Ausbildung abbrechen = gesperrt für diesen Ausbildungsberuf?
Hey Leute,
hab gehört, dass wenn man seine Ausbildung abbricht (natürlich meine ich nach der Probezeit) dass man dann eventuell von der Industrie- und Handelskammer für diesen Ausbildungsberuf gesperrt werden kann, also die Ausbildung nicht nochmal woanders fertig machen darf!!!
Stimmt das? Kennt sich hier jemand damit aus?
5 Antworten
Ja, das stimmt. Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhaeltnis vom Auszubildenden nur noch ordentlich gekuendigt werden, wenn er oder sie die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Der Kuendigungsgrund (einer der beiden genannten) muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden (BBiG § 22).
Daraus ergibt sich, dass eine Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Betrieb nach einer ordentlichen Kuendigung des Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit nicht zulaessig ist. Das geht nur mit einem Aufhebungsvertrag, dem der aktuelle Ausbildungsbetrieb aber natuerlich erst einmal zustimmen muss (wozu er nicht verpflichtet ist)..
In Österreich *kann* das so sein, ja.
In Österreich ist es so: du kannst am letzten Tag des 2. Lehrjahrs und in der Probezeit kündigen. Sonst brauchst du einen guten Grund. Findest du keinen Grund, (man darf Leute ja trzdm nicht zwingen, zu arbeiten) kann man sagen "Ich verlasse diesen Beruf" oder so ähnlich. Das ist auch ein triftiger Grund. So darf man den Beruf nicht mehr ausüben.
Aber wenn ich ganz ehrlich bin, ich glaube so streng ist das nicht. Wenn man sich um entscheidet wird man schon wieder dürfen geh ich mal von aus.
Man ist für den Beruf gesperrt, wenn man die Prüfung zig mal durchgefallen ist. Aber wegen der Probezeit bestimmt nicht. Sonst würde jede Lehrlinge die Lehre abbrechen, weil die geknechtet werden
Nein das stimmt nicht. Mit welcher Begründung sollte man denn gesperrt werden ? Höchstens wenn du Mist baust kann das passieren, aber dort auch nicht so schnell.
Die Kündigung muss schon einen triftigen Grund haben, aber der muss ja nichts mit der Tätigkeit zu tun haben. Also erschließt es sich mir nicht, warum man dann gesperrt werden sollte.
Wenn ich beispielsweise wegen Mobbing kündige, hat das ja nichts mitrede Ausbildung als solche zu tun.
In meiner Antwort (nicht Kommentar!) bin ich naeher darauf eingegangen und habe auch den entsprechenden Paragrafen des BBiG verlinkt.
Nein, wirst du nicht. Du kannst die Ausbildung noch 20 Mal anfangen, wenn du möchtest. Vorausgesetzt natürlich du findest einen Betrieb, der dich ausbildet.
Nicht nach einer Eigenkuendigung nach Ablauf der Probezeit (BBiG § 22).
Weil ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs nach Ablauf der Probezeit kein zulaessiger Kuendigungsgrund ist.