Darf ein Lehrer dich bloßstellen und zwingen wenn man eine Antwort nicht weiß?

6 Antworten

Frag Dich mal, warum er sich bloßgestellt gefühlt hat. Und wenn Du jetzt die Schuld beim Lehrer suchst, solltest Du mal genauer schauen. Warum hat die Klasse gelästert und ihn ausgelacht? Warum hat die Klasse ihm nicht geholfen oder einfach mal die Klappe gehalten bis er mit der Aufgabe fertig war? Klar ist dem Schüler das dann peinlich. Der Lehrer wollte wahrscheinlich, dass der Schüler es versteht und hat es an der Tafel rechnen lassen, eventuell auch, falls es noch jemand in der Klasse gibt, der damit Probleme hat, dann ist es nämlich auch für diese Schüler gleich noch einmal erklärt. Das spart das von Tisch zu Tisch gehen und jedem, der es nicht verstanden hat, noch einmal “Einzelunterricht” zu geben. Bei 34 Schülern eventuell zeitlich schwierig. Statt sich über den Lehrer zu beschweren, fasst euch an euere eigene Nase und fragt euch mal, warum die Klasse lästert und sich über jemand lustig macht, wenn der was nicht versteht. Nur deshalb fühlt man sich bloßgestellt, nicht aber weil der Lehrer einen a die Tafel holt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

kurz gesagt: Nein, Lehrer dürfen Schüler nicht bloßstellen oder unter Druck setzen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt auch für Schüler. Lehrer haben die Pflicht, die Würde ihrer Schüler zu achten. Dazu gehört auch, sie vor Beleidigungen, Erniedrigungen und Mobbing zu schützen.

Das Bloßstellen eines Schülers vor der ganzen Klasse ist eine Form der Erniedrigung. Es kann zu psychischen Schäden beim Schüler führen.

Auch das Unter Druck setzen eines Schülers ist unzulässig. Es kann dazu führen, dass der Schüler in Panik gerät und nicht mehr richtig denken kann.

In dem Fall, den du beschreibst, hat die Lehrerin deines Mitschülers gegen die Würde des Schülers verstoßen. Sie hat ihn vor der ganzen Klasse bloßgestellt und unter Druck gesetzt. Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz und gegen das Schulrecht.

Du und dein Mitschüler könnt euch an die Schulleitung oder an die Elternvertreter wenden. Ihr könnt auch eine Beschwerde bei der Schulaufsicht einreichen.

Wenn der Lehrer ihm das erklärt hat eine 1:1 Hilfe und der Lehrer kann gezielt auf die Bedürfnisse eingehen. Andere Schüler, die es auch nicht verstanden haben, lernen so alles mit. Der Schüler wird dann nicht im Stich gelassen und auf das Klassenniveau zurückgeholt.

Wer dran genommen wird und sagt: "Ich will nicht antworten, bekommt die 6", da Arbeitsverweigerung. Wer sagt: "Ich weiß es nicht" bekommt die 5.

Es ist Aufgabe des Schülers in Worte zu fassen, dass ihn die Teilnahme am Unterricht überfordert.

Ohne dieser entscheidenden Information ist davon auszugehen, dass die Teilnahme freiwillig war. Berufsschüler dürfen den Unterricht einfach verlassen ohne rechtliche Konsequenzen zu fürchten.