Darf Lehrer Quantität der Unterrichtsbeiträge benoten?
Wir haben eine Lehrerin, die im Unterricht nie einen Schüler abfragt und auch nie einem bestimmten Schüler eine Frage stellt. Um gute mündliche Noten zu erreichen, muss man selbst die Initiative ergreifen und sich freiwillig melden. Wer allerdings nichts sagt, wird nicht dazu gedrängt, sich zu beteiligen, sondern bekommt einfach eine schlechte Note. Ein Mitschüler hatte beispielsweise eine mündliche 5. Als er gefragt hat, wofür er die bekommen hat, hat die Lehrerin gesagt, dass er sich ja nie gemeldet hat. Aber müssen Lehrer sich nicht die Noten, die sie brauchen, holen, beispielsweise durch Abfragen? Kann denn bewertet werden, was nicht da ist?
Welches Bundesland?
Bayern.
Welche Schulform und Jahrgangsstufe?
Gymnasium, damals 9. Klasse. Es freut mich ja, dass du auch 10 Monate später noch eine gute Antwort geben möchtest, aber ich habe die Lehrerin inzwischen gar nicht mehr;)
9 Antworten
Die fehlende Mitarbeit als fachliche Note einzutragen ist in Bayern nicht rechtens. Es ist rechtens dies als Note für die Mitarbeit einzutragen. Dies ist aber keine fachliche Note. Eine mündliche fachliche Note ist spätestens eine Woche nach der beurteilten Leistung dem Schüler mitzuteilen. Eine Verweigerung einer Antwort auf die Frage eines Lehrers könnte aber als fachliche ungenügende Leistung gewertet werden. Der Lehrer muß sogar das Datum eintragen an dem er die Note gemacht hat. Das Bewerten von mündlichen Leistungen gilt als eine der schwierigsten und undankbarsten Aufgaben des Lehrers.
Auf Grund der vom Fragesteller geschilderten Vorgehensweise der Lehrerin ist es an meiner Schule sogar vorgekommen dass ein nicht an der Schule existierender Schüler von mehreren Lehrern Noten bekam und zwar sowohl fachliche Noten als auch je eine Note für Mitarbeit und Verhalten. Die Noteliste des Schülers war auf Grund eines Versehens im Klassenordner verblieben.
Eine mit mir befreundete Studiendirektorin schimpft inzwischen über ihre Lehrer mehr als über ihre Schüler.
P.S.: Zitat aus BayEUG: "Die Art und Weise der Erhebung der Nachweise des Leistungsstandes ist den Schülerinnen und Schülern vorher bekannt zu geben; die Bewertung der Leistungen ist den Schülerinnen und Schülern mit Notenstufe und der Begründung für die Benotung zu eröffnen."
.In anderen Ländern oder Bundesländern gibt es möglicherweise andere Regelungen.
Nordrhein-Westfalen ist angeblich zudem das einzige Bundesland der BRD, das die mündliche Mitarbeit nicht als eigenständige Leistungskategorie aufführt, sondern in die sogenannten sonstigen Leistungen integriert.
Sehr interessant, danke für die ausführliche Antwort. Keine Ahnung, warum ich jetzt erst daran denke sie als hilfreichste Antwort auszuzeichnen, habe sie natürlich schon vor Wochen gelesen.
Diese Lehrerin, meine ich, sollte in die Erwachsenenbildung gehen. Es hätte vielleicht mal ein Wort der Aufmunterung gereicht.
Es ist immer ein schwieriges Thema, weil es immer die leisen und ruhigen Schüler gibt und die gegenteiligen. Viele Lehrkräfte akzeptieren, dass es verschiedene Menschen mit verschiedenen Charakteren gibt, und wollen auch den introvertierten Schülern nichts reindrücken, einige schon. Mündliche Noten müssen immer begründet sein.
Grundsätzlich führt aktive Beteiligung zu besserer Benotung sowohl an Schulen wie an Unis. Es ist üblich, dass jene die sich mehr beteiligen als andere dafür belohnt werden.
Nein, eine mündliche Note ist die Benotung der Mitarbeit eines Schülers. Natürlich wäre es vorbildlich, wenn eine Lehrerin proaktiv ist, aber ist nicht notwendig.
Der Schüler muss selber mit machen.
Das nennt sich Beteiligung am Unterricht und wer sich nicht meldet, beteiligt sich eben nicht.
Wieso glaubst Du denn die Lehrer müssten dahinter her laufen?