Kündigungsgrund weil Garten nicht ordentlich?

17 Antworten

... das ist mir zu wirr.

Es kann ja weder einen Antrag noch einen Beschluss gegeben haben, dass sich der Verwalter um das Sondereigentum eines ET zu kümmern hat.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die WEG in der TE vereinbart hat, was bzgl. eines Sondereigetums ordentlich ist und was nicht ordentlich ist.

Wie ist denn die Beschwerde ausgegangen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du solltest die Denunziantin einfach negieren, zumal, wie du schreibst, dir der Mieter nicht auffällig erscheint. Die Lehrerin hat dir in dein Vertragsverhältnis nichts reinzureden. Es geht sie schlichtweg nichts an, zumal verleumderische Behauptungen im Raume stehen. Dein Mieter sollte sie deswegen anzeigen bzw. zumindest damit drohen.

Seine Mietsache darf der Mieter so unordentlich "gestalten" wie er will. Solange keine Gesundheitsgefahr oder Geruchsbelästigung davon ausgeht.

Hundekot auf der Gemeinschaftsfläche oder im Garten des Mieters?

Hat der Mieter überhaupt einen Hund?


marlonz 
Fragesteller
 17.09.2019, 10:44

Ja der Mieter hat einen Hund, ist auch erlaubt. Die Nachbarn haben ebenfalls einen, der aber ganz anders ist. Der mag z.B. gar nicht in seiner Umgebung hinmachen.

Natürlich nur in seinem Garten. Der Garten ist komplett Blickdicht von allen Seiten.
Nur die Nachbarin über ihm sieht halt den Garten

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schleudermaxe  18.09.2019, 13:04
@marlonz

... aber doch nur, wenn sie hinsieht. Das möge sie also bitte lassen, in fremdes Sondereigentum zu schauen!

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die Nachbarin ist tweder Deine Mieterin noch sonst wie mit Dir verbunden?

also warum soll es Dich jucken?

Du hast einen Vertrag mit dem Mieter, auch bezgl. des Gartens = wenn er seine Vertragspflichten zu Deiner(!) Zufriedenheit erfüllt gibt es IMHO keinerlei Grund daan was zzu ändern...

Wenn es die Nachbarin stört, soll sie mit ihm sprechen und in bitten(!) x oder y zu ändern... aber einen Anspruch darrauf hat sie so was ich über den Fall weiß nicht...

Und wenns Dich nicht stttört: so what...

irgendwer hat immer ein Problem, und wenn nicht macht er sich eins... = nicht kirre machen lassen!!

  1. Du, nicht dein M, bist als WE Ansprechpartner der ETG. Und wenn hier Mehrheitsbeschluss gefasst würde, dies zu unterbinden, hast du den umzusetzen.
  2. Dein M hat es schlicht zu unterlassen, seinen Hund regelmäßig und mehrfach täglich in den Garten koten zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der durch Dritte genutzt werden kann oder entfernt würde, das ist eine Belästigung, die nicht hinnehmbar ist.
  3. Dem M ist aufzugeben, künftig mit seinem Hund Gassi zu gehen, was sonst?
  4. Der Beruf der Eigentümerin ist für ihre Beschwerde ohne Belang. Warum bedienst du dieses Klischee?
  5. Würde der Hund regelmäßig vor deiner Nase kacken, wenn du auf deinem Balkon die laue Herbstluft geniesst oder gar Kuchen isst, würdest du das ebensowenig hinnehmen.