Wenn ein Zeuge mit einer Aussage sich/seine Familie potenziell in Gefahr bringen würde (z.B. Racheakte) , kann er dann für eine Falschaussage belangt werden?
Im Prinzip ist das aus der Sicht des Zeugen doch eindeutig ein Notstand, wenn zu erwarten ist (oder bereits entsprechende Drohungen ausgesprochen wurden) dass die Familie oder die kriminelle Organisation des Verdächtigen sich bei einer korrekten Aussage am Zeugen rächen würde?
3 Antworten
WENN er falsch aussagt, auf jeden Fall.
Er koennte stattdessen allerdings auch die Aussage verweigern oder, wie hier bereits gesagt wurde, vorgeben, sich an verschiedene Dinge nicht zu erinnern.
Ich (als Nichtjurist) denke schon, denn im Zweifel hätte der Zeuge ja auch eine Aussage verweigern können, bzw. anonyme Angaben der Polizei mitteilen können.
Nicht wenn er ," schwere Erinnerungslücken" hat.