Nein, der droht nach wie vor nicht!

Und es ist ir auch schleierhaft, warum diese Frage ständig neu auftaucht hier! Wir kennen ja nun alle die Trollarmeen aus Russland. Aber mal ganz ehrlich: können die sich nichts Neues einfallen lassen?

Und du musst da auch keine Angst haben! Denn Putin droht bereits seit über 2 Jahren damit und da er weiß, dass damit auch sein Land komplett vernichtet werden würde und Niemand ihn mehr für den tollen Hecht hält, wenn er den Roten Knopf drückt, wird das auch nicht passieren!

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Ich kann ja genauso ihn als Boomer bezeichnen und alle angeblich schlechten Eigenschaften dieser Generation ihm an den Kopf werfen! Ich habe mir nicht ausgesucht dass ich zwischen 1995 und 2010 geboren bin, wohl eher hat er als Erziehungsberechtigter mich und meinen Charakter geprägt als mein Geburtsjahr!

Dann sage es ihm doch auch genau so!

Und nicht alle Älteren sehen es wie dein Vater! Jede Generation hat ihre Macken und Vorzüge. Das war schon immer so und wird auch immer so sein...

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Aufteilung ist gerecht

Gerecht ist das, was die Eltern bestimmt haben, was mit ihrem Erbe passiert und solange es nicht gegen das Erbrecht verstößt.

Warum und wieso es so gemacht wurde ist doch irrelevant!

Bruder A kann die zu große Hütte verkaufen und sich was Kleineres kaufen und den Rest in Mietwohnungen stecken.

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Gibt es Unterhaltsanspruch, wenn jemand bereits eine Ausbildung gemacht und eventuell schon gearbeitet hat, sich dann aber für ein Studium entscheidet?
Ja, Unterhaltsanspruch kann wiederaufleben, wenn man bereits im Beruf war und sich dann für ein Studium entscheidet. Warum man nun eine zweite Ausbildung beginnen möchte, muss man aber gut argumentieren. Man muss darlegen, dass man besonders begabt ist für diesen neuen Berufszweig, und dass es wirklich ein ernsthaftes Interesse gibt, zielstrebig zu studieren. Auch muss man argumentieren, dass man durch diese zweite Berufsausbildung später vielleicht eine bessere berufliche Situation und einen krisensicheren Job bekommt. Es geht hier auch darum, dass man mit der neuen Ausbildung mehr verdienen kann als mit der bestehenden.

https://www.liesinglaw.at/2021/06/14/unterhalt-waehrend-des-studiums-was-muessen-eltern-beitragen/

Wäre jetzt also nicht grundsätzlich zu verneinen.

In D gibt es z.B. die Fälle Abitur - Lehre - Studium, wobei das Studium dann auf den Ausbildungsberuf aufbauen muss. Dann spricht man von einer Weiterbildung und es wäre mitnichten eine zweite Ausbildung.

In Österreich scheint es da mehr auf die Argumentation anzukommen und es gilt sogar ei einer zweiten Berufsausbildung.

Hast du mit ihnen denn überhaupt schon drüber geredet?

 

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Der Vater wird (wenn er sich gut informiert hat) den Unterhalt anteilig für den Monat Juli bis zum 12.ten an die Mutter zahlen und dann den Unterhalt einstellen!

Denn ab der Volljährigkeit musst du dich selbst um deinen Unterhalt kümmern. Deine Ansprüche richten sich dann gegen BEIDE Elternteile.

Da du noch bei der Mutter lebst, richtet sich dein Bedarf nach dem bereinigtem Netto beider Elternteile.

Du solltest dich bereits jetzt mit deinem Vater auseinandersetzen und von ihm die Einkommensunterlagen abfordern, genau wie von deiner Mutter ud zwar der letzten 12 Monate. Beide Eltern haben übrigens Anspruch darauf die Unterlagen des jeweils anderen Elternteiles einzusehen.

Du musst deinen Bedarf natürlich darlegen. Als Schüler also in Form der aktuellen Schulbescheinigung. Auf Wunsch wären auch Zeugnisse vorzulegen!

Wenn du selbst nicht rechnen möchtest, dann kannst du auch das Jugendamt bemühen, die junge Leute bis 21 beratend unterstützen.

Sollte es allerdings einen Unterhaltstitel geben, dann gestaltet sich die Sache etwas anders, wenn der nicht bis zur Volljährigkeit befristet ist. Der Titel geht in der Regel ab 18 auf dich über. Aber da nun der Unterhalt neu berechnet werden muss (alleine schon deswegen weil das Kindergeld ab 18 voll angerechnet wird), solltest du dich auch da mit deinem Vater auseinander setzen. Er müsste ansonsten vor Gericht eine Abänderungsklage einreichen und das muss ja nicht sein!

