Wieso sollte er dir den Unterhalt zahlen?
Ab 18 sind BEIDE Elternteile für den Barunterhalt zuständig. Also du genauso wie er. Und vorrangig wäre bei einem Studium ohnehin BAföG zu beantragen gewesen!
Das das volljährige Kind bei dir wohnt hat ja damit auch nichts zu tun! Deinen Anteil (bei Leistungsfähigkeit) kannst du dem Kind in Form von Kost und Logis anbieten.
Ändert aber nichts daran, dass der Unterhalt den dein Ex ggf. zahlen muss auf das Konto des Kindes geht. Es sei denn, dein Kind hat das anders bestimmt!
Aber kümmern muss er sich um seine Ansprüche ohnehin selbst! Wenn er meint noch unterhaltsberechtigt zu sein (was er beim Master auch wäre), dann muss er als erstes BAföG beantragen (es sei denn, es steht fest, dass er auf keinen Fall BAföG bekommen würde) und zweitens sich um die Einkommensunterlagen BEIDER Elternteile kümmern, um deren Haftungsanteile berechnen zu können.
Und jeder Elternteil hat auch Anspruch die Einkommensunterlagen des Anderen einzusehen!
Also sage deinem volljährigen Kind, dass er den BAföG Antrag ausfüllt mit eurer Hilfe bzw. sich um die Einkommensunterlagen von euch kümmern muss.
Was Einkommen ist und was die Eltern abziehen können, kann er den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Und falls er selbst nicht rechnen kann oder will, dann muss er einen Anwalt zu Hilfe nehmen oder sich mit euch irgendwie einigen!