Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 70%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 25%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
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Meinung des Tages: Am Ende des Tages entscheidet auch der (Nach-)Name - sollten Bewerbungsverfahren für Job & Wohnungen anonymisiert werden?

Wer in Deutschland einen Job oder eine Wohnung sucht, braucht vor allem eines: Durchhaltevermögen. Bewerbungen von Menschen mit ausländisch klingendem Namen allerdings werden häufig bereits im Vorfeld aussortiert. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie zeitgemäß und sinnvoll aktuelle Bewerbungsverfahren noch sind...

Gewährte (Chancen-)Gleichheit

Obgleich das Grundgesetz klar regelt, dass kein Mensch angesichts seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse oder seiner Heimat bevorzugt oder benachteiligt werden darf, sieht's in puncto Benachteiligung bei so manchen Menschen, die nicht Müller, Schneider oder Huber heißen, in der Praxis oftmals anders aus: Denn die vermeintliche Herkunft spielt bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem neuen Job dennoch eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Bereits vor Jahren haben Soziologen nachgewiesen, dass sich Namen oder Äußerlichkeiten, die suggerieren, dass die Person nicht seit eh und je in Deutschland lebt, dessen ungeachtet durchaus nachteilig auf den Bewerbungsprozess auswirken können.

Wenn der Name über Job oder Wohnung entscheidet

Auch wenn manche Arbeitgeber in Deutschland mit Blick auf das Bewerbungsverfahren inzwischen modernere Wege einschlagen, ist und bleibt der Bewerbungsprozess für Job und Wohnung in Deutschland relativ starr und archaisch: Tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse, Schufa-Auskunft, Motivationsschreiben usw.

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass Ausländer im Selektionsverfahren seltnener die Chance bekommen, persönlich für einen Job oder eine Wohnung vorzusprechen. Die Bewerbungsschreiben werden von Rekrutierenden nicht selten bewusst oder unbewusst nach der vermeintlichen Herkunft hierarchisiert, obwohl ggf. gleichwertige oder sogar bessere Qualifikationen vorhanden sind.

Eventuell bestehende Vorurteile bzw. Zweifel werden interessanterweise dann jedoch häufig im persönlichen Gespräch abgebaut; sofern der Bewerber überhaupt die Chance auf ein persönliches Kennenlernen erhält...

Migrationshintergrund als hemmender Faktor

In einer neueren Studie für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung wurden 650 Bewerbungsprozesse untersucht und zahlreiche Tiefeninterviews mit Recruitern geführt. Dabei konnte aufgedeckt werden, dass sich diskriminierende Einstellungen häufig sutbil niederschlagen würden: Die Frage nach der Herkunft spiele oftmals keine Rolle, wohl aber die Frage danach, ob die Person zu den Mitarbeitern oder Kunden des Unternehmens passen. Vielfach haben Menschen mit arabisch- oder türkischstämmigem Namen das Nachsehen.

Im Einzelhandel z.B. haben es Kopftuchträgerinnen vielfach schwerer, vor allem in (reicheren) Gegenden mit einem geringeren Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. Grob gerechnet haben Bewerber mit Migrationshintergrund und identischer Qualifikation / (Schul-)Bildung gegenüber von Menschen ohne Migrationshintergrund eine um 18 Prozentpunkte schlechtere Chance auf dem Jobmarkt.

Bremsen Bewerbungsverfahren die Wirtschaft in Deutschland aus?

Deutschland krankt derzeit am Arbeitskräftemangel. Jahr für Jahr bleiben viele Lehrstellen unbesetzt. Es fehlen Fachkräfte und arbeitswillige Menschen im Handwerks- sowie Dienstleistungssektor. Dass Bewerbungs- und Einstellungsverfahren und -kriterien hierzulande im internationalen Vergleich recht oberflächlich, sperrig und v.a. bürokratisch daherkommen, wirkt sich vermutlich nicht förderlich auf die Bewerbungs- und Einstellungskultur aus.

Die Autoren der o.g. Studie sehen hier insbesondere die Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Einstellungsprozesse moderner und v.a. fairer zu gestalten, indem sie beispielsweise auf Fotos, Namen, Alter und Geschlecht verzichten. Rein anonymisierte Bewerbungsverfahren sind in den USA oder Kanada seit Jahren Standard.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu rein anonymisierten Bewerbungsverfahren bei Jobgesuchen? Welche Vor- und Nachteile haben solche Verfahren?
  • Sind aktuelle Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Deutschland noch zeitgemäß?
  • Sollte man bei Jobabsagen das Recht auf eine ordentliche Begründung für die Entscheidung haben?
  • Welche Möglichkeiten gäbe es für den Wohnungsmarkt, die Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund beim Bewerbungsprozess zu erhöhen?
  • Wie könnten zeitgemäße Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Zukunft aussehen?
  • Habt Ihr ggf. auch schon einmal negative Erfahrungen bei der Job- und Wohnungssuche gemacht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/bewerbung-diskriminierung-auslaender-1.5711270

https://www.nzz.ch/wirtschaft/arbeitsmarkt-auslaendische-namen-werden-aussortiert-ld.1789548

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Ich halte wenig davon, da... 64%
Ja, Bewerbungsverfahren sollten anonymisiert werden, weil.. 26%
Andere Meinung und zwar... 10%
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Gewalt gegen Politiker, AfD Schuld?

