feiertags Zulage?

1 Antwort

Für Arbeit am Feiertag sieht der Gesetzgeber einen so genannten "Feiertagsausgleich" vor. Das heißt übersetzt: Muss ein AN an einem Feiertag arbeiten - egal wie lange - muß ihm sein AG innerhalb von 2 Wochen einen anderen Arbeitstag als Ausgleich freigeben. Für bestimmte Berufsgruppen (Sicherstellung, Rettungskräfte, Krankenhäuser usw.) gibt es Ausnahme-Regelungen.

Alle finanziellen Vereinbarungen für Feiertags-Arbeit sind entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt. Der Gesetzgeber macht hier keinerlei Vorgaben! Ist ein Betrieb nicht gewerkschaftlich organisiert, wird der in diesem Bundesland geltende Manteltarifvertrag (für diese Branche) als Bemessungsgrundlage herangezogen.

DerCaveman  09.05.2024, 01:30
Das heißt übersetzt: Muss ein AN an einem Feiertag arbeiten - egal wie lange - muß ihm sein AG innerhalb von 2 Wochen einen anderen Arbeitstag als Ausgleich freigeben.

2 Wochen sind der Ausgleichszeitraum bei Sonntagsarbeit. Bei Feiertagsarbeit sind es hingegen 8 Wochen.

Es muss auch nicht an einem anderen Arbeitstag freigegeben werden, sondern an einem anderen Werktag. Dieser darf aber durchaus auch ein arbeitsfreier Werktag sein. Somit spielt der Ersatzruhetag, so nennnt ihn der Gesetzgeber, im Grunde nur eine Rolle, wenn man regelmaessig eine 6 Tage Woche hat. Bei einer 5 Tage Woche faellt so ein arbeitsfreier Werktag hingegen fast in jeder Woche an und dieser sowieso arbeitsfreie Werktag kann dann auch der Ersatzruhetag sein.

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dsteinigfn  09.05.2024, 12:06
@DerCaveman

Vielen Dank, dass Du die korrekte Gesetzgebung noch einmal deutlich hervorgehoben hast. Du hast natürlich vollkommen Recht! Man sollte da nicht so laxisch (wie ich) heran gehen, wenn der Gesetzgeber diesbezüglich "Korintenkackerei" betreibt. Ich hatte mehr den - aus der Frage hervorgehenden - Hinweis im Hinterkopf, dass die Bezahlung der Feiertagsarbeit halt nicht vom Gesetzgeber geregelt ist, sondern auf Verhandlungsbasis (Tarif- oder Arbeitsvertrag) beruht.

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