Blickwechsel 20. Oktober 2022
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Wie frei ist die Grabgestaltung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Bei uns zum Beispiel gibt es Gabstellen an der Friehofsmauer, an die man früher Grabplatten mit der Inschrift aufgehängt hat. Wegen angeblicher Baufälligkeit ist dies nun nicht mehr zulässig. Man muss die Platte auf eine extra Sockel stellen und ist dann nur noch vorgeblendet. Das verteuert aber die Grabstelle, wegen des Sockels. Bei uns darf man geschlossene Vollplatten als Abdeckung auf die Gräber machen, in anderen Gemeinden ist dies aufgrund der Bodenverhältnisse unzulässig. Es soll das Erdreich besser durchlüftet werden können.

Ansonsten ist man relativ frei, was die Grabgestaltung angeht. Es darf nur nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Aber Figuralien, wie zum Beispiel Pokale und Fußballsymbole, oder Musikinstrumente, oder andere berufsbezogene Dinge sind möglich. Auch Inschriften sind frei wählbar, wenn der Verstorbene es sich gewünscht hatte.

Vorgaben bei der Grabgestaltung unterliegen nicht dem Bestattungsrecht.... dafür sind die Friedhöfe zuständig. Und es stimmt, das es da erst ganz langsam eine Lockerung und Öffnung gibt.

Beispielbilder kann ich dir leider nicht zeigen.

Ob Wünsche für die spätere Gestaltung vorhanden sind, oder umgesetzt werden kann ich schlecht sagen, da die Angh. damit nicht zu uns kommen, sondern sich mit Friedhof und Steinmetz auseinandersetzen.

Aber zumeist geht es doch recht einheitlich auf dem Friedhof zu,

Scheunendresche 
Fragesteller
 26.10.2022, 14:28

Danke schön für Deine Antwort!

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