Nur die Praktische Prüfung bei dem Zusatz A - 79.03 und 79.04?

2 Antworten

Beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B bekommt der Inhaber die Klassen A und A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) eingetragen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die Konsequenz ist klar: Wer das glaubt und als Führer eines Motorrades im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis und allen dazugehörigen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wichtig: Fahrschulen klären auf

Es ist nun an uns Fahrlehrern, zweifelnde Kunden über dieses Missverständnis aufzuklären und ihnen klarzumachen, dass seit dem 19. Januar 2013 nicht mehr jede Fahrerlaubnis der Klasse A auch eine Lizenz fürs Motorradfahren ist. 

Betroffen sind u.a. auch Kunden, die eine Erweiterung der Klasse B auf die Klasse C oder D beantragen und mit der Neuausstellung ihres Führerscheins auch eine – eben nur beschränkte – Fahrerlaubnis der Klasse A bekommen.

Code 79.03 und 79.04: Die Übergangsbestimmung für Besitzer der Klasse B vor dem 19. Jänner 2013

Das bedeutet natürlich nicht, dass durch den Führerschein-Umtausch die ganze Klasse A erteilt wurde! 

Wenn der Lenker ohnehin die volle Klasse A besitzt, unterbleibt die Eintragung selbstverständlich, da sonst die erteilte Klasse A auf Dreiräder eingeschränkt würde.

http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2014/april-2014/id-2014-04-183-schluesselzahlen-79-03-und-79-04-klasse-a-und-doch-kein-motorradfuehrers.html

HENFRA 
Fragesteller
 31.05.2017, 19:13

Du hast meine Frage auch nicht verstanden! Lest doch mal bitte richtig! Und schreibt nicht etwas her was ich schon weiß. Kurz gesagt "zählt meine Klasse A als solche wo ich einfach nur noch die praktische Prüfung machen brauch, trotz des Schlüssel Codes, um so einspurige Mororräder zu fahren" ? 

0
19Michael69  31.05.2017, 23:41
@HENFRA

Nein, deine Klasse A ist überhaupt kein "echter Motorradführerschein" und das habe ich dir doch auch schon geschrieben.

Gruß Michael

0

Hallo,

nein, das geht nicht - du hast keinen Motorradführerschein !!!

Du darfst lediglich "dreirädrige Kraftfahrzeuge" wie Trikes fahren, weil diese erst seit 2013 zu den Motorrädern zählen.

Bei allen, die Klasse B vorher gemacht haben, stehen diese Schlüsselzahlen, da sie auch weiterhin Trikes mit Klasse B fahren dürfen.

Wenn du Motorrad fahren willst, dann musst du ganz normal die Fahrerlaubnis Klasse A mit allem Drum und Dran machen.

Viele Grüße

Michael