Muss man als Versicherter EU-Bürger eines britischen Lebensversicherer die Übertragung des Versicherungsvertrag auf eine EU-Tochtergesellschaft akzeptieren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Akzeptieren muss man die Übertragung nicht. Aber meist hat man keine andere Wahl, da die Verträge allesamt übertragen werden und es dann keine UK-Landesgesellschaft mehr gibt.

Durch die Übertragung entstehen in der Regel auch keine Rechtsnachteile. Bei Übertragung nach Luxemburg oder Irland ist weiterhin das EU-Recht auf die Verträge anwendbar. Und das ist gut für die Versicherung.

Ansonsten bleibt Dir nur die Kündigung. Diese ist meist mit hohen finanziellen Verlusten verbunden. Daher ist überstürzt kündigen keine gute Option.

Wenn Du der Übertragung widersprichst, könnten Dir möglicherweise auch folgende Konsequenzen drohen: So könnte es beispielsweise sein, dass die in Großbritannien verbliebenen Verträge von EU-Bürgern nach einem Brexit einfach gekündigt werden.

Unterschiede gibt es möglicherweise bei der Absicherung im Falle einer Insolvenz:

https://www.test.de/Britische-Lebensversicherung-und-Brexit-Die-Optionen-fuer-Ihre-Vertraege-5416406-0/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Udavu 
Fragesteller
 30.10.2019, 07:21

Die Verträge bei den Tochtergesellschaften stehen nicht mehr unter dem Schutz des britischen Financial Services Compensation Scheme

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Wohin zieht die Versicherung denn um?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland