Wenn jemand aus Hunger wegen Mittellosigkeit Essen aus einem Laden mitgehen lässt, warum leitet ein Polizist dann ein Strafverfahren ein, soll man verhungern?

Warum wird beim Diebstahl insbesondere von lebensnotwendigen Sachen, wie Lebensmittel, kein Unterschied gemacht aus welchem Motiv dieser begangen wurde? Wenn z.B. jemand aus Hunger, weil er z.B. mittellos ist und auch sonst keine Möglichkeit hat an Geld zu gelangen, Essen aus einem Markt mitgeben lässt kann man doch wirklich Verständnis aufbringen. Eventuell hungert er schon so lange, dass schon gesundheitliche Folgen zu erwarten sind, dann kann man denjenigen doch nicht einfach verhungern lassen? Moralisch sollte dann schon ein anderer Kunde den Einkauf bezahlen oder zumindest auslegen bzw. die Polizei welche eventuell dazu gezogen wird den Einkauf bezahlen und von einer Anzeige absehen. Meiner Meinung nach machen sich Menschen bzw. Polizisten welche in solchen Situation, wo vielleicht schon die Gesundheit wegen mangelnder Nahrungsaufnahme akut bedroht ist, nicht helfen doch auch mit strafbar. Weil die ihn dann in dieser gefährlichen Situation belassen und der Markt kein Essen aushändigt.

Derjenige, der aus Hunger stiehlt kann eventuell nichts für seine Lage, z.B. wegen unvorhersehbarer Kosten, oder weil er nicht mit dem Geld über den Monat kam.

Wie würdet ihr das bewerten? Was ist eure Meinung dazu?

Essen, Gesundheit, trinken, Geld, Polizei, Lebensmittel, Politik, Recht, Diebstahl, Gesellschaft, Justiz, Ladendiebstahl, Strafverfahren
Bekomme ich meinen eingezogenen Computer zurück?

(Kleiner Disclaimer: Es gilt das Jugendstrafrecht)

Die Polizei hat vor zwei Jahren mein Handy sowie meinen Computer bei einer Hausdurchsuchung eingezogen.

Der Grund lag darin, dass ich Monate vorher anzügliche Bilder von einem 13-Jährigen Mädchen bekommen habe, welche mich auf Geschlechtsverkehr anschrieb. Das gilt als Kinderpornographie. Ich habe über mein Handy mit ihr Kontakt gehabt und dort auch Bilder erhalten. Das Handy war mein Tatmittel, soweit kann ich das noch akzeptieren und natürlich nachvollziehen.

Wie gesagt bin ich keineswegs stolz darauf und befand mich zu der Zeit auch in der tiefsten Phase meines Lebens. Isolation, suizidale Gedanken etc...

Jetzt zwei Jahre später ist nun endlich die Gerichtsverhandlung und eigentlich erhoffte ich meine Geräte wieder zu bekommen.

Vor allem geht es um meinen Computer und dessen Daten, dort sind sehr viele und wichtige Kindheitserinnerungen und vor allem EXTREM viel Arbeit in Form von Designing gespeichert, welche vom persönlichen Wert her natürlich den des PCs, der damals trotzdem sehr sehr teuer war, weit übertrifft.

Auf dem Computer, um genau zu sein auf der zweiten Festplatte, habe ich zu dem Zeitpunkt diese Bilder rübergezogen und dachte eigentlich ich habe Sie als ich meinen Computer neu aufgesetzt habe, gelöscht. Dem war aber nicht so, als die Polizei ihn grob überflog. Danach wurde er entgültig konfesziert und in die Forensik gebracht. Mein iPad, hat man mir beispielsweise gegeben, da zwar nichts gefunden wurde in dem spezifischen Sinne, aber auch dort diese Bilder in den Clouds gefunden hätten werden können.

Der Computer war nie ein Tatmittel und da heutzutage sowieso alles Cloudgespeichert ist musste ich in den letzten 2 Jahren selbständig diese Bilder noch bei zwei verschiedenen Orten entfernen, von denen ich nicht mal wusste, dass Sie (dort) existieren.

Der Sinn den Computer für immer einzubehalten ist ja, dass ich nicht an diese Bilder komme, nur verstehe ich die Sinnhaftigkeit nicht, wenn sowieso heutzutage alles cloudbasiert ist. Aber auch wenn, müsste man doch als Forensiker diese wenigen Bilddateien doch einfach löschen können, man mir wenigstens meine Daten wieder geben können, oder die betroffene Festplatte abgesteckt werden, wenn Sie sich schon auch den Aufwand machen, jeden kleinsten Winkel des PC's zu durchleuchten.

Mich würde fachkompetentes Wissen wirklich immens unterstützen, da mir wirklich sehr viel an diesen Daten und auch an den Computer liegt! Mein ("guter") Anwalt hat mir nicht wirklich weitergeholfen.

Ich freue mich auf eure Antworten

Computer, Polizei, Verteidigung, Recht, Strafverfahren, Cloud, Beschlagnahmung
Strafverfahren (JGG) wegen Bruder?

Hallo,

(Ich bin 16)

Mein Bruder (16) hat Seit 2017 immer wieder bestellt, und anschließend Verkauft.

Er hat die Konten seiner Familienmitglieder dazu Missbraucht, da sein Konto eingeschränkt wurde.

Er hat viele Sachen versendet, aber auch nicht Versendet, sodass er insgesamt über 20 Leute um insgesamt 2900 Euro Betrogen hat.

Er hat insgesamt auf 10 Unterschiedliche Namen bestellt, und unsere gesamte Familie in die Schulden gebracht...

