versuchter Mord, ja oder nein?

6 Antworten

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23 Abs 3 Stgb untauglicher Versuch kommt hier zum Tragen

Ein Täter, der auf ein bereits totes, aber noch für lebend gehaltenes Opfer in Tötungsabsicht einsticht, begeht den untauglichen Versuch eines Totschlags. Er kann also nicht wegen Mord verurteilt werden.

Still  09.05.2024, 10:30

Bei Untauglichkeit kann von Strafe abgesehen werden.

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David  09.05.2024, 16:34
@Still

Nicht bei Mord/ Totschlag.

Straflos geht lediglich derirreale oder abergläubische Versuch aus.

Hier liegt aber ein Versuch des untauglichen Objekts vor.

Es ist der Tatentschluss des Täters auf die Verwirklichung des Straftatbestandes gerichtet, so dass er wegen Versuchs des Deliktes zu bestraften ist.

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Entscheidend für die Bestrafung ist der subjektive Tatbestand, also die Vorstellung des Täters von seiner Tat.

Hier liegt der Versuch eines vorsätzlichen Tötungsdelikts vor, wenn auch ein untauglicher Versuch, da das Tatobjekt bereits tot ist.

Das Gericht könnte die Strafe mildern; strafbar ist der Versuch aber allemal

So wie du es beschreibst würde ich auch sagen das diese Person wegen der anderen Delikte, verurteilt werden kann aber nicht wegen versuchten Mordes. Sofern der Tod davor schon diagnostiziert wurde, würde ich auf keinen Fall glauben das man diese Person dafür belangen könnte.

Auch wenn die Person das dachte, ändert das ja nichts daran das die Gestorbene Person davor ja schon Tod war. So würde ich das zumindest einschätzen.

Das nennt sich in der Strafrechtslehre untauglicher Versuch und ist genauso strafbar wie der „normale“ Versuch.

Das Gericht kann allerdings die Strafe mildern

Interessant, da dein Räuber ja offensichtlich in Mord/Tötungsabsicht handelt.

Wenn Bankräuber "aus Versehen" eine leere Bank stürmen, ist es trotzdem ein Bankraub ; - )

So moralisch auch eine Verurteilung wegen Mordes wäre, ich fürchte, der Räuber kommt nur wegen der anderen Delikte vor Gericht.

David  08.05.2024, 19:47

Dem ist nicht so

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Still  09.05.2024, 09:02
@David

Da in der Frage steht, dass ein Arzt ihn gerade für tot erklärt hat, ist deine Antwort und dieser Kommentar falsch.

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David  09.05.2024, 09:44
@Still

Siehe § 23 Abs 3.

Da in der Frage steht, dass ein Arzt ihn gerade für tot erklärt

Der Täter wusste dies aber nicht und das zählt.

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Still  09.05.2024, 14:42
@David

Kann ich im Dunkeln ein Skelett töten?

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David  09.05.2024, 16:29
@Still

In dem Fall geht es nicht um ein Skelett.

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Still  10.05.2024, 06:47
@David

Wenn du es auf die Goldwaage legst, ist der Täter Räuber, also ohne jede Tötungsabsicht eingedrungen 😉

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David  10.05.2024, 22:56
@Still

Ich versteh dein Gedankengang.

Aber ein Täter betritt ein Raum, sieht eine Person im Bett liegen und schießt auf sie ?

Dort eine Tötungsabsicht zu verneinen, ist ziemlich schwierig.

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Still  11.05.2024, 06:57
@David

Ich wollte/habe ihm ins Bein geschossen, damit er mich auf meiner Flucht nicht verfolgt 😇

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