Rausschmiss durch Eltern?
Hypothetische Frage:
Können Eltern das erwachsene Kind von heute auf morgen rausschmeißen? Notfalls durch Polizei?
Bitte nur antworten, wenn man etwas Ahnung hat.
Danke für die Antworten.
Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen
9 Antworten
So viel Unwissenheit hier.
Wie es sich mit Unterhalt etc. verhält ist eine Frage des Einzelfalls und hier so nicht zu beantworten.
Auf die explizit gestellten Fragen: Nein, das geht natürlich nicht. Die Eltern müssen dem Kind Zeit geben sich was anderes zu suchen. Das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen.
Weigert sich das Kind kommt auch nicht die Polizei. Hausrecht greift hier nicht. Das ist eine zivilrechtliche Streitigkeit. Die Eltern müssen dann beim Familiengericht klagen und der Beschluss wird dann ordnungsgemäß vollstreckt.
Tja keine Ahnung. Unwissenheit, Dummheit, zu viel falsches im Fernsehn gesehen, etc.? Ich weiß es nicht.
Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu.
Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.
Habe ich was anderes gesagt. Also lesen sollte man schon können.
dann lies mal Deine Antwort .. vielleicht fällt Dir etwas auf ... es ist keine Rede von Zeit geben etc. ... wie in Deiner Antwort ....
Von heut auf morgen nein, auch da muss eine angemessene Frist gegeben werden.
Sie können es notfalls mit der Polizei erzwingen. Oder einfacher: du bist irgendwann mal unterwegs, in der Zeit werden die Schlösser ausgetauscht und deine Sachen vor die Tür gestellt.
das geht schon .. Koffer vor die Tür - Schloß wechseln - fertig ....
Das geht so nicht, glaube ich. Da muss man vor Gericht.
Dann ruft man die Polizei, denn das darf man nicht
Das siehst du falsch. Deine Eltern haben Hausrecht. Sie dürfen das.
Nein. Ich glaube BSimon91. Das klingt kompetenter als deine Meinung
"Sollte Ihr Sohn die Wohnung nicht freiwillig verlassen wollen, so müßten Sie Räumungsklage erheben"
Lesen muss man können.
Genau. Aber soviel zu Eltern haben kein Hausrecht etc..
Genau? Ja jetzt wieder. Vorher hieß es noch
"Sie können es notfalls mit der Polizei erzwingen. Oder einfacher: du bist irgendwann mal unterwegs, in der Zeit werden die Schlösser ausgetauscht und deine Sachen vor die Tür gestellt."
Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu.
Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.
Grundsätzlich ja, aber die Kernfrage ist an der Stelle eher ob sie für das Kind und dessen Unterkunft noch zahlen müssen.
Zudem ist ein wirklich es von heute auf morgen auch nicht drinnen, es muss zumindest davor schon mal erwähnt oder als Konsequenz genannt worden sein (also kein "Alles gute zum Geburtstag, raus aus dem Haus mit dir"), damit der Jugendliche die Chance gehabt hat irgendwo unterzukommen.
Um den Fall genauer beleuchten zu können müssten wir das genaue Alter wissen und ob die Person eine abgeschlossene Ausbildung hat
Sehe ich ähnlich. Bei Weigerung deiner Meinung nach Polizei?
Kommt darauf an, ob das Kind ein Studienabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Die Eltern sind immerhin unterhaltspflichtig bis zum Abschluss er ersten Ausbildung bzw. Studium. Wenn das Kind keine abgeschlossene Ausbildung oder Studium hat und unter 25 ist, dann geht das nicht mit dem Rausschmeißen. Wenn das Kind ohne abgeschlossene Ausbildung oder Studium ist und über 25 ist, dann geht das.
Natürlich können die Eltern das Kind auch wenn sie unterhaltspflichtig rausschmeißen, allerdings müssen sie dann die neue Wohnung für das Kind zahlen.
muss man nicht
Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu.
Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.
Lesen und VERSTEHEN! Da steht, dass man es verlangen kann, aber nicht wie. Denn das "wie kann ich das Verlangen durchsetzen" bedingt ein gerichtliches vorgehen.
Oder zwei bis 5 starke Freunde ;-)... Es KANN gerichtlich durchgesetzt werden. Oder eben auf 300 andere Arten.
Und? Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man zur Not eben den Volljährigen auf diesem Weg aus der Wohnung entfernt... Und mal abgesehen davon: es wird ja einen Grund haben, wenn Eltern zu solchen Maßnahmen greifen (müssen)... Oder bist du der Meinung, dass sich Kinder komplett daneben benehmen dürfen und die Eltern das so hinnehmen müssen?
Herrje... das war doch nur ein Beispiel! Und ja: man kann es auch über das Gericht regeln, aber man muss es eben nicht zwangsläufig. Wenn ich dem Kind sage: ziehe aus und es zieht aus, dann ist alles ok. Wenn das Kind nicht ausziehen will und ich keinerlei Möglichkeiten sehe es aus dem Haus zu schaffen, dann KANN ich das Gericht bemühen. Das bringt dem Kind dann ein paar Wochen Zeit... und dann muss es eben ausziehen.
Ernsthaft? Die rechtliche Seite habe dir aufgezeigt und dann kommst du und sagst ich entferne mich von der Kernfrage... Bisschen albern jetzt, oder? Schönen Tag noch!
