Unterhaltspflichtig für erwachsene Kinder, wie lange?
Sohn (24) und Tochter (22) studieren beide, leben in meinem Haushalt und als Obolus für die durchaus angenehme Wohnsituation für uns alle , bekomme ich das Kindergeld, pro Kind 250,00€, von beiden überwiesen.
Ich bin seit 17 Jahren Witwe, habe meine Kinder alleine großgezogen, immer Vollzeit gearbeitet um alles zu finanzieren. Meine Kinder bekommen seit dem Tode ihres Vaters monatlich 240,00€ Halbweisenrente.
Meine Beiden haben seit einiger Zeit jeder eine Werkstudenten Arbeitsstelle, sie verdienen sehr gut, lernen viel dazu für ihr Studium, ich bin sehr stolz auf sie.
Ich fragte bei ihnen an, ob sie mir im Monat jeder 100, 00€ zur Haushaltsführung dazugeben würden, das wäre eine liebe Geste und ich könnte mir etwas mehr leisten.
Die Antwort war von beiden:"Nein." Die Kosten wären durch das Kindergeld gedeckt. Im Übrigen sei ich Ihnen bis zum 27. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet.
Ich gönne meinen Kindern von Herzen alles, doch würde ich gerne wissen wie die Rechtslage ist.
2 Antworten
Ich würde mich erkundigen wie hoch das Bürgergeld für 2 Angehörige in diesem Alter ist und bei jedem 1/3 Miete dazu rechnen dann hast du ca das was sie dir geben sollten. Als ich damals geschieden wurde habe ich mich bein Jugendamt erkundigt wieviel der Ex bezahlen muss. Du bist nicht bedingungslos zum Unterhalt verpflichtet, zumal sie eigenes Einkommen haben.
Bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw bis zum 27. Lebensjahr bist du unterhaltspflichtig nach Düsseldorfer Tabelle. Was du durch naturalien ableistest, anders gesagt, sie wohnen bei dir.