Ist es doch nicht Einschränkung des Rechtes auf Selbsbestimmung, wenn bespielsweise Piercings oder ein bestimmtes Kleidungsstil am Arbeitsplatz verboten wird?

6 Antworten

Nein.

Der Arbeitgeber kann eine Kleiderordnung vorschreiben. So muss ein Banker z.B. eine Krawatte tragen und seine Kollegin darf nicht im Minikleid arbeiten. Vor allem im Kundenverkehr gibt es oft Einschränkungen.

Du musst bedenken, dass du während der Arbeitszeit den Arbeitgeber repräsentierst. Da ist in bestimmten Branchen weder ein Irokesenschnitt, eine auffällige Tätowierung oder ein sichtbares Piercing angebracht.

Oft gibt es auch aus Gründen des Arbeitsschutzes Vorschriften - z.B. festes Schuhwerk, Helm...

Wenn es sich um sichtbaren Körperschmuck geht ist das auf jedem fall zulässig.

Insbesondere falls du Kundenkontakt hast.

Eine einschränkung eines Rechtes ist übrigens normal. Das hast du immer. Es gibt kein einziges Recht das absolut ist. Du hast überall limits.

Du darfst auch nicht vergessen das es sich um deine Arbeitszeit handelt. Du wirst dafür bezahlt bestimmte Tätigkeiten aus zu führen. Wenn du da etwas machst das deinem Arbeitgeber schadet kannst du ziemlich sicher davon ausgehen das das Recht beim Arbeitgeber liegt nicht bei dir.

Ja denke schon, aber das ist dann halt eine Sache, wo man entgegenkommen muss, sonst kann man da nicht arbeiten. Man muss sich halt einigen.

Kommt extrem auf den Job an. Bei Handwerkern wird kaum jemand etwas sagen. In einer Bank geht das natürlich nicht.

Nein - der Arbeitgeber kann die Arbeitskleidung und das Auftreten vorschreiben.