Wieso sollte er dir den Unterhalt zahlen?

Ab 18 sind BEIDE Elternteile für den Barunterhalt zuständig. Also du genauso wie er. Und vorrangig wäre bei einem Studium ohnehin BAföG zu beantragen gewesen!

Das das volljährige Kind bei dir wohnt hat ja damit auch nichts zu tun! Deinen Anteil (bei Leistungsfähigkeit) kannst du dem Kind in Form von Kost und Logis anbieten.

Ändert aber nichts daran, dass der Unterhalt den dein Ex ggf. zahlen muss auf das Konto des Kindes geht. Es sei denn, dein Kind hat das anders bestimmt!

Aber kümmern muss er sich um seine Ansprüche ohnehin selbst! Wenn er meint noch unterhaltsberechtigt zu sein (was er beim Master auch wäre), dann muss er als erstes BAföG beantragen (es sei denn, es steht fest, dass er auf keinen Fall BAföG bekommen würde) und zweitens sich um die Einkommensunterlagen BEIDER Elternteile kümmern, um deren Haftungsanteile berechnen zu können.

Und jeder Elternteil hat auch Anspruch die Einkommensunterlagen des Anderen einzusehen!

Also sage deinem volljährigen Kind, dass er den BAföG Antrag ausfüllt mit eurer Hilfe bzw. sich um die Einkommensunterlagen von euch kümmern muss.

Was Einkommen ist und was die Eltern abziehen können, kann er den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Und falls er selbst nicht rechnen kann oder will, dann muss er einen Anwalt zu Hilfe nehmen oder sich mit euch irgendwie einigen!

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Sie kann intern natürlich mit ihm regeln was sie lustig ist. Aber sie sollte eben auch bedenken, dass dies dann auch ggf. zu deinen Lasten geht, wenn euch jeden Monat Geld in der Haushaltskasse fehlt.

In der untersten Zahlstufe wären das derzeit immerhin 426 EUR. Und sie muss auch mal drüber nachdenken, dass sie, wenn sie das Geld schon meint nicht zum Leben beisteuern zu wollen, sie das Geld auch für das Kind ansparen könnte. Führerschein, Auto, vielleicht die erste Wohnung unterstützen...

Sicherlich denkt sie, sie will ja keinen Streit mit ihm. Aber ihn zu schonen auf Kosten des Kindes ist schon nicht nachvollziehbar!

Wenn er sich tatsächlich im Wechselmodell kümmern würde, dann würde er ja, je nachdem wer was von den Beiden verdient, nicht so viel zahlen müssen. Aber dann würde er auch im Betreuungsaufwand eine entsprechende Leistung erbringen. Aber so ist aus eigentlich nicht nachvollziehbar!

Es ist unfair dem Kind gegenüber und es ist euch als Familie gegenüber unfair! Denn das fehlende Geld könnte euch z.B. einen super Jahresurlaub ermöglichen oder wie gesagt für das Kind angespart werden (in Teilen zumindest).

Ich würde ihr klipp und klar sagen, dass du nicht mehr bereit bist das Ganze finanziell aufzufangen und sie sich bitte Gedanken machen soll wie das in Zukunft nun bewerkstelligt wird.

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Das macht überhaupt keinen Sinn und suggeriert, dass der Unterhalt permanent nicht für das Kind ausgegeben wird.

Was aber angesichts der Summe schon kaum zutreffend sein kann!

Ich schätze mal, dass Einigen immer noch nicht klar ist, was ein Kind tatsächlich kostet und das an als betreuender Elternteil oftmals dazu zahlen muss.

Und ob man nun die 100 EUR vom Unterhalt für Babynahrung ausgibt oder 100 EUR vom eigenen Verdienst / der Sozialhilfe / dem Kindergeld / dem Wohngeld usw. nimmt, ist doch Jacke wie Hose!

Es geht ja am Ende um die Summe die der betreuende Elternteil insgesamt zur Verfügung hat!

Ein Kind kostet, bis es auf eigenen Beinen steht um die 130000 EUR im Durchschnitt.

Wenn man jetzt mal von 18 Jahren ausgeht, wovon 250 EUR auf das Kindergeld entfallen, dann wären es noch 76000 EUR die auf den Unterhalt entfallen. Macht also in Summe 352 EUR Kindesunterhalt im Monat, wenn man von der unteren Stufe ausgeht.

Also im Schnitt 600 EUR die dem betreuenden Elternteil durchschnittlich zur Verfügung stehen für Miete, Lebensmittel, Klamotten, Versicherungen, Heizung, Strom, Schulausflüge, Spielzeug, Hygieneartikel, Geburtstagsgeschenke, Schulsachen usw.

