Wann Standlicht-Pflicht beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften?

4 Antworten

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Auf einem expliziten Parkplatz nicht, alleine schon deshalb, weil auf einem Parkplatz mit parkenden Fahrzeugen zu rechnen ist.

Auf einem Feldweg auch nicht, weil Du da schlicht gar nicht parken darfst, weil Du da nichts zu suchen hast.

Auf anderen Straßen außerorts stellt das geparkte Fahrzeug aber ein unerwartetes Hindernis dar und ist entsprechend zu kennzeichnen, hier mit Standlicht (wobei die sog. Parkleuchte, also einseitiges Standlicht) ausreicht.

Auf einem Parkplatz nicht. Am Straßenrand, wenn das Auto nicht aus 50-100m Entfernung erkennbar ist.

Immer, das hast Du doch schon gelesen. Was Du Dir vorstellen kannst oder nicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Wenn Dir einer bei Dunkelheit drauffährt, weil er Dein unbeleuchtetes Auto nicht rechtzeitig als Hindernis erkannt hat, kriegst Du nicht nur das fällige Bußgeld, sondern bist auch für den Schaden verantwortlich und auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug bleibst Du sowieso sitzen, wenn Du nicht Vollkasko-versichert bist.

Auf STRASSEN ausserhalb geschlossener Ortschaften!