Übergabeprotokoll Mietwohnung?

2 Antworten

Wenn bei Einzug ein Übergabeprotokoll gefertigt wurde, ist es bei Auszug auch so.

Alles, in der Wohnung, was einem wohnüblichen Verschleiss durch Gebrauch unterliegt, ist für Vermieter hinnehmbar. Muss also nicht ersetzt werden.

Offensichtliche Schäden oder strapaziert Verwohntes, sollte entsprechend renoviert werden. Der Vermieter könnte es sonst einklagen.

Aus eurem Mietvertrag sollten Details hervorgehen.

Es könnte sein, dass die Wohnung "in Weiß" abzugeben ist.