Und da willst du mir erzählen, dass man locker davon nebenbei etwas abzweigen kann für Kippen, Alkohol, Friseur, Nägel lackieren etc.?

Und mal abgesehen von der Sinnlosigkeit so einer "Bezahlkarte": schon mal drüber nachgedacht, dass man ihr (oder ihm - das Kind kann ja auch beim Vater wohnen) damit abspricht sich ums Kind zu kümmern?

Es gibt sicherlich wenige Mütter oder Väter die sich nicht besonders gut ums Kind kümmern. Aber wenn das Kind verwahrlost, unterernährt ist oder ständig in Klamotten rum läuft die nicht zur Jahreszeit passen, dann wird in der Regel er/sie davon was mitbekommen und könnte das Jugendamt einschalten oder?

Man sollte sich davon lösen, dass der überwiesene Unterhalt mehr als eine rechnerische Größe ist! Er fließt in den Haushalt des betreuenden Elternteils ein. Ihm da auch noch auferlegen zu wollen Rechenschaft abzulegen, was nun mit jedem Cent genau passiert ist nichts, worüber man ernsthaft nachdenken sollte!

Und Eltern die ihre Kinder nicht entsprechend versorgen, finden selbst dann Mittel und Wege! Zumal man gerade als sparsamer Elternteil vielleicht auch öfters mal KLEINANZEIGEN nutzt. Wie sollte das die Karte bei Privat eingesetzt werden?

Ich schätze mal, dass so mancher Unterhaltsverpflichtete staunen würde, wenn er wüsste, dass Unterhalt und Kindergeld oftmals eben nicht ausreicht!

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Was denkt ihr darüber, ist das wahrscheinlich...

Absolut nein!

, dass mit Berechnung so schlechte Politik gemacht wird?

Sieht ja nicht Jeder als "alles schlecht" an...

Hört sich insgesamt ohnehin nach einer Räuberpistole an... Da finde ich die Idee mit den Reptiloiden noch origineller.

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Nein

Volksverhetzung, Hass und Hetze verbreiten, Naziparolen grölen usw. legitimieren? Wohl kaum!

Mit Meinungsfreiheit hat das schon lange nichts mehr zu tun! Und entschuldigen sollte man es auch nicht mit "ach, die waren ja betrunken" oder "die meinten es ja nicht so...".

Solche Leute spiegeln genau das wieder, was derzeit in unserem Land passiert.

Ich finde es auch zum Kotzen, wenn man nun anfängt eine Tat mit einer anderen Ta entschuldigen zu wollen. Der Messerangriff in Mannheim wird nun zur Rechtfertigung angeführt. Nein, nein und nochmals nein! So schrecklich es auch ist und so fürchterlich, dass da nun ein Mensch ums Leben kam, aber es darf nicht angehen, dass das jetzt als Rechtfertigung genommen wird für Szenen wie in Sylt!

Wer nicht mehr willens ist hier zwei völlig unterschiedliche Szenarien zu sehen und nicht mehr in der Lage ist sich vor Augen zu führen, dass wir in einem Rechtsstaat leben und man Gesetze nicht einfach nach Belieben aushebelt, der sollte mal seinen moralischen Kompass prüfen!

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Übermorgen... ok, das fällt dir dann ja reichlich früh ein, dich damit zu beschäftigen.

Aber wie dem auch sei, vielleicht hilft dir das weiter:

https://www.kapiert.de/deutsch/klasse-9-10/lesen-texte-und-medien/schaubilder-und-diagramme-verstehen/schaubilder-und-diagramme-auswerten/

https://www2.klett.de/sixcms/media.php/229/AB_104114_2j5j8j_Methode_Karikatur_interpretieren.pdf

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Aber mich hat’s damit leider vollkommen erwischt das ich mittlerweile auch schon keine Nachrichten mehr gucke..

Und zudem solltest du dich dann auch nicht weiter mit dem Thema beschäftigen. Denn was nützt es dir, dass du hier dazu eine Frage stellst, wenn du doch so in Panik bist. Da wäre doch ein Psychologe ratsamer.

Im übrigen sind wir keineswegs in irgendeinem "Stadium". Denn selbst so ein Despot wie Putin hat kein Interesse daran, als der Vollidiot des Jahrhunderts in die Geschichtsbücher einzugehen. Egal wie alt er ist ;-).

