Wird der Führerschein in Kartenform automatisch ausgestellt?

Erstmal ein paar formale Dinge vorweg:

ich bin 17 Jahre alt und mache aktuell meinen B197 Führerschein und werde diesen voraussichtlich innerhalb der kommenden Wochen abschließen. Anschließend darf ich, mit einer eingetragenen Begleitperson, Auto fahren. Zunächst werde ich eine Prüfbescheinigung aus Papier bekommen. Gemeinsam mit meinem Personalausweis ist dies dann meine Fahrerlaubnis.

Die Brisanz liegt darin, dass ich am Ende des Sommers ein Auslandsjahr machen werde und erst im Sommer 2025 zurückkomme. Mein Plan war es, dann die BE-Klasse zu machen und anschließend einen neuen Führerschein mitsamt einem aktuelleren Bild, dann in Kartenform, zu beantragen.
Nun ist es so dass man spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag, den ich übrigens im Ausland feiern werde, den Führerschein in Kartenform beantragt haben muss. Ich verstehe nicht ob nach Ablauf dieser 3 Monate der Führerschein an Gültigkeit verliert oder die Fahrerlaubnisprüfung komplett ungültig wird und man den Führerschein komplett neu machen muss.

Geplant hatte ich, dass ich aus dem Ausland wieder komme und direkt meine BE-Klasse mache. Anschließend beantrage ich einen Kartenführerschein mit beiden Klassen drauf. Sonst müsste ich ja nach bestandener BE-Klasse noch einen Kartenführerschein beantragen was sich dann auch finanziell niederschlägt. Ist das Ganze so möglich? Und kann man bei der Beantragung für einen Führerschein mit beiden Klassen auch ein neues Bild nutzen oder wird das alte übernommen. Klar ist auch dass ich den BF17 Führerschein wenn ich dann wieder da bin, und schon über 3 Monate 18 bin, nicht mehr nutzen darf.

Rechtsanwalt, Führerschein, Anhänger, Auslandsjahr, Rechtslage, TÜV, BF17, B197 Führerschein
Wie geht man vor wenn man ein gebrauchtes Auto kaufen will und was kostet der Spaß?

Ich habe von den Abläufen wenn man ein gebrauchtes Auto kauft überhaupt keine Ahnung. Ich denke 3000€ sollten ausreichen für einen 2005er Toyota Corolla mit ca.140.000km. Ich möchte schon gerne viele Jahre damit fahren und auch manchmal Langstrecken von 1000km

Ich sehe das Auto also bei einem Privathändler, rufe den an und vereinbare ein Preis plus Abholung.

Doch was soll ich dann mach Versicherung, KFZ Steuer und Kennzeichen kommen ebenfalls noch hinzu. In welcher Reihenfolge muss ich vorgehen? Wo muss ich hin und was muss ich machen?

Ein Auto in Deutschland anzumelden ist ein Gewaltakt. Für mich ist sowas unmöglich. Auch jemand anderes kann mit nicht helfen. Wieso wird das ganze nicht vereinfacht. Indem man das Auto kauft und bei der Kennzeichenabholung direkt die KFZ Steuer und die Versicherung vor Ort klärt. Doch so wie es jetzt gehandhabt wird, ist das ein einziges Chaos.

Ich habe mich versucht schon etwas schlau zu machen, allerdings ist mir das nach wie vor so kompliziert das ich keinen einzigen Schritt hinbekomme.

So habe ich gelesen, wenn ich das Auto in einer anderen Stadt kaufe, muss ich dort zum Zulassungsamt. Dafür bracht man die Papiere. Das heißt ich müsste das Auto kaufen, dann stehen lassen und irgendwie zum Zulassungsamt kommen.

Dann sind da noch die Kennzeichen und die KFZ Steuer sowie die Versicherung. Ich bin einfach völlig verwirrt.

Gebrauchtwagen, Versicherung, Kfz-Versicherung, Autokauf, Auto verkaufen, Gebrauchtwagenkauf, Kennzeichen, TÜV, ummelden, Zulassung, Zulassungsstelle, Erstwagen

Meistgelesene Fragen zum Thema TÜV