Auch hier rechnet das Jugendamt kostenlos für dich. Solle sich am Ende also rausstellen, dass dein Vater weniger zahlen muss als jetzt, dann kannst du ganz einfach einen Teilverzicht erklären für den vorhandenen Titel. Müsste er gar nichts mehr zahlen (kommt ja auch drauf an, was deine Mutter verdient und ob er im ersten Schritt leistungsfähig ist), dann ist der Originaltitel an ihn heraus zu geben.

Ab 18 geht dann der Unterhalt den dein Vater noch zahlen muss (wenn er zahlen muss) auf dein Konto! Also gleich die Bankdaten mitgeben! Was deine Mutter dann noch davon möchte um die Kosten zu decken, die du verursachst, müsst ihr intern klären und hat den Vater nicht zu interessieren.

Wenn du nach der Schule studieren möchtest, dann wäre übrigens vorrangig BAföG zu beantragen. Machst du eine Berufsausbildung, dann muss auch wieder neu gerechnet werden, da deine Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR angerechnet wird.

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Es ist damit das russische Gebiet gemeint wo es militärische Ziele gibt. Also auch in den von Russland besetzten Gebieten als auch das Staatsgebiet von Russland.

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Die Frage kommt seit dem Beginn des Ukrainekrieges ständig. Und? Kam es zu einem Weltkrieg? Nein!

Also wird er auch jetzt nicht kommen... Auch wenn Putin meint, es wäre eine gute Strategie manche Deutsche kirre zu machen, wenn er ständig damit droht.

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Was sollte man bereuen, wenn es eh gleich vorbei ist?

Da hat man sicherlich andere letzte Gedanken ;-)

Und überhaupt mutet die Frage seltsam an. Glaubst du, dass Putin es bereut dann in die Geschichtsbücher einzugehen als der Vollidiot der den Dritten Weltkrieg gestartet hat?

Mir wäre es nur peinlich, wenn ich mich nicht klar gegen diesen Despoten positioniert hätte und vor Angst zitternd vor irgendwelchen Reaktionen von ihm (die er eh nicht ausführt, weil China da bereits klare Worte zu gesagt hat), in Ehrfurcht versinke.

DAS ist es doch was er will! Der Westen soll kuschen und er nimmt sich was er möchte.

Und auch hier sehe ich eine Täter-Opfer-Umkehr, die Putin ja so gut gefällt!

Nicht ich (bzw. in dem Fall ja Deutschland) bin schuld, wenn er die Atombombe zündet, sondern einzig und alleine er!

Ich lasse mich doch nicht zum Täter machen oder mir ein schlechtes Gewissen einreden, weil der Verwirrte im Kreml seine Wünsche damit erzwingen will.

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Ein gutes Buch ist es dann für mich, wenn man es schon nach wenigen Seiten am Liebsten nicht mehr aus der Hand legen möchte.

Die Story muss stimmig sein. Die Schreibweise flüssig. Dialoge dürfen nicht gestelzt rüber kommen. Bei einem Krimi möchte ich persönlich "mit raten" dürfen.

Ein Buch z.B. welches ich in ein paar Stunden in einem Rutsch durchgelesen habe:

"Gott schütze dieses Haus" von Elisabeth George.

Ein Buch welches mich emotional richtig mitgenommen hat:

"Zwei Frauen" von Diana Beate Hellmann

Ein Buch was ich in ein paar Tagen durch hatte: "Die Säulen der Erde" von Ken Follett

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Kommt darauf an, wann zuletzt welcher Raum gestrichen worden ist.

Im Mietvertrag stehen ja auch keine starren Regeln, also ist Streichen dann angesagt, wenn die Wände entsprechend nicht mehr in Ordnung sind.

Hättest du z.B. vor einem halben Jahr das Wohnzimmer in einem hellen Ton gestrichen, dann musst d es bei Auszug nicht nochmal streichen, da es noch in einem angemessenen Zustand ist (hoffentlich ;-)).

Hast du das Wohnzimmer allerdings in Dunkelgrün gestrichen, dann musst du nochmal mit einer hellen Wandfarbe drüber streichen.

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Nicht Nuklear reagieren
Die Bundesregierung sagt ,,wir wären keine Kriegspartei , weiß eigentlich jeder ,dass wir es sind.

Sind wir immer noch nicht! Unklar, warum du so eine Behauptung aufstellst!

Und Putin regiert, wie Putin immer regiert: rum plärren, dem Westen drohen, behaupten wir wären Kriegspartei usw.

Daran hat sich in den über 2 Jahren die er schon Krieg führt nichts geändert!