Nachdem ein SPD Politiker letzte Woche in Dresden mega brutal attackiert wurde, kam es gestern zu einem brutalen Angriff auf die Bürgermeisterin von Berlin. Im ersten Fall wurde bestätigt das einer der Angreifer aus der rechten Szene kommt. Der Angreifer von gestern konnte flüchten. Bereits in meinen letzten Fragen deutete ich auf die Zunahme der Gewalt bei Rechten und Nazis hin.

Aufgrund dieser Tatsachen, mache ich die rechtsextreme AfD dafür verantwortlich , da sie Hass und Hetze betreibt vor allem im Europa Wahl Kampf. Sie hetzt gegen politische Gegner und Andersdenkende was solche feigen und brutalen Angriffe ihrer Wählerschaft provoziert.

Dadurch entsteht eine große Gefahr für die Demokratie und immer weniger trauen sich aus Angst ihre Meinung gegen Rechtsextremismus, Faschismus und Rassismus auszudrücken.
Auch die Mega rechte CDU und die Ultra rechte CSU sowie Presse wie die BILD oder Nius tragen eine Mitverantwortung meiner Meinung nach, da sie meiner Meinung nach ebenfalls Hass und Hetze verbreiten um am rechten Rand nach Lesern und Wählern tu fischen.

Ist die rechtsextreme AfD hauptsächlich dafür verantwortlich für die zunehmende Gewalt gegen Andersdenkende, wie bewertet ihr diese feigen Angriffe auf die Demokratie?

Ja, weil 53%
Nein, weil 45%
Weiß nicht 2%
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Die mediale Schmutzkampagne gegen die AfD ist erbärmlich. Wie kann sich die AfD dagegen wehren?

Rechtzeitig zur Europawahl. Die Maschine ist geölt. Sorry, aber der zeitliche Zusammenhang mit dem Wahlkampfauftakt für die Europawahlen ist offensichtlich. Hier sollen Schlagzeilen und negative PR erzeugt werden, indem die Staatsanwaltschaft mit großem Getöse bekannt gibt, dass sie "ermittelt". Nach der Wahl wird dann alles ohne Ergebnis eingestellt. Hier zählt nur die initiale Schlagzeile.

Im Fall von Krah betonte der Sprecher, dass die Vorermittlungen derzeit allein der Prüfung dienten, ob sich ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordneten-Bestechung ergebe. Und dann darf sowas in der Öffentlichkeit breitgetreten werden? Es gibt noch nicht mal einen Anfangsverdacht. Wenn die alternativen Medien und die Leipziger Zeitung Recht haben, dass der angebliche Spion seit 2007 Informant des Verfassungsschutzes ist, fragt man sich, wer das Ganze organisiert hat?

Im Fall von Bystron soll EIN Abgeordneter (aus welchem polit. Lager?) also erkannt haben, dass bestimmte Geräusche auf einer Tonaufnahme vom Rascheln und Zählen von Geld herrühren, und er will sogar heraushören, dass Bystron es ist, der da raschelt. Donnerwetter! Wo ist denn das Video? Wo sind die Ton-Beweise? Hier wird wieder nur im Konjunktiv berichtet! Es gibt ja noch nicht mal einen Anfangsverdacht gegen Bystron.

Zu Höcke: Ich habe in meinem langen Leben nicht gewusst, dass dieser Spruch verboten ist, und dass diese eigentlich wohlmeinende Aussage so negativ interpretiert werden kann. Man sollte doch betrachten, was mit der Aussage gemeint ist, und nicht in welchem Zusammenhang da früher vor 90 Jahren Dinge hineingelegt wurden. Leider ist das genau diese Verengung des "Sagbaren" in Deutschland, die das Leben hier immer unangenehmer machen. Freiheitliche demokratische Lebensweise geht in meinen Augen anders. Unabhängig davon wie man Herrn Höcke beurteilt, finde ich es schon ziemlich irre, dass es verboten sein soll auszusprechen alles für sein Land geben und fordern zu wollen. Wenn ein deutscher Soldat ausspricht "ich gebe alles für mein Land", wird das sicherlich so erwartet und nicht sanktioniert, oder etwa nicht?

Soll, könnte, mutmaßlich, Vorermittlungen....

Wo sind denn die Beweise?

Der Kalender mit den perfekt vor den anstehenden Wahlen abgestimmten Diskreditierungsmaßnahmen gegen missliebige rechtskonservative Politiker wird im Schulterschluss zwischen linksgrüner Politik und ebensolchen Medien minutiös abgearbeitet.

Leipziger-Volkszeitung 26.04.2024:
"Dresden. Die Affäre um den verhafteten Mitarbeiter des Europaabgeordneten Maximilian Krah (AfD) beschäftigt nun auch den sächsischen Verfassungsschutz: Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf Nachrichtendienstakten berichtet, war der mutmaßliche chinesische Spion Jian G. eine Zeit lang Informant des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Die Aufarbeitung in Sachsen beginnt nun.
G. soll demnach im März 2007 vom LfV zum ersten Mal angesprochen worden sein, nachdem der Bundesnachrichtendienst die sächsischen Kollegen auf G. hinwies. G. habe sich zuvor als Informant angeboten. Ab Dezember 2007 soll G. dann als Informant für den Verfassungsschutz gearbeitet haben."
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