Muss ich wirklich alles übernehmen?

Norina1603  07.10.2023, 17:13

Warum wurde der Schaden nicht schon vor dem Einzug des neuen Mieters behoben, bzw. sofort nach Entstehung desselben?

Anngy501 
Fragesteller
 07.10.2023, 17:21

Der Schaden ist einen Tag vor der Schlüsselübergabe passiert. Und während ich die Schlüssel abgegeben habe, hat der neue Mieter schon seine Sachen rein getragen.

2 Antworten

Der Vermieter hat (mit größter Sicherheit) Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm entstanden ist. Dazu gehört nun einmal auch, dass er seinen neuen Mieter zeitweise ausquartieren muss.

Genau dafür hast du eine Versicherung - damit du dafür nicht selbst aufkommen musst. Die Versicherung kann sich nicht aussuchen, was sie gerne zahlen möchte und was nicht.

Sag dem alten Vermieter, er möge seine Forderung direkt an deine Versicherung richten. Eventuell muss er sie einklagen, aber das ist nicht dein Bier. Dafür bist du ja versichert.

Nun, der Vermieter hatte ja einen Vertrag mit dem neuen Mieter, den kann er ja nicht einfach die Wohnung verweigern, weil du da einen ramponierten Boden hinterlassen hast. Wende dich am besten an die Versicherung. Vielleicht übernehmen die diese Kosten oder können dich beraten, ob sowas vom Vermieter eingefordert werden darf.