Nehmen Rettungssanitäter Personalien von Zeugen auf?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kurz und knackig, nein und nein. Es ist nicht die gesetzliche Aufgabe des Rettungsdienstes, die Personalien von Zeugen aufzunehmen und polizeiliche Sachverhalte aufzuklären, der Rettungsdienst hat nur eine Aufgabe und das ist einzig und alleine die medizinische Erstversorgung von Notfallpatienten. Sowohl der Rettungsdienst selber als auch sämtliches Personal des Krankenhauses, unterliegt gemäß Paragraph 203 StGB der Verschwiegenheitspflicht, es muss also nicht's gemeldet werden sondern im Gegenteil, es darf nicht's gemeldet werden, es sei denn, der Patient entbindet das Personal diesbezüglich von seiner Schweigepflicht und wünscht selber, dass die Polizei hinzugezogen wird. Einer Meldepflicht, unterliegen ausschließlich BEVORSTEHENDE und schwere Straftaten wie beispielsweise ein bevorstehender Mord, alles, was schon vergangen ist, unterliegt der Schweigepflicht. Wer aber beim Notruf von potentiellen Straftaten wie von einer Schlägerei spricht, der kann sich sicher sein, dass der Disponent parallel zu den Rettungskräften sowieso die Polizei mitalarmiert, alleine schon zum eventuell notwendigen Schutz der Rettungsdienstmitarbeiter und die Polizei, die unterliegt dann der gesetzlichen Pflicht, Straftaten aufzunehmen und zu verfolgen. Mfg.

Nein. Das ist nicht Aufgabe der Sanitäter.

Bei einer gemeldeten Schlägerei o.ä. wird die Polizei grundsätzlich immer mit alarmiert. Das läuft automatisch über die Leitstelle.
Wenn die Situation sich letztendlich anders als zunächst gemeldet herausstellt oder entwickelt und die Polizei aufgrund des ursprünglichen Meldebildes nicht automatisch mit alarmiert worden ist, dann wird diese durch den Rettungsdienst über die Leitstelle nachgefordert bzw. der Rettungsdienst gibt eine Lagemeldung ab, woraufhin die Leitstelle die Polizei nachfordert.

Die Sanitäter nehmen aber, sofern es der Zustand der oder des Verletzten zulässt, die Patientendaten auf.

Sofern die Polizei verspätet am Einsatzort eintrifft und sich die Zeugen bereits entfernt haben, wird eben im Nachgang versucht, Zeugen ausfindig zu machen (z.B. über die Rufnummer des Meldenden, Befragung u.a. der Verletzten, Anwohner usw., ggfs. auch durch einen öffentlichen Aufruf in den Medien).


Aridos 
Fragesteller
 30.07.2020, 13:15

Danke, für die schnelle und ausführliche Antwort.
Das mit der automatischen Anforderung über die Leitstelle ist sehr interessant.

Danke für die Erläuterung!

MfG
Arii

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Das machen die definitiv nicht. Den Rettungsdienst interessieren nur die Personalien des Patienten und das auch nur zur Abrechnung mit der Krankenkasse. Der Rettungsdienst ist nicht die Polizei und wird auch nicht deren Aufgaben übernehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zeugen können dem Opfer, oder stellvertretend dem Sani, ihre Personalien mitgeben. Aus eigenem Antrieb machen das die Sanis nicht.

Vielleicht machen sie das, aber sagen muss man denen gar nichts.