Nebenbei hat er im gesamten Landkreis cirka 100 Sachbeschädigungen begangen, davon sind jedoch nur 25 zur Anzeige gekommen. Der Sachschaden ist laut Anklage bei rund 30.000 Euro...

Sogar unser eigenes Haus hat er 8 mal beschmiert !!!

Wir konnten seine Betrügerischen Geschäfte nicht verhindern da er sich für 5000 Euro Tresore per Spedition liefern lassen hat, damit wir ihm sein Handy nicht weg nehmen konnten.

Seine ganzen Taten sind erst im Nachhinein aufgefallen, als uns die Geschädigten anruften.

Welche Strafe hat er zu erwarten ?

Er hat mindestens 5 Mal mehr betrogen wie Angeklagt.

An einem Tag sind mal 40 Pakete auf meinem Namen gekommen, ohne das ich jeh ein Handy hatte (Nur er hatte ein Handy).

Mir wird Mittäterschaft unterstellt, da ich ihm angeblich wissentlich für seine Machenschaften mein Konto zur Verfügung gestellt habe, was jedoch nicht stimmt. Alle Kontodaten waren frei Zugänglich.

Auch wegen der Sachbeschädigungen soll ich Mittäter sein, obwohl die Tatorte 6 Kilometer weg sind, und er als Alleintäter identifiziert wurde. (Observation durch Kamera)

Es gibt keine Beweise, nur Vermutungen welche jedoch entschieden bestritten werden.

Wie muss ich mich vor Gericht verhalten, und verteidigen ?

Ich bin sehr Nervös und habe Angst wegen seiner Straftaten verurteilt zu werden.

Bevor ich mich jedoch wegen ihm verurteilen lasse, bring ich mich um.

Familie, Recht, Jugendamt, Strafverfahren
Beschlagnahme Mobiltelefon "Gefahr im Verzug" rechtens §201?

Liebe Community,

aus eigener Dummheit bin ich in eine blöde Situation geraten die gerade etwas unpassend zu meiner Situation ist. Ich bin in eine Verkehrskontrolle auf einem E-Scooter geraten, natürlich angetrunken, Blutentnahme wurde angeordnet etc.

Dass ich den Lappen wahrscheinlich einige Zeit abgeben muss, ist nicht mein Problem, da bin ich selbst Schuld.

Mein Problem ist, dass ich die Maßnahme auf dem Handy mitgezeichnet habe, woraufhin die Beamten mir das Teil aus den Händen gerissen haben, mit der Bgeründung "es bestehe Gefahr im Verzug, ich hätte mich §201 strafbar gemacht."

Das mag zwar stimmen, jedoch hätte man mich auch einfach bitten können, die Aufnahme zu löschen, oder meinetwegen können die eine Kopie des Handys anfertigen und es mir aushändigen. Ich kann ohne das Telefon nun keine Bankgeschäfte tätigen und ich stecke mitten in einem Umzug, wodurch ich Kaution und Miete nun nicht bezahlen kann.

Da es ja theoretisch als Tatmittel in Frage kommt, verstehe ich, dass man es beschlagnahmen KANN, aber das ist angesichts dieser Kleinigkeit absolut unverhältnismäßig. Diebstähle werden härter bestraft nach dem StGB.

Meine Frage nun: Wie bekomme ich es wieder und wie lange wird der Spaß nun dauern? Ich habe einen Anwalt bereits eingeschaltet, jedoch meinte er, dass bis zur Akteneinsicht nichts passieren kann, ist dem wirklich so?

Hat jemand schon selbst Erfahrungen machen dürfen bei solchen Beschlagnahmungen? Ich bin für jede Info dankbar.

Vielen Dank im Voraus!

Smartphone, Polizei, Recht, Strafverfahren, Beschlagnahmt
Was bedeutet der Paragraph 154 Abs. 1 StPO?

Hallo, ich hab meinen Ex wegen sehr viele Dingen angezeigt. Unter anderen hat er mir in Stuttgart am Hauptbahnhof die Nase gebrochen. (Laut Polizei Körperverletzung und Freiheitsberaubung, weil er mich auch auf den Boden drückte + jede Menge Zeugen konnten es bestätigen konnten). Zwei Monate später hat er mich geschlagen (Körperverletzung welche anscheinend nicht verfolgt wird) Und ca 1 1/2 Monate später vergewaltigt, einen Tag nach der Vernehmung wegen der Vergewaltigung ging er auf unser Baby, meine Großeltern und mich los im Auto als er und sah. Er hat das Baby aus den Armen meiner Oma reißen wollen und meinen Opa gewürgt und geschlagen. Alle trugen Verletzungen davon. Wir lagen auch eine Woche in der Kinderklinik. (Laut Polizei Schwere Körperverletzung) Er saß schonmal im Gefängnis wegen Sexueller Nötigung 1 Jahr und 3 Jahre auf Bewährung. Die Bewährung wurde verlängert weil er seine Ex Freundin geschlagen hat. Ich hätte vor 2 Monaten eine Verhandlung mit ihm wegen der gebrochenen Nase gehabt, aber leider keine Post mit der Ladung bekommen. Sollte das nicht eigentlich wiederholt werden und kann es sein, dass er dort seine Strafe bekommen hat? Wird beim Rest nicht mehr ermittelt? Und was heißt Strafe oder Maßregel? Nun weiß ich aber nicht wegen was dieser Brief vom Oberstaatsanwalt kam und was er bedeuten soll.

im Brief steht ganz genau:

in dem dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 14.9.2019 folgende Entscheidung getroffen: Von der Verfolgung wird gemäß Paragraph 154 Abs. 1 StPO abgesehen.

Gründe: Gegen den Beschuldigten wurde wegen einer anderen Tat eine Strafe ausgesprochen. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht.

danke.

Recht, Anwalt, Strafverfahren

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