Gibt die Polizei eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige an die Fahrerlaubnis Behörde weiter?
4 Antworten
Natürlich - Auch hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.
Deshalb frägt er (oder eine seiner vielen Stimmen) das auch öfters..
Er ist halt sehr ungeduldig, der meint dass der Polizist und die Bußgeldstelle das selbe ist und da nicht erst was hin und her geschickt werden muss plus Bearbeitungszeit..
Ja, Deutschlands Mühlen mahlen bekanntlich langsam, aber gründlich.
Anschließend muss er zur Untersuchung für das verkehrsmedizinische Gutachten antreten, und dann ist seine Fahrerlaubnis definitiv weg.
Bedauerlich für ihn, gut für alle anderen.
Glaubt er natürlich auch nicht. 😎
Ja, manche müssen noch lernen dass sie sich nichts leisten können, wen sie unter Beobachtung stehen..
Warum hat die Polizei mich dann weiterfahren lassen und nicht den Führerschein beschlagnahmt??
Warum sollte das die Polizei tun?
Die Aufforderung dazu würde von der Fahrerlaubnisbehörde kommen...
Dir ist offensichtlich nicht klar, dass alles seine Zeit dauert, warte es ab, du bist nicht vergessen.
Das mit dem absichtlich Handy benutzen beim Fahren hast du doch auch allein hingekriegt, also warte ab...
Ja, der Schein wird wohl bald weg sein, der macht immer weitere Fehler..
Tut sie dann, wenn die Ordnungswidrigkeit / dein Verhalten in der anschließenden Verkehrskontrolle auf geistige oder körperliche Mängel deinerseits hinweisen oder Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen getroffen wurden.
lg
Ich habe eine Auflage von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen.
Kommt immer auf den konkreten Vorfall und die individuelle Vorgeschichte des Delinquenten an.
Keine Ahnung, was diese Seiteneinstreu an mich dabei jetzt bewirken soll, da ich persönlich TE hier noch nicht gehäuft mit solchen Fragen gelesen habe.
Im Zweifel bin ich hier dann einfach mal raus, wenn "Ihr" Euch bereits zu kennen scheint im Forum.
Nein, so war das nicht gemeint, alles gut. 😇
Ich meinte damit nur, dass Du mal einen Blick auf seine bisher gestellten Fragen werfen solltest, Chips und Cola nicht vergessen. 😉
So viel Zeit habe ich nicht, und daher überlasse ich mit menen allgemein gehaltenen Basiseinlassungen diese Themenbühne hier mal wieder. ;-)
Nö, ist ja alles im System abrufbar. Der Bürofachangestellte muss nur darauf zugreifen.
Glaubt er natürlich nicht. 😎