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Ich denke, ich weiß worauf deine Frage abzielt. Denn das ewige Geheule von den Putin Fanboys und aus dem Kreml selbst, will ja nichts anderes als suggerieren, dass die ominöse "rote Linie" für uns eine Gefahr darstellt, weil Putin auf den Knopf drücken könnte (bildlich gesprochen).

Aber genauso kann man das Ganze auch umdrehen. Denn wann platzt den Amis der Kragen? Und wird es nicht auch mal langsam Zeit, dass man Putin verbal ebenfalls rote Linien aufzeigt, die er nicht zu überschreiten hat, weil sonst...

Und genau dieses "sonst" muss dann auch auf dem Fuße folgen. Nicht wie bei dem Geplärre Putins seit über 2 Jahren, der ständig neue rote Linien ziehen ließ, die Heute kein Mensch mehr ernst nimmt.

Wie würde also der Kreml reagieren, wenn man das Ganze einmal umdrehen würde?

Wenn Putin also seinen Krieg in der Ukraine nicht augenblicklich beendet, dann...

Man ist es langsam leid sich ständig dieses verwirrten Müll aus dem Kreml anhören zu müssen. Die westliche Diplomatie ist bislang viel zu zimperlich mit Putin umgegangen. Deeskalation und vornehme Zurückhaltung ist ohnehin nichts was der Despot Putin versteht!

Was ist mit den scheinbar vergessenen verschleppten Kindern aus der Ukraine? Es ist doch unglaublich, dass Putin damit durch kommt! Warum hat da bislang Niemand auf den Tisch gehauen und gesagt, wenn er die Kinder und die anderen Deportierten nicht umgehend rausrückt, dann ist was los...

Auch diese ständige Fragerei, vor allem von Russland Trollen, wegen der "roten Linie" und der Panikmache vor einem Dritten Weltkrieg ist mittlerweile nur noch unerträglich und nervig!

Vielleicht raffen es ein paar Leute wenigstens nach deiner Frage, die im ersten Moment schräg rüber kommen mag, aber es keinesfalls ist, dass die Absurdität dieser "roten Linie" Fragen endlich mal zu den Akten gelegt werden sollte.

Oder der Westen endlich den Ton findet, den der Kreml versteht! Klare Ansagen denen dann aber auch Taten folgen!

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Dann wäre es dringend Zeit dir fachkundige Hilfe zu suchen! Und zwar UMGEHEND!

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Warum ist denn Nordkorea und der Iran so "dumm"? Und ggf. Staaten wie Südafrika, denen man auch nachsagt an die Russen Waffen zu liefern...

Deine Frage ist schon schräg, wenn man sich mal die albernen Drohungen aus dem Kreml vor Augen führt, die seit über 2 Jahren an der Tagesordnung sind.

Möchtest du Angst verbreiten um Putins Agenda zu verfolgen? Das zieht schon lange nicht mehr! "Die rote Linie...". Wie oft gab es die denn schon?

Und was möchtest du damit aussagen? Gebt dem Russen ALLES was er will und zittert in Ehrfurcht vor ihm?

Also wer jetzt immer noch auf den russischen Panik - Zug aufspringt, dem ist echt nicht mehr zu helfen. Ach der Putin hat aber gesagt... wenn dies und jenes, dann das und dies...

Das du die gesamte Ukraine über die Klinge springen lassen willst, hast du ja nun deutlich zum Ausdruck gebracht! Aber glaubst du ernsthaft, dass das alles ist was Putin in seinem Expansionswahn so vorschwebt?

Sorry, aber aus St. Petersburg kommen bereits genug Russenbots und versorgen uns mit ihrem Geschwafel und der Angstmacherei. Warum tust du es ihnen gleich?

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Das ist leider immer das Problem wenn ein Titel wie ein Damoklesschwert über einem hängt und der Unterhaltsberechtigte meint sich nicht rühren zu müssen.

Ich würde ihr nochmal schreiben, Frist 14 Tage, sich zu äußern und entsprechende Nachweise zu bringen, bzw. den Titel im Original heraus zu geben.

