Ausbildung abbrechen = gesperrt für diesen Ausbildungsberuf?

5 Antworten

Ja, das stimmt. Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhaeltnis vom Auszubildenden nur noch ordentlich gekuendigt werden, wenn er oder sie die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Der Kuendigungsgrund (einer der beiden genannten) muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden (BBiG § 22).

Daraus ergibt sich, dass eine Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Betrieb nach einer ordentlichen Kuendigung des Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit nicht zulaessig ist. Das geht nur mit einem Aufhebungsvertrag, dem der aktuelle Ausbildungsbetrieb aber natuerlich erst einmal zustimmen muss (wozu er nicht verpflichtet ist)..

In Österreich *kann* das so sein, ja.

In Österreich ist es so: du kannst am letzten Tag des 2. Lehrjahrs und in der Probezeit kündigen. Sonst brauchst du einen guten Grund. Findest du keinen Grund, (man darf Leute ja trzdm nicht zwingen, zu arbeiten) kann man sagen "Ich verlasse diesen Beruf" oder so ähnlich. Das ist auch ein triftiger Grund. So darf man den Beruf nicht mehr ausüben.

Aber wenn ich ganz ehrlich bin, ich glaube so streng ist das nicht. Wenn man sich um entscheidet wird man schon wieder dürfen geh ich mal von aus.

Man ist für den Beruf gesperrt, wenn man die Prüfung zig mal durchgefallen ist. Aber wegen der Probezeit bestimmt nicht. Sonst würde jede Lehrlinge die Lehre abbrechen, weil die geknechtet werden

Nein das stimmt nicht. Mit welcher Begründung sollte man denn gesperrt werden ? Höchstens wenn du Mist baust kann das passieren, aber dort auch nicht so schnell.


DerCaveman  12.10.2023, 03:23
Mit welcher Begründung sollte man denn gesperrt werden ?

Weil ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs nach Ablauf der Probezeit kein zulaessiger Kuendigungsgrund ist.

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Lisipeaci78  12.10.2023, 08:00
@DerCaveman

Die Kündigung muss schon einen triftigen Grund haben, aber der muss ja nichts mit der Tätigkeit zu tun haben. Also erschließt es sich mir nicht, warum man dann gesperrt werden sollte.
Wenn ich beispielsweise wegen Mobbing kündige, hat das ja nichts mitrede Ausbildung als solche zu tun.

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DerCaveman  12.10.2023, 08:04
@Lisipeaci78

In meiner Antwort (nicht Kommentar!) bin ich naeher darauf eingegangen und habe auch den entsprechenden Paragrafen des BBiG verlinkt.

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Nein, wirst du nicht. Du kannst die Ausbildung noch 20 Mal anfangen, wenn du möchtest. Vorausgesetzt natürlich du findest einen Betrieb, der dich ausbildet.


DerCaveman  12.10.2023, 03:24

Nicht nach einer Eigenkuendigung nach Ablauf der Probezeit (BBiG § 22).

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