Dürfte ich eine Atombombe besitzen?

2 Antworten

Ja, das geht in Ordnung, steht auch so im § 75b Absatz 2 des AtWfSchuBe-Gesetz.

Nachtrag: Wichtig ist noch, dass Du nicht nur Besitzer sondern auch Eigentümer der Atom-Bombe bist.

Da schon der Besitz von atomwaffenfähigem Material (PU oder U) nur für ziemlich wenig Leute in D legal ist, erübrigt sich die Frage eigentlich.

Ansonsten: schlicht und einfach, nein.