Übergabeprotokoll Mietwohnung?
Hallo zusammen, wir haben unsere Wohnung gekündigt und die Kündigungsbestätigung vom Vermieter bekommen. Mit dabei hat dieser das Übergabeprotokoll gelegt. Aber wozu? Im Mietvertrag steht nicht das die Wohnung gemäß Übergabeprotokoll wieder abgegeben werden muss.
Das Problem ist halt, wir haben die Wohnung vom alten Vermieter renoviert bekommen. Also neue Böden und Tapeten. Auch im Bad neue Sanitärobjekte und neue Türen. Ich hab das Gefühl das er die Wohnung genauso zurück erwartet. Also neues laminat und frisch tapeziert. Müssen wir das? Es steht nirgends das wir das müssten. Es sei denn es gäbe eine generelle Regelung das man die Wohnung wie im Protokoll zurück geben muss, gibt es so eine Regelung?
Laminat ist 15 Jahre alt und hat hier und da eine Macke. Tapeziert vor 4 Jahren. Die dunkelste Farbe ist Sonnengelb. Das muss doch nicht verändert werden oder?
Vielen Dank und liebe Grüße
2 Antworten
Wenn bei Einzug ein Übergabeprotokoll gefertigt wurde, ist es bei Auszug auch so.
Alles, in der Wohnung, was einem wohnüblichen Verschleiss durch Gebrauch unterliegt, ist für Vermieter hinnehmbar. Muss also nicht ersetzt werden.
Offensichtliche Schäden oder strapaziert Verwohntes, sollte entsprechend renoviert werden. Der Vermieter könnte es sonst einklagen.
Aus eurem Mietvertrag sollten Details hervorgehen.
Es könnte sein, dass die Wohnung "in Weiß" abzugeben ist.
besenreine Übergabe