Dazu schreiben in etwa:

Da du allerdings die Zusendung der geforderten Auskünfte bzw. der dazu gehörigen Unterlagen bislang verweigerst, muss ich davon ausgehen, dass du keinen Unterhaltsanspruch mehr hast. Ich erwarte also letztmalig bis zum xx.xx.xxxx sämtliche Unterlagen und Auskünfte oder den Beschluss / Titel vom xxxxxx (Titel/ Beschluss vom Amtsgericht inkl. Datum) im Original inkl. beglaubigter Verzichtserklärung aus diesem Titel zu vollstrecken.
Ergibt sich bei der Vorlage der geforderten Unterlagen eine Unterhaltsforderung gegen mich, dann werde ich dir den titulierten Unterhalt als zins- und tilgungsfreies Darlehen anweisen, mit dem Hinweis auf die Rückzahlung zu verzichten, wenn der Anspruch der Höhe nach weiter besteht. Ansonsten erwarte ich eine entsprechende Teilverzichtserklärung von dir.
Ebenso reiche bitte die Unterlagen über das Einkommen deiner Mutter ein, da dein Anspruch ja auf dem bereinigtem Netto beider Elternteile beruht.
Ich möchte dich auch noch darauf hinweisen, dass du mir den Haftungsanteil benennen musst und du zur Auskunft bzw. Belegvorlage verpflichtet bist.
Solltest du dem nicht nachkommen, dann sehe ich mich leider gezwungen eine Abänderungsklage einzuleiten, deren Kosten du übernehmen musst, da du mich in eine unnötige Klage gedrängt hast.
Solltest du ein Studium anstreben, dann sei noch angemerkt, dass BAföG vorrangig zu beantragen wäre.

Vielleicht rüttelt sie das wach...

Wenn sie unter 21 ist dann kann er ihr auch nochmal schreiben, dass sie das Ganze kostenlos beim Jugendamt berechnen lassen kann, bzw. sich dort noch beraten lassen kann.

Falls sie sich nicht rührt, dann bleibt ihm leider nur der Gang zum Anwalt um die Herausgabe des Titels einzuklagen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die hier natürlich keine Rechtsberatung darstellt und ich dir lediglich im Zuge privater Erfahrungen und angeeignetem Wissen zum Thema Auskunft gebe.

Solange der Titel vorhanden ist, muss er den titulierten Unterhalt zahlen! Auf keinen Fall einfach einstellen. Aber mit dem genannten Wortlaut hat er zumindest die Chance eine mögliche Überzahlung zurück zu fordern!

Der Unterhalt wurde ab der Volljährigkeit eh neu berechnet? Die Kindsmutter ist ebenfalls leistungsfähig? Wie dem auch sei: er hat natürlich das Recht die Einkommensunterlagen der Kindsmutter ebenfalls einzufordern, genauso wie Unterlagen von der Tochter, die ihren Bedarf untermauern. Sollte sie ein Studium machen wollen, dann hat sie vorrangig BAföG zu beantragen!

Das Problem ist immer, dass junge Leute meinen, es geht ewig so weiter mit dem "Zahlesel" und sie selbst hätten gar keine Verpflichtungen. Aber wenn es eben nicht anders geht, dann muss er auf Herausgabe des Titels klagen.

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Nein, der droht nach wie vor nicht!

Und es ist ir auch schleierhaft, warum diese Frage ständig neu auftaucht hier! Wir kennen ja nun alle die Trollarmeen aus Russland. Aber mal ganz ehrlich: können die sich nichts Neues einfallen lassen?

Und du musst da auch keine Angst haben! Denn Putin droht bereits seit über 2 Jahren damit und da er weiß, dass damit auch sein Land komplett vernichtet werden würde und Niemand ihn mehr für den tollen Hecht hält, wenn er den Roten Knopf drückt, wird das auch nicht passieren!

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Ich kann ja genauso ihn als Boomer bezeichnen und alle angeblich schlechten Eigenschaften dieser Generation ihm an den Kopf werfen! Ich habe mir nicht ausgesucht dass ich zwischen 1995 und 2010 geboren bin, wohl eher hat er als Erziehungsberechtigter mich und meinen Charakter geprägt als mein Geburtsjahr!

Dann sage es ihm doch auch genau so!

Und nicht alle Älteren sehen es wie dein Vater! Jede Generation hat ihre Macken und Vorzüge. Das war schon immer so und wird auch immer so sein...

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Aufteilung ist gerecht

Gerecht ist das, was die Eltern bestimmt haben, was mit ihrem Erbe passiert und solange es nicht gegen das Erbrecht verstößt.

Warum und wieso es so gemacht wurde ist doch irrelevant!

Bruder A kann die zu große Hütte verkaufen und sich was Kleineres kaufen und den Rest in Mietwohnungen stecken.

