Ersterteilung Fahrerlaubnis Gültigkeit?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Verwaltungsverfahren endet nicht durch Zeitablauf, auch wenn gerne etwas von einer Einjahresfrist o.ä. behauptet wird. Diese bezieht sich auf den Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule oder auf das Ablegen der Prüfungen.