Erstens sind die Eltern für ihr volljähriges Kind nicht mehr verantwortlich. Zweitens haben sie in ihrer Wohnung das Hausrecht und können jeden rausschmeißen, der ihnen nicht in den Kram passt, auch das eigene Kind. Das Hausrecht kann man auch von der Polizei durchsetzen lassen.
Wenn Eltern tatsächlich sowas mit ihrem Kind machen, liegen meistens auch nachvollziehbare Gründe vor.
Ja dürfen sie. Siehe meine Antwort. Eventuell sind sie noch gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig, wenn es noch unter 25 Jahre ist und sich noch in der Ausbildung oder im Studium befindet. Das Kind könnte also auf Unterhalt klagen, sodass der Rauswurf für die Eltern unter Umständen sehr teuer wird.
Habe ich doch geschrieben. Die Eltern können dann die Polizei holen und die setzt das ausgesproche Hausverbot durch. Und die Polizisten fackeln nicht lange. Folgst Du deren Aufforderung nicht, klicken die Handschellen und es geht erstmal ins Polizeigewahrsam. Zudem können die Eltern Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.
nein
Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu.
Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.
Sagt wer? Wenn man das Kind raus haben will, dann sagt man ihm das. Es sitzt ja nicht 24/7 in seinem Zimmer, so dass man keine Möglichkeit hat es raus zu schmeißen... Und hier greift eindeutig das Hausrecht und die Tatsache, dass die Eltern keine Sorgepflicht mehr haben!
Weiß ich nicht, aber mir hat keiner was anderes bewiesen.
Der "Beweis" ergibt sich aus dem Gesetzbuch. Die elterliche Sorge erlischt mit dem 18.ten Lebensjahr. Ebenso das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern. Das Kind ist nicht Mieter und somit greift nicht das Mietgesetz Die Eltern haben Hausrecht in ihrer Wohnung. Sie bestimmen wer dort ist und wer nicht. Macht das Kind also den Eltern das Leben schwer, dann fliegt es raus. Mit oder ohne Gericht... Ein richterlicher Beschluss bringt dem Kind nur eins: etwas mehr Zeit sich mit der Tatsache abzufinden. Aber man muss kein Gericht anrufen, wenn man andere Möglichkeiten hat / findet das Kind zu entfernen... Und welches Kind bleibt bitte, wenn es komplett unerwünscht ist? Also verlangen die Eltern von dem Kind, dass es auszieht, dann hat das Kind wenig Spielraum sich dagegen zu wehren! Ein angedrohter Rauswurf kommt doch nicht "plötzlich"?!
Ob der Auszug nun unterhaltstrechtliche Folgen hat, ist eine ganz andere Sache!
Was möchtest du hören? Das Kind darf Zuhause wohnen bleiben? Die Eltern dürfen es nicht rauswerfen?
Du musst Niemandem blind glauben. Geh zu 10 Anwälten und du hörst 5 unterschiedliche Ansichten... Aber mehr als es dir zu versuchen zu erklären können wir nicht!
Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen. "Im Einzelfall sollte jedoch immer ein einvernehmlicher Auszug eines volljährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung angestrebt werden", so die Expertin.
https://www.n-tv.de/wissen/frageantwort/Darf-ich-mein-Kind-rauswerfen-article7040736.html
In der von Ihnen bewohnten Wohnung oder Haus haben Sie und Ihre Frau das Hausrecht. Sie können daher auch von dem Stiefsohn verlangen, dass dieser auszieht. Er ist alt genug dafür. An sich gibt es hierfür auch keine Frist.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Rauswurf-des-volljaehrigen-Sohnes-Unterhaltspflicht--f219204.html
Der Vorteil des Rauswurfes: das Kind hat entweder Unterhaltsansprüche gegen die Eltern oder würde in diesem besonderen Fall Leistungen vom Amt bekommen auch wenn es unter 25 ist! Unter 21 geht das Kind vorab zum Jugendamt und fragt nach den Möglichkeiten.
Es ist ja nicht so, dass ein Kind nach Hause kommt, man sich immer gut mit den Eltern verstanden hat und die Eltern aus heiterem Himmel sagen: tschüß!
Also hatte das Kind ausreichend Gelegenheit und Zeit sich der Situation und eines möglichen Rauswurfes zu stellen.
Halten sie sich nicht an die elterlichen Regeln in der elterlichen Wohnung, dürfen die Eltern ihr volljähriges Kind schlimmstenfalls vor die Tür setzen.
https://www.mdr.de/umschau/quicktipp/quicktipp-was-aendert-sich-bei-volljaehrigkeit100.html
So, für mich ist die Diskussion damit dann auch beendet... Glaube es oder lasse es...
Völlig sinn befreit dein Kommentar... Wie oft eigentlich noch die Beantwortung der Kernfrage? Und wenn ich ausschweife, dann um dir das Gannze endlich verständlich zu machen. Das erscheint allerdings komplett sinnlos... Schade! Schönen Tag noch!
So schön, wenn du den Durchblick hast. Ich freue mich total für dich!
Dann frage halt einen Rechtsanwalt. Der wird dir das Gleiche erzählen. Hier wurde übrigens ein Link zu dem Thema gepostet. Dort wird das, was wir dir die ganze Zeit erzählen, bestätigt. Und das ist eine Anwaltsseite.
Ich habe langsam das Gefühl, dass Du uns hier alle provozieren willst. Du kannst glauben, was wir hier schreiben, oder es eben einfach lassen. Für mich ist diese Diskussion jedenfalls beendet.
Genau das meine ich auch. Warum geht der Konsens hier in eine andere Richtung?