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Gibt es Unterhaltsanspruch, wenn jemand bereits eine Ausbildung gemacht und eventuell schon gearbeitet hat, sich dann aber für ein Studium entscheidet?
Ja, Unterhaltsanspruch kann wiederaufleben, wenn man bereits im Beruf war und sich dann für ein Studium entscheidet. Warum man nun eine zweite Ausbildung beginnen möchte, muss man aber gut argumentieren. Man muss darlegen, dass man besonders begabt ist für diesen neuen Berufszweig, und dass es wirklich ein ernsthaftes Interesse gibt, zielstrebig zu studieren. Auch muss man argumentieren, dass man durch diese zweite Berufsausbildung später vielleicht eine bessere berufliche Situation und einen krisensicheren Job bekommt. Es geht hier auch darum, dass man mit der neuen Ausbildung mehr verdienen kann als mit der bestehenden.

https://www.liesinglaw.at/2021/06/14/unterhalt-waehrend-des-studiums-was-muessen-eltern-beitragen/

Wäre jetzt also nicht grundsätzlich zu verneinen.

In D gibt es z.B. die Fälle Abitur - Lehre - Studium, wobei das Studium dann auf den Ausbildungsberuf aufbauen muss. Dann spricht man von einer Weiterbildung und es wäre mitnichten eine zweite Ausbildung.

In Österreich scheint es da mehr auf die Argumentation anzukommen und es gilt sogar ei einer zweiten Berufsausbildung.

Hast du mit ihnen denn überhaupt schon drüber geredet?

 

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Der Vater wird (wenn er sich gut informiert hat) den Unterhalt anteilig für den Monat Juli bis zum 12.ten an die Mutter zahlen und dann den Unterhalt einstellen!

Denn ab der Volljährigkeit musst du dich selbst um deinen Unterhalt kümmern. Deine Ansprüche richten sich dann gegen BEIDE Elternteile.

Da du noch bei der Mutter lebst, richtet sich dein Bedarf nach dem bereinigtem Netto beider Elternteile.

Du solltest dich bereits jetzt mit deinem Vater auseinandersetzen und von ihm die Einkommensunterlagen abfordern, genau wie von deiner Mutter ud zwar der letzten 12 Monate. Beide Eltern haben übrigens Anspruch darauf die Unterlagen des jeweils anderen Elternteiles einzusehen.

Du musst deinen Bedarf natürlich darlegen. Als Schüler also in Form der aktuellen Schulbescheinigung. Auf Wunsch wären auch Zeugnisse vorzulegen!

Wenn du selbst nicht rechnen möchtest, dann kannst du auch das Jugendamt bemühen, die junge Leute bis 21 beratend unterstützen.

Sollte es allerdings einen Unterhaltstitel geben, dann gestaltet sich die Sache etwas anders, wenn der nicht bis zur Volljährigkeit befristet ist. Der Titel geht in der Regel ab 18 auf dich über. Aber da nun der Unterhalt neu berechnet werden muss (alleine schon deswegen weil das Kindergeld ab 18 voll angerechnet wird), solltest du dich auch da mit deinem Vater auseinander setzen. Er müsste ansonsten vor Gericht eine Abänderungsklage einreichen und das muss ja nicht sein!

Auch hier rechnet das Jugendamt kostenlos für dich. Solle sich am Ende also rausstellen, dass dein Vater weniger zahlen muss als jetzt, dann kannst du ganz einfach einen Teilverzicht erklären für den vorhandenen Titel. Müsste er gar nichts mehr zahlen (kommt ja auch drauf an, was deine Mutter verdient und ob er im ersten Schritt leistungsfähig ist), dann ist der Originaltitel an ihn heraus zu geben.

Ab 18 geht dann der Unterhalt den dein Vater noch zahlen muss (wenn er zahlen muss) auf dein Konto! Also gleich die Bankdaten mitgeben! Was deine Mutter dann noch davon möchte um die Kosten zu decken, die du verursachst, müsst ihr intern klären und hat den Vater nicht zu interessieren.

Wenn du nach der Schule studieren möchtest, dann wäre übrigens vorrangig BAföG zu beantragen. Machst du eine Berufsausbildung, dann muss auch wieder neu gerechnet werden, da deine Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR angerechnet wird.

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Es ist damit das russische Gebiet gemeint wo es militärische Ziele gibt. Also auch in den von Russland besetzten Gebieten als auch das Staatsgebiet von Russland.

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Die Frage kommt seit dem Beginn des Ukrainekrieges ständig. Und? Kam es zu einem Weltkrieg? Nein!

Also wird er auch jetzt nicht kommen... Auch wenn Putin meint, es wäre eine gute Strategie manche Deutsche kirre zu machen, wenn er ständig damit droht.

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