Reicht das Briefgeheimnis über den Tod hinaus?

4 Antworten

Naja, ich glaube, wenn mein Mann gestorben wäre (was zum Glück nicht der Fall ist!) und dann so ein Brief von der Bank kommen würde, dann würde ich als Witwe diesen Brief öffnen! Es könnte ja sein, dass es etwas wichtiges zu regeln gibt und wenn ich die Erbin bin/wäre, dann hätte ich auch das Recht dazu. Wenn es eine mir nicht so vertraute Person beträfe, dann würde ich den Brief u.U. zur Bank zurück bringen, oder den entsprechenden Erben übergeben!

Ob diese Einstellung allerdings rechtens wäre, weiß ich nicht. Aber ich öffne, nach Absprache mit meinem Mann, auch seine Post, da er im Außendienst unterwegs ist. Vor allem, wenn wir auf irgendwas wichtiges warten. (Liebesbriefe von fremden Frauen, verschließe ich nach dem Öffnen und Lesen wieder sorgfältig ;-)!)


miezepussi  06.11.2012, 10:33

Und was machst Du bei Liebesbriefen von bekannten Frauen? ^^

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emser  06.11.2012, 12:50
@miezepussi

Die lese ich und veröffentliche sie auf Facebook :-)!! (Witz)

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Niemand von all den Menschen, welcher im Haushalt der oder des Verstorbenen gelebt haben darf - rein rechtlich - diesen Brief öffnen ... es sei denn, es handelt sich dabei um einen direkten und alleinigen Erben.

Wenn mehrere Erben vorhanden sind, müssten sie alle von diesem Schreiben Kenntnis erhalten und dazu befragt werden, ob er geöffnet oder zurückgesandt werden sollte.

Ausgenommen davon wäre ein Vermerk auf dem Umschlag des Absenders, der besagt, dass der Brief im Falle von Nichtzustellung an den Absender zurückgeschickt werden müsse.

Und letzteres wird im Großteil der Fälle schon vom zuständigen Briefverteiler (Post ... etc.) gelesen und beachtet.

Üblicherweise wohnen in der Wohnung, in der der Verstorbene gelebt hat, ja seine Familienangehörigen und keine fremden Personen. Die Familienangehörigen werden vermutlich auch die Erben sein. Somi tkönnen sie den Brief öffnen. Natürlich sollten sie, wenn nötig, den übrigen Erben Bescheid geben, was im Brief enthalten war.

Sollte jedoch keiner da sein, der berechtigt ist, den Brief zu öffnen, dann sollte dieser wohl an den Absender zurückgehen.

Hallo!

Die rechtmäßigen Erben können die Post öffnen.

Schöne Grüße