Arbeitskosten Boden selber verlegen in der Wohnung?

2 Antworten

Die Idee ist nachvollziehbar, muss aber aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden!
Wir sind dabei mit dem Vermieter zu verhandeln, dass er das Material zur Verfügung stellt und wir selber den Boden im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur verlegen.

Das ist nicht zu beanstanden und im besten Fall eine Win-Win-Situation für Vermieter & Mieter.

Das Problem ist, du nicht mit dem Vermieter verhandelst, sondern einen geldwerten Vorteil aus der Sache ziehen willst.

Die Mietminderung gehört zu den Gewährleistungsrechte des Mieters.

Du kannst jedoch nicht einfach die Miete kürzen und mit vermeidlich erbrachte Arbeitsleistung verrechnen.

Allgemein gilt ein Bodenbelag der 10 Jahre, oder älter ist, als abgenutzt.

Ist der Bodenbelag nicht mehr zur üblichen Nutzung geeignet, kann ein Anspruch auf einen neuen Fußboden durchaus bestehen.

Allerdings besteht kein Rechtsanspruch, dass der Vermieter die Arbeiten durch dich und gegen Bezahlung ausführen lassen muss.

§ 536Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

(1) 1Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. 3Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

Uns würde interessieren, wie viel als "Entschädigung" für die Eigenleistung angemessen ist zu verlangen?

Seit wann wohnt ihr in der Wohnung?

Mängel, die bei Vertragsschluss bekannt waren, können später nicht als solche geltend gemacht werden.

Warum sprichst du deinen Vermieter nicht einfach darauf an, dass du deine Arbeit gerne vergütet haben willst?

Gut zu wissen: Ein unzulässige oder zu hohe Mietminderung gilt als Mietschulden und führt im schlechtesten Falls zu einer fristlosen Kündigung. Da solltest du lieber vorsichtig sein.

Ja, aber eher 3 Monate mietfrei verlangen.

Das wäre fairer, denn ein Handwerker direkt bei der Firma ist Heutzutage auch nicht billiger.

Woher ich das weiß:Recherche