Jobcenter Arbeitsvermittlung nach Arbeitsunfähigkeit?

1 Antwort

Grundsätzlich wird versucht, Deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, und vor Ablauf der sechs Monate sollte eine erneute Begutachtung erfolgen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Lifechanger24 
Fragesteller
 08.05.2024, 11:57

Mein Hausarzt stellte mir auch einen handschriftlichen Attest Anfang des Jahres aus , wo drin steht , dass ich Beschwerden habe und dass ich in Behandlung bei Fachärzten bin. Diesen Attest zeigte ich auch dem ärztlichen Dienst vom Jobcenter. Jetzt ist es allerdings so , dass kein Facharzt etwas feststellen konnte. Bräuchte ich zur Sicherheit ein neues Schriftstück , wo drin steht , dass ich immer noch in fachärztlicher Behandlung bin ? Denn erstens dauert es lange , bis man Termine bei diesen Ärzten bekommt und zweitens habe ich ja auch Symptome , die mich bzgl. Arbeit einschränken. Ich müsste noch sehr viele dieser Ärzte abklappern , um zu einem Ergebnis zu kommen. Der ärztliche Dienst nahm das Schriftstück meines Hausarztes und weitere Befunde ernst. Sonst hätten die mich ja nicht freigestellt.

0
Agamemnon712  08.05.2024, 12:14
@Lifechanger24

Ich verstehe Dein Problem nicht.

Sonst hätten die mich ja nicht freigestellt.

Haben sie nicht, da sie es gar nicht können.

Der ärztliche Dienst stellt den Grad der Erwerbsminderung und dessen Dauer fest.

Mehr nicht.

0
Agamemnon712  08.05.2024, 12:37
@Lifechanger24

Niemand wird zum Arbeiten "gezwungen" :D

Grundsätzlich wird versucht, Deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, und vor Ablauf der sechs Monate sollte eine erneute Begutachtung erfolgen.

Der Rest hängt vom Gutachten des ärztlichen Dienstes ab.

Damit bin ich raus.

0
Lifechanger24 
Fragesteller
 08.05.2024, 12:48
@Agamemnon712

Naja , wenn mir vorgeschlagene Arbeit nicht gefällt und ich die nicht annehme , dann gibt es keine Leistungen ! Also hat es schon was mit "Zwang" zu tun. Nennen wir es "legale Erpressung".

0
Lifechanger24 
Fragesteller
 09.05.2024, 16:30
@Agamemnon712

Wenn mir mein Sachbearbeiter sagt , eine Arbeit als Elektriker ist zumutbar für Sie , wir haben was hier gefunden bei Firma XY ab dem Datum X und ich sage : Ich bin dafür nicht gemacht , kann / will das nicht ! , dann werden mir Leistungen gekürzt.

0