Malerrechnung berechtigt?

Ich hatte einen Maler beauftragt und nun auch die Rechnung bekommen. Darauf sind fast doppelt so viele Stunden wie die Arbeit gedauert hat.

Auf meiner Nachfrage hieß es, dass das wegen der Fahrzeit (nicht extra ausgewiesen) wäre. Ok... Fahrzeiten darf man in Rechnung stellen, auch wenn ich die Rechnung so unsauber finde. Aber es waren zwei Leute hier (der eine meiner Meinung nach Azubi.. aber so etwas steht in der Rechnung natürlich nicht) für halbe Stunde und dafür soll ich jetzt 3 Stunden bezahlen. Die Arbeit hätte auch einer in einer Stunde machen können.

Der Maler sagt, die Stunden wären bereits im Angebot enthalten. Das stimmt auch, der Betrag im Angebot war sogar höher, aber damals wurde mir nicht gesagt, dass zwei Leute zweimal für ganz kurze Zeit kommen. Ich hatte sogar gefragt, ob Folgetermine nötig sind und bekam die Antwort erst am Tag vom ersten Termin.

Eigentlich war ich überrascht, dass Stundenpreise und keine Pauschale im Angebot standen... weil die Arbeiten ganz klar definiert waren und der Maler sich alles im Voraus angeschaut hatte. Aber wenn man da selber Stundenpreise schreibt und keine Pauschale, warum verlangt man mehr als wirklich nötig?

Ist das so bei Malern/Handwerkern üblich? Ich bin selber selbständig und so etwas wäre in meinem Bereich (IT) absolut nicht denkbar. Oder vielleicht denke ich einfach so, weil keiner die Arbeitszeiten wirklich kontrollieren kann?

Arbeit, Selbständigkeit, Rechnung, Arbeitszeit, Handwerker, Maler

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