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Wer sich die Rückzahlung aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht leisten kann, hat die Möglichkeit einen Antrag auf Freistellung von der Rückzahlungspflicht zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, verschiebt sich der Beginn der Rückzahlung dem Bundesverwaltungsamt (BVA) zufolge in der Regel um ein Jahr. Außerdem ist die Freistellung auch rückwirkend bis maximal vier Monate vor dem Eingang des Antrags möglich.
Ein Beispiel: Wird ein Antrag zum 12. Juli 2023 eingereicht, kann die Freistellung laut BVA frühestens ab 1. März 2023 gewährt werden.
BAföG-Rückzahlung: Wie wird der Antrag auf Freistellung gestellt?
Dem Bildungsministerium zufolge kann der Antrag auf Freistellung von der BAföG-Rückzahlung formlos an das BVA gestellt werden. Das ist zum einen online unter www.bafoegonline.bva.bund.de möglich oder per Post an das BVA in 50728 Köln.
Dem Antrag müssen zudem Nachweise über das Erfüllen der Voraussetzungen angefügt werden, also etwa ein aktueller Einkommensnachweis. Ist das nicht möglich, genügt dem Bildungsministerium zufolge vorerst eine Versicherung an Eides statt.

https://www.mainpost.de/im-fokus/finanzen/bafoeg-rueckzahlung-verschieben-wie-ist-das-moeglich-18-4-24-art-11148551

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Ab der Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile für den Barunterhalt zuständig. Allerdings wäre bei einem Studium vorrangig BAföG zu beantragen.

Und bei einer Berufsausbildung würde natürlich auch die Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR angerechnet.

Zudem kommt es natürlich auch auf die Leistungsfähigkeit der Eltern an. Das volljährige Kind, welches nicht mehr zur Schule geht, steht erst auf Platz 4 der Unterhaltsberechtigten. Selbst wenn Bedarf wäre, bedeutet es also nicht, dass das volljährige Kind am Ende auch etwas bekommt!

Und was ist mit "für die Unterbringung zuständig" gemeint?

Das volljährige Kind hat keinen Anspruch mehr Zuhause zu wohnen. Wenn es bei einem Elternteil wohnt, kann der Elternteil ihm seinen Teil des Unterhaltes allerdings als Kost und Logis anbieten. Ob er dazu noch etwas vom Unterhalt des anderen Elternteiles möchte um die Kosten die das Kind verursacht, zu decken, muss dann mit dem volljährigen Kind geklärt werden.

Und mit einer Scheidung hat das Ganze im übrigen auch nichts zu tun! Es geht ja um den Kindesunterhalt und da spielt es keine Rolle ob die Eltern verheiratet sind oder nicht!

Wenn es sich also nicht um ein privilegiertes volljähriges Kind handelt (unverheiratet, Schüler, unter 21 und wohnt noch bei einem Elternteil Zuhause), dann liegt der Selbstbehalt der Eltern bei jeweils 1750 EUR bereinigtem Netto.

Das volljährige Kind muss sich selbst um seine Ansprüche kümmern!

Wohnt es noch bei einem Elternteil Zuhause, dann richtet sich sein Bedarf nach dem bereinigten Netto BEIDER Elternteile.

Wohnt es nicht mehr Zuhause (weil es z.B. wegen Studium oder Ausbildung wegziehen musste), dann steht dem Kind pauschal 930 EUR inkl. Kindergeld zu. Leistungsfähigkeit vorausgesetzt!

Ist das Kind unter 21, dann kann es sich zwecks Berechnung an das Jugendamt wenden.

Um also etwas konkretes zu dem Fall zu sagen, müsste man wissen was das Kind genau macht, ob BAföG (Studium oder schulische Ausbildung) beantragt werden kann (muss), wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, wie hoch das bereinigte Netto der Eltern ist usw.

Und übrigens: auch wenn ein Elternteil nicht leistungsfähig ist, bedeutet dies nicht, dass der andere Elternteil den Teil mit zahlen muss!

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Weswegen willst du ihn anzeigen?

Das er durch dich an den Aufenthaltstitel heran kommen wollte, sagst du, aber er wird es abstreiten. Und welcher Straftatbestand sollte das auch sein? Und im übrigen hätte deine Mutter ja nicht "mitspielen" müssen...

Sei doch froh, dass du auf der Welt bist und gut ist!

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Bei dem Einkommen des Vaters kann man ausschließen, dass er zu irgendwelchen Zahlungen heran gezogen werden würde.

