Foliengewächshaus bei Sturm kaputt?
Ich habe mir Anfang des Jahres ein Foliengewächshaus gekauft, bei diesem sind nach dem Sturm gestern die Metall-Stangen abgerissen, so hängt die Hälfte vom Dach runter und ich kann die Stangen nicht wieder befestigen. Also habe ich den Verkäufer angeschrieben und die meinten, dass sie nicht für solche Schäden haften. Jetzt wollt ich fragen, ob diese Aussage vom Verkäufer stimmt, wenn doch, kann man den Schaden meiner Versicherung melden (welcher)?
Schonmal Danke im vorraus für Antworten!
5 Antworten
wenn du gegen Sturmschäden versichert bist dann kannst du es melden, aber dann hast du lange nicht neue Streben.
Der Verkaeufer haftet im Rahmen der sog. "Gewaehrleistung" nur fuer solche Maengel, die bereits vorhanden waren (auch im Ansatz), als er dir den Artikel uebergeben hat. Er haftet hingegen nicht auch fuer solche Maengel, die bei der Uebergabe noch nicht vorhanden waren und erst spaeter entstanden sind.
Bei dir duerfte aber sowieso kein Mangel vorliegen, fuer den der Haendler haften muesste. Bei einem Foliengewaechshaus wird man nicht erwarten koennen, dass dieses auch extremen Witterungsbedingungen standhaelt.
Jetzt erkläre doch mal ganz vernünftig, warum der Verkäufer dafür haften sollte? Selbst bei dem Pavillon das wir letztens aufgebaut haben, stand in der aufbauankeitung, das man es vor Sturm schützen soll
Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung evtl. wenn die Sturmschäden abdeckt und das Gewächshaus in der Nähe des Hauses stand.
Ein Verkäufer oder Hersteller haftet nie für Sturmschäden.
Ich hab bei unserem Tomatenhaus die Stangen mit Bambusstäben "geschient" und mit Klebeband umwickelt ;-) - da halten die Verbindungen nicht.
Selbstverständlich haften die nicht für solche Schäden, ist der Verkäufer am Sturm schuld? Es ist ihre Aufgabe, bei Sturm dafür zu sorgen, ihr Hab und Gut bestmöglich zu sichern. Nicht die des Verkäufers.
Es gibt Versicherungen die das bezahlen, das kommt aber immer auf den Fall und Ihre Versicherung an. Am ehesten kommt hier die Hausratsversicherung in Betracht. Ob die am Ende bezahlt, kann ich Ihnen allerdings nicht versprechen.
LG