Vermieter zahlt nicht die ganze Kaution zurück?


07.04.2020, 15:23

Ups ich wollte keine Umfrage machen ! Sorry!

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5 Antworten

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Nein, wenn laut Protokoll keine Schäden vorliegen, dann kann er auch keine berechnen. Er müsste schon genau darlegen, welche Mängel da noch zu entdecken gewesen wären. Und er müsste nachweisen, dass sie bei Deinem Auszug schon dagewesen sind. Könnten ja hinterher entstanden sein, und er will sie Dir in Rechnung stellen.

Entweder:

Die 45 Euro abschreiben, weil es sich nicht lohnt.

Oder:

Schriftlich (das ist das mit Papier und so, nicht Whats-App) die 45 Euro nachfordern. Frist setzen, 10 Tage reichen, um entweder klar zu sagen, worum es sich handelt, oder das Geld zurückzuzahlen.

Wenn es dann nicht da ist, einmal anmahnen (wieder 10 Tage) und dann Mahnbescheid rauslassen (Internet, um die 30 Euro).

Vielleicht liegt ein verdeckter Mangel vor, der erst im Nachhinein aufgekommen ist. Da würde ich doch mal den Vermieter fragen, was das für ein Schaden sein soll, der nun mit 45 € berechnet wird.

Natürlich muss der Vermieter das auch ganz konkret angeben.


Benutzer672822 
Fragesteller
 07.04.2020, 16:20

Ich Habe mehrmals versucht ihn zu erreichen und habe ihm auch auf Whatsapp geschrieben (dort haben wir immer geschrieben) er ließt meine Nachricht, aber antwortet leider nicht.

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Steht ihm nicht zu.


bwhoch2  07.04.2020, 15:58

Außer es gab irgend einen verdeckten Mangel.

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bwhoch2  07.04.2020, 21:17
@Wippich

Nein, ganz so ist es nicht. Ein versteckter Mangel kann z. B. ein verstopftes Abflussrohr sein. Oder ein superweiß überstrichener Schimmelbefall. Kommt so etwas erst später ans Licht, kannst Du hundertmal mit Deiner Unterschrift wedeln und sie wird nichts nützen.

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Schäden an Parkett etc muß der Vermieter akzeptieren bei normaler Abnutzung. 45 oder 450 € ?

45 € wären ja nicht ganz so viel. Dann ist zu prüfen, wofür er das einbehält

Hast Du die Wohnung unrenoviert übernommen, mußt Du beim Auszug auch nicht renovieren

nein, natürlich nicht! der vermieter hatte ausreichend zeit, sich die "mietsache" genau anzusehen! er konnte keine mängel feststellen, also hatte er dies auch protokolliert! von daher steht dir die volle kaution zzgl. der verzinsung zu!


bwhoch2  07.04.2020, 15:56

Schon mal was von verdeckten Mängeln gehört? Das sollte dann doch erst mal geklärt werden.

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alexs72  07.04.2020, 16:11
@bwhoch2

sicher! aber dafür gibt es auch fristen! nicht umsonst darf, der vermieter, die kaution bis zu 6 monate einbehalten! in dieser zeit hat er, der vermieter, genügend zeit, sich alles ganz genau anzuschauen! nach 6 monaten verjährt sowieso der anspruch! speziell in diesem fall! was ich mir vorstellen könnte, ist...das die 45€ einbehalten wurden, wegen den, noch abzurechnenden, endjahres-bk!

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Benutzer672822 
Fragesteller
 07.04.2020, 16:14
@bwhoch2

Ja, das habe ich auch schon gelesen. Jedoch war die Wohnung leer als ich ausgezogen bin und er konnte sich diese in Ruhe anschauen, außerdem hat er sich nicht bei mir gemeldet um angebliche Mängel zu beheben, sondern einfach von der Kaution abgezogen. Ich habe mehrmals versucht Ihn zu erreichen, aber leider meldet er sich nicht.

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alexs72  07.04.2020, 16:18
@bwhoch2

stimmt...aber das mit den betriebskosten ist für mich die einzigste erklärung! ansonsten gibt es keine schlüssige! und selbst wenn schäden vorhanden wären, müsste der vermieter dies detailliert darlegen

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alexs72  07.04.2020, 16:22
@Benutzer672822

schreib ihm einen brief, als einschreiben, und fordere ihn zu einer detaillierten schadensbeschreibung auf! nebenbei muss er dir auch erklären, inwieweit er deine kaution "angelegt" hatte! diese zinsen gehören nämlich dir! ;-)

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