„Wie der Bundesgerichtshof nun entschieden hat, führt das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern dazu, dass die gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder entfällt. Dies folgt nicht nur aus dem Gesetzeswortlaut, der nicht nach dem Verwandtschaftsgrad differenziert. Es entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, der diese Regelung seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Vorstellung getroffen hatte, die Erweiterung der Unterhaltspflicht sei wegen der für die Eltern damit verbundenen Härte nicht gerechtfertigt, so lange andere zur Gewährung des Unterhalts verpflichtete Verwandte wie etwa Großeltern vorhanden sind. An dieser gesetzgeberischen Konzeption, die sich in die Konstruktion des Verwandtenunterhalts als Ausdruck der generationenübergreifenden Solidarität einfügt, hat sich bis heute nichts geändert. Werden Großeltern für den Unterhalt ihrer Enkel herangezogen, stellt dies auch keine verdeckte Unterhaltsgewährung an die Kindeseltern dar. Vielmehr haften sie gemäß § 1607 Abs. 1 BGB originär nur auf Unterhalt gegenüber ihren Enkelkindern. Die Kindeseltern müssen ihren eigenen angemessenen Unterhalt selbst sicherstellen.
Durch dieses Gesetzesverständnis wird das gesetzliche Rangverhältnis nicht in Frage gestellt. Zudem bleibt gewährleistet, dass die Ersatzhaftung der Großeltern die Ausnahme darstellt. Dafür sorgt nicht nur die Anordnung des Vorrangs der elterlichen Unterhaltspflicht, sondern auch, dass Großeltern gegenüber ihren Enkeln ein deutlich höherer angemessener Selbstbehalt zusteht (derzeit 2.000 € zzgl. der Hälfte des über 2.000 € liegenden Einkommens) als den Eltern gegenüber ihren Kindern. 

https://www.kanzlei-wroblowski.de/2022/07/grosseltern-muessen-fuer-enkel-unterhalt-zahlen/

Sie soll Unterhaltsvorschuss beantragen.

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Die Anleitung: sie soll sich einen Anwalt suchen.

Die Scheidung wird ohnehin noch nicht eingereicht, da sie erst das Trennungsjahr durchlaufen müssen. Ob sie noch zusammen wohnen spielt dabei keine Rolle.

Und wenn sie verheiratet sind, dann haben sie auch die gemeinsame Sorge. Daran wird sich auch nichts ändern! Es sei denn, sie würde vor Gericht die alleinige Sorge einklagen wollen, weil er das Kindeswohl (nachweislich) gefährdet.

Und bevor es an irgendwelche staatlichen Hilfen wie Wohngeld geht, muss ja erstmal geklärt werden wer was an Unterhalt zahlen muss, wo die Kinder in Zukunft leben sollen, ob man während der Trennung bis zur Scheidung getrennt in der Wohnung lebt usw.

Deswegen: Anwalt für Familienrecht aufsuchen!

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Die gemeinsame Sorge hat mit dem Kindergeld nichts zu tun.

Und ob sie sich sträubt ist auch irrelevant. Denn dann kann er die gemeinsame Sorge auch vor Gericht einklagen.

Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, dann hat er Kindesunterhalt zu zahlen. Und von dem Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle kann er das halbe Kindergeld abziehen und das ergibt dann seinen Zahlbetrag.

Sie bekommt ggf. dann weniger Unterhalt, wenn die Beiden das Wechselmodel gewählt haben, sich also in etwa zu gleichen Teilen um das Kind kümmern. Die Berechnung wäre dann eine andere, da dann auch ihr Einkommen eine Rolle spielen würde.

Oder meint sie mit "als alleinerziehend anerkannt" ohnehin etwas anderes? Zahlt er denn Unterhalt oder bekommt sie Unterhaltsvorschuss, weil er nicht leistungsfähig ist? Auch dann spielt die gemeinsame Sorge keine Rolle! Dann geht es auch um den Umgang und in welchem Ausmaß er ihn wahrnimmt.

Er soll sich keinen Quatsch von ihr erzählen lassen und auf die gemeinsame Sorge bestehen!

Sie erhält dann nicht mehr oder weniger Geld!

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Wäre schon längst fällig

Die Ukrainer wollten auch keinen Krieg!

Und wo steht denn geschrieben, dass der Angreifer sich auf dem angegriffenem Territorium mal so richtig austoben darf, der Angegriffene aber auf keinen Fall das Gebiet des Angreifers ebenfalls zur Verteidigung angreifen darf?

In meinen Augen hat Putin einfach nur Angst, dass die eigene Bevölkerung langsam mal die Nase voll hat von seiner "militärischen Spezialoperation", wenn sie am eigenen Leib erfahren, wie es den Ukrainern seit über 2 Jahren geht!

Und btw. geht es um militärische Ziele auf russischem Gebiet. Denn im Gegensatz zu Putin, der auf ALLES ballern lässt, halten die Ukrainer sich weitgehend an die Spielregeln des Krieges.

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