Moin. Hat der Vermieter nach 50 Jahren Vermietung, dass Recht, dass ich alle Umbauten wieder in den Ursprung zurückbauen muss?

4 Antworten

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Wohnung tatsächlich wieder in den Ursprungszustand zu versetzen.

Deswegen wäre es sinnvoll, mit dem Vermieter eine gütliche Einigung anzustreben.


taube007 
Fragesteller
 25.09.2023, 08:23

Habe dies schon befürchtet. Danke für die Antwort

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Dafür gibt es keine Verjährung. Natürlich hat der Vermieter das Recht, dass alles wieder in den Ursprung zurück gebaut werden muss.

Aber eigentlich weiß keiner genau, wie es früher ausgesehen hat. 

Doch: Deine Eltern, sofern sie noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind.

Gesagt wurde, mein Vater kann dort tun und lassen, was er will. 

Was aber eben nicht ausschließt, dass nach seinem Auszug alles wieder in den Ursprungszustand zurück versetzt wird.

Wurden alle Anbauten ohne Pläne gemacht, gibt es bestimmt noch die Originalpläne des Hauses im Bauamt der Stadt/Gemeinde. Diese würden dann zumindest Anhaltspunkte liefern.

Aber: Du als Tochter könntest Dich natürlich komplett raus halten und dem Vermieter mitteilen, dass Dich das alles nichts angeht. Er möge sich an Deine Eltern wenden. Dann wird er feststellen, dass diese nichts machen werden. Dann kann er Firmen beauftragen, die die "Rückführung" machen und dann Deinen Eltern in Rechnung stellen. Ist noch Vermögen vorhanden, das ansonsten durch das Pflegeheim sowieso aufgezehrt wird? Dann könnte es Euch erst recht egal sein.

Ist aber Vermögen vorhanden, das Euch mal als Erbe zu Gute kommen könnte, solltet Ihr Euch engagieren, damit der Rückbau der Anbauten so kostengünstig, wie möglich, ausfällt, denn dann geht es echt zu Euren Lasten.

Wenn es aber völlig unklar ist, was eigentlich von Deinem Vater angebaut wurde, möge der Vermieter erst einmal hieb- und stichfeste Beweise dafür liefern. Nicht dass Ihr versehentlich Teile abreißt, die zum Originalzustand gehören.


taube007 
Fragesteller
 25.09.2023, 08:44

Leider können meine Eltern nichts mehr erzählen ;) die sind nicht mehr in der Lage.Vermögen ist nicht vorhanden. Deine Antwort hat mir jetzt wieder gezeigt, dass ich mir nicht alles gefallen lassen muss. Ich will zwar keinen Streit, sehe es aber nicht ein, dass ich auf den ganzen Kosten sitzen bleibe. Nicht falsch verstehen. Der Vermieter sagt, wir müssen es in den Ursprung zurückbauen. 50 Jahre ist eine lange Zeit.

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DaKaBo  25.09.2023, 09:37
@taube007

Was heißt "gefallen lassen"?

Aber der Vermieter muss es sich jetzt gefallen lassen, dass er Umbauten vom Mieter in der Wohnung hat, die er nicht möchte und die er auf seine Kosten zurückbauen darf...🤦🏻‍♀️

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taube007 
Fragesteller
 25.09.2023, 10:12
@DaKaBo

Falsch verstanden! Es geht hier nicht um Umbauarbeiten im Haus, sondern am Haus. Schuppen. Auch, darum, dass der Vermieten nicht sagt, dass habt ihr alles umgebaut, sondern auch was war schon und was nicht. Wie gesagt, Streit will ich vermeiden und vor Gericht ziehen sowieso!!!!!

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bwhoch2  25.09.2023, 10:38
@taube007

Wenn Deine Eltern zu nichts mehr in der Lage sind (Demenz?), dann gibt es doch vermutlich Betreuer, die für sie alle rechtlichen Angelegenheiten regeln müssen. Seid Ihr das?

Wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist, bzw. wenn das was noch vorhanden ist, für die Bezahlung des Pflegeheims drauf geht. Kann der Vermieter ggf. Deine Eltern verklagen, den Originalzustand wieder herzustellen. Dabei muss er natürlich genau beschreiben, was der Originalzustand ist. Kann er das nicht oder nur in Teilen, die eindeutig sind, kann er das nicht bzw. nur für diese Teile verlangen.

Da Deine Eltern nicht mehr in der Lage dazu sind, womöglich auch nicht finanziell, müsste der Vermieter das selbst machen und könnte dann die Kosten als Schadensersatz einklagen. Haben aber Deine Eltern kein Vermögen mehr, bleibt er auf den Kosten sitzen, denn von Euch, selbst wenn Ihr Betreuer seid, kann er das nicht fordern.

Nun könnte man noch, um Streit zu vermeiden, so entgegen kommend sein, dass man wenigstens die eindeutig klaren Sachen zurück baut und das Material entsorgt oder verwertet, aber das wäre Eurerseits eine reine Good-Will-Aktion, die letztlich nur dazu dient, dass die Erinnerung an Eure Eltern wenigstens einigermaßen positiv bleibt.

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taube007 
Fragesteller
 25.09.2023, 10:44
@bwhoch2

Danke, dass hast du gut beschrieben. Betreuer ist meine Schwester.(leider kein guter Kontakt) Aber um Streit zu vermeiden und wie du so schön geschrieben hast, die Erinnerungen an die Eltern .... denke ich, dass wir die eindeutigen Sachen abbauen. Und den Rest, ja da müssen wir wohl mal abwarten, was noch kommt.
Schade ist, dass so viele Dinge nicht im Vorfeld schon geklärt sind.
Immer wieder habe ich drauf hingewiesen, dass wir rechtzeitig alles noch besprechen. Leider geht es jetzt nicht mehr.

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bwhoch2  25.09.2023, 11:24
@taube007

Ich glaube, das ist dann doch eine Basis, auf der man mit dem Vermieter gut klar kommen kann. Immerhin hat er oder/und seine Vorfahren 50 Jahre lang brav Miete bekommen und vermutlich nie so wirklich viel investieren müssen.

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taube007 
Fragesteller
 25.09.2023, 11:39
@bwhoch2

so ist es - nur Miete bekommen und nichts gemacht. Hat alles mein Vater von sich aus gemacht. Danke für deine Antworten. Nun bin ich ein wenig beruhigter.

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bwhoch2  25.09.2023, 11:46
@taube007

Bei so langen Mietverhältnissen ist es oft so, dass die Miethöhe weit hinter dem Markt her hinkt. So kann es sein, dass Deine Eltern über die vielen Jahre sehr viel günstiger gewohnt haben, als die Leute in der Nachbarschaft in ähnlichen Häusern.

Vermieter sehen oft und gern von Mieterhöhungen ab, wenn im Mietverhältnis immer alles passt und insofern war wohl der Vorteil auf beiden Seiten. Oder nicht?

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taube007 
Fragesteller
 25.09.2023, 11:56
@bwhoch2

so haben wir es auch immer gesehen! Darum wollen wir es auch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Meine Eltern hatten ihre Ruhe und ein schönes wohnen und die Vermieter ihr Geld. Bin immer nur gerne vorbereitet, wenn so ein ernstes Thema auf den Tisch kommt.

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Gesagt wurde, mein Vater kann dort tun und lassen, was er will.

Gesagtes ist schlecht bis gar nicht nachweisbar.

Ja, der Vermieter kann verlangen das alle baulichen Veränderungen und Einbauten die der Mieter vorgenommen hat zum Mietende wieder rückgängig gemacht werden.

Vom Grundsatz muss die Wohnung nach Mietende so zurück gegeben werden, wie sie mal angemietet wurde.

Da hier aber nichts schriftlich festgehalten wurde, wird es wohl auf einen Streit hinauslaufen.

Suche dir am besten schon mal einen Anwalt.


taube007 
Fragesteller
 25.09.2023, 08:23

ach herjee, so wollte ich es nicht. Danke für die Antwort

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FGO65  25.09.2023, 08:24
@taube007

Nett und sachlich miteinander reden kann manchmal Wunder bewirken. Mach das mal mit dem Vermieter.

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