Umziehen allein mit 17?

5 Antworten

Du kannst kindergeld bekommen. Das wars leider schon :/.

Wenn deine eltern arbeitslos sind, oder wenig verdienen, kannst auch noch 50-100 euro vom bafög amt bekommen und eine gez befreiung.

Sobald du mit der Ausbildung fertig bist, hast noch anspruch auf wohngeld. Vorher leider nicht. Diese gesetze werden leider immer von leuten entwickelt die top eltern haben und der meinung sind das man währemd der ausbildung bei dennen bleiben kann, oder das die einen "lieben" und bereit sind zu zahlen.

Ich sag mal: WG….du kannst dir das Kindergeld überweisen lassen und das war es. Aber wenn du gut haushältst und nicht so eine hohe Miete hast, klappt das schon.

Solange Du noch minderjährig bist, geht ohne Einverständnis der Eltern im Regelfall nichts, es sei denn der Auszug wäre wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig, dann müsstest Du dich ggf.ans Jugendamt wenden.

Ab 18 könntest Du dann natürlich machen was Du möchtest, also auch ohne wichtigen Grund oder Einverständnis der Eltern ausziehen.

Wenn der Auszug aber nicht notwendig oder von den Eltern gewollt ist, müssen sie dir selbst bei Leistungsfähigkeit keinen Barunterhalt zahlen, wenn Du weiterhin bei den Eltern wohnen könntest.

Aber nach deinem Auszug stünde dir dann dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Könntest dann ab 18 im schlimmsten Fall auch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, würdest dann nach Prüfung und Bewilligung das Kindergeld direkt von der Familienkasse bekommen.

In einer betrieblichen Erstausbildung könntest Du dann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf BAB - stellen, aber da kommt es auf das Einkommen der Eltern und deine eigene Nettovergütung an.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für BAB, da könntest Du einen möglichen Anspruch berechnen lassen.

Aber selbst wenn Du keinen Anspruch auf BAB - haben würdest und deine Eltern entsprechend leistungsfähig wären, müssten sie bei nicht notwendigen oder gewollten Auszug keinen oder nicht viel Unterhalt an dich zahlen.

Denn deine 715 Euro Nettovergütung würden bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag wie das Kindergeld auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.

Der liegt jetzt etwas höher, wenn das Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt, sollten nun 965 Euro und keine 930 Euro mehr sein.

Es blieben dann also um die 615 Euro anrechenbare Nettovergütung + 250 Euro Kindergeld = um die 865 Euro anrechenbares Einkommen.

Es könnte dann unter Umständen noch ein Anspruch auf um die 100 Euro bestehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt wären, sonst könntest Du ab 18 nach dem Auszug noch einen Antrag auf Bürgergeld in Form einer Aufstockung beantragen und sehen ob Du da noch einen monatlichen Zuschuss bekommst.

715 EUR Ausbildungsvergütung plus Kindergeld 250 EUR und das war es dann. Das Kindergeld leiten dann die Eltern an dich weiter bzw. du kannst einen Abzweigungsantrag stellen, wenn du mit eigener Meldeadresse keinen Unterhalt in mind. der Höhe des Kindergeldes von den Eltern bekommst.

Es gibt KEIN BAföG und auch kein Wohngeld!

Ob du BAB erhältst kannst du prüfen mit dem Rechner:

https://babrechner.arbeitsagentur.de/

Voraussetzungen für BAB
Du bist in der Berufsausbildung oder nimmst an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil.
Du hast einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (nicht nur schulische) Berufsausbildung.
Du kannst während der Ausbildung nicht bei Deinen Eltern wohnen, weil der Betrieb zu weit entfernt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zum Ausbildungsbetrieb insgesamt mehr als zwei Stunden dauern.
Oder Du bist älter als 18 Jahre und/oder verheiratet und/oder hast ein Kind und wohnst in der Nähe Deiner Eltern.
Du erhältst noch keine mit BAB vergleichbare Leistung.
Die Agentur für Arbeit prüft und bestätigt, dass Du das Geld brauchst.

https://www.igmetall.de/jugend/auszubildende/fragen-und-antworten/wenn-die-ausbildungsverguetung-allein-nicht-reicht

BAföG gibt es nur bei schulischen Ausbildungen.

Deine Eltern müssen deinen freiwilligen Auszug auch nicht unterstützen.

Und ob du es finanziell hinbekommst mit 965 EUR kann man nicht beurteilen, da man die Mieten bei euch nicht kennt. Aber für ein WG - Zimmer könnte es reichen, bzw. ein Zimmer zur Untermiete. Ansonsten bliebe ein Minijob neben der Ausbildung. Und die Ausbildungsvergütung steigt ja auch mit den Lehrjahren.


Einefrage750 
Fragesteller
 07.01.2024, 21:32

Ich habe glaube eine Schulische Ausbildung, muss 2 mal pro Woche zur Berufsschule

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Kessie1  07.01.2024, 23:17
@Einefrage750

Ne, das ist was anderes. In einer schulischen Ausbildung gibt es keine Ausbildungsvergütung in der Regel. Und da kann man dann BAföG anstatt BAB beantragen. Aber du bekommst ja eine Ausbildungsvergütung und zur Berufsschule musst du da generell. Aber deine eigentliche Ausbildung findet eben überwiegend im Betrieb statt.

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Pausenraum  07.01.2024, 23:52
@Einefrage750

Eine schulische Ausbildung wäre eine Fachschulausbildung. Du wirst einfach eine duale Ausbildung machen, also zweimal die Woche Berufsschule und Rest im Betrieb.

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KIndergeld und Unterhalt der Eltern steht Dir zu und evtl. auch Wohngeld oder Bafög oder aufstockende Grundsicherung.


evermore90  07.01.2024, 17:30

Auf den unterhalt kann man aber sehr sehr lange warten. Ich habe meinen eingeklagt mit 19 und ihn mit 31 erhalten. Yay.

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Kessie1  07.01.2024, 17:50
@evermore90

Zumal die Eltern auch nicht verpflichtet sind Barunterhalt zu leisten, wenn sie dem Kind Zuhause Kost und Logis anbieten. Kommt eben auf den Einzelfall an.

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evermore90  07.01.2024, 18:22
@Kessie1

Wäre echt schön wenn einfach alle anspruch auf bafög haben könnten :). Ich meine was hat man den bitte mit den Eltern zu tun? Die schreien einen nur an, beleidigen, schreien sich gegenseitig an, und wollen den ganzen tag bekocht und bedient werden, oder schreien. Ich war einmal in den Semesterferien bei ihnen und sie haben mich insgesamt 30 Stunden in 3 Wochen angeschrien. Hausaufgaben von der Uni durfte ich auch nur Nachts machen, während sie schliefen sonst ging gleich das geschrei wieder los. Es ging den ganzen Tag so: "Putzt dies, putz das, hilf mir hierbei und dabei. Ich will was online bestellen, bestell mir das mal."

Und immer dieses Geschrei. Immer dieses: " Du bist dumm und hässlich und dämlich. " Ich hätte mich dann umgebracht, denke ich. Es war unerträglich. Dann doch lieber auf der Strasse leben.

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Kessie1  07.01.2024, 18:30
@evermore90

Es soll ja aber auch Kinder geben mit "normalen" Eltern ;-).

Natürlich ist dein Fall nicht angenehm und wen man solche Eltern hat, dann ist das sicherlich ein Graus. Aber BAföG für Alle bedeutet auch eine enorme Belastung für alle Steuerzahler.

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