Kann der Vermieter das Streichen / Tapezieren verlangen?

West1fale  31.07.2023, 07:48

War die Wohnung neu tapeziert als ihr eingezogen seid? Was steht im Mietvertrag dazu? Wie habt ihr gekündigt?

Rocket404 
Fragesteller
 31.07.2023, 07:52

Wir haben schriftlich gekündigt (vor 3 Monaten, da dies so im Vertrag stand) Im Mietvertrag steht, dass man Schönheitskorrekturen evtl. vornehmen muss, allerdings nach Absprache.

3 Antworten

Entscheidend ist, was in Eurem Mietvertrag steht.

Man wartet nicht drei Monate, ob sich der Vermieter vielleicht mal meldet, sondern man geht rechtzeitig vorher auf ihn zu und klärt ab, was verlangt wird und ob zu Recht oder zu Unrecht. Dann könnte man sogar das noch rechtzeitig vor der Übergabe klären.

Euch kann es jetzt passieren, dass die Übergabe heute oder morgen total in die Hose geht. Renovierungspflichten nicht erfüllt, muss nachgeholt werden und für die Zeitdauer habt Ihr Nutzungsausfallsentschädigung zu zahlen.

Am Ende gibt es dann vielleicht noch Zoff über die Qualität Eurer Arbeiten und Ihr müsst nochmal nacharbeiten oder es geht zu Lasten der Kaution, was dann der Vermieter für Euch noch machen muss.

Die Renovierungspflicht ist eine Bringschuld, die im Vertrag und durch Gesetze geregelt ist. Es ist nicht Aufgabe des Vermieters, Euch beizeiten darauf aufmerksam zu machen.


Rocket404 
Fragesteller
 31.07.2023, 10:28

Das Problem ist, wir sind zum Vermieter gegangen und haben ihn gefragt, was wir machen sollen und ob und was wir renovieren sollen.. und keine Antwort erhalten. Auch einen Übergabetermin für die Wohnung haben wir von ihm nicht bekommen.. Auf mehrmalige Nachfrage nicht... und eine Übergabe findet heute auch nicht statt.. er hat keine Zeit, nennt uns aber auch keinen Termin

0
bwhoch2  31.07.2023, 10:38
@Rocket404

Für den Übergabetermin gibt es eine gesetzliche Vorgabe:

Am Tag nach Ablauf des Mietverhältnisses zu normalen Zeiten. Das wäre dann morgen ab 8.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr. Will Euch der Vermieter heute keinen Termin für die nächsten Tage nennen, schreibt ihm, dass die Wohnung zur Übergabe ab dem 1.8. bereit steht und falls die Abnahme morgen nicht geht, er in Verzug ist. Damit erreicht Ihr nicht für Nutzungsentschädigung heran gezogen werden könnt, wenn die Übergabe dann vielleicht erst in ein paar Wochen stattfinden kann.

Macht zudem heute Abend oder morgen ein Zustandsprotokoll und Fotos, auf denen man erkennen kann, in welchem Zustand die Wohnung nach Eurem Auszug ist. Unbedingt alle Zählerstände notieren. Am besten die Zähler abfotografieren.

(Heizungsmessgeräte müsst Ihr nicht ablesen.)

1
Rocket404 
Fragesteller
 31.07.2023, 10:43
@bwhoch2

ok das werden wir machen, vielen lieben Dank.

0

Wenn es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist müsst ihr die Wohnung nur Besen rein hinterlassen im besten Fall einfach einmal Durchsaugen. Voraussetzung dafür ist allerdings dass es sich bei den schäden in der Wohnung um normale Nutzungs schäden handelt. Also keine eingetretenen türen entfernte wände oder so

i.d.R wird eine Wohnung nur besenrein übergeben

neu anstreichen müsst Ihr nur, wenn Ihr außergewöhnliche Farben für die Wände genommen habt , wie lila, orange, gelb


Rocket404 
Fragesteller
 31.07.2023, 07:52

ahh ok. Nein die sind so wie wir sie übernommen haben.. weiß.

1