Darf ein Lehrer mein Zettelchen aufmachen und lesen?
Ich(15) hab mit meiner Freundin im Unterricht Zettelchen geschrieben über ein sehr privates Thema und meine Lehrerin hat ihn weggenommen, und mir nicht erlaubt ihn wegzuschmeißen. Sie hat wiederum hin den Zettel geöffnet und ihn mit nach Hause mitgenommen. Da da nicht so schönes Zeug drauf stand hat sie meiner Mutter heute eine e Mail geschickt. Jetzt ist die Frage ob sie es überhaupt darf ?
1 Antwort
Nein, das darf sie nicht. Sie hat gegen das Briefgeheimnis/Postgeheimnis verstoßen (ich kann mir nicht merken, welcher der richtige Begriff ist). Sie hätte den Zettel einsammeln dürfen, ihn Dir aber nach der Stunde ungelesen wiedergeben müssen.
Je nach dem wie Deine Mutter drauf ist, könnte sie einen Anwalt beauftragen, der der Lehrerin einen Brief zu schreibt, in der er die Lehrerin über die Rechtslage aufklärt, einschließlich der Folgen bei wiederholten Rechtsverstoß.
Natürlich könnte Deine Mutter der Lehrerin in der Antwortmail auch freundlich mitteilen, dass sie Dir den Zettel zurückzugeben hat und das selbst sie als Mutter Deine Privatsphäre achtet, in dem sie Deine Briefe nicht liest.
Gruß Matti
Danke für die Vervollständigung meiner Antwort. Ich war zu bequem selbst nachzuschauen. Dann war es das Post- und nicht das Briefgeheimnis.
Wie gesagt, ich würde nicht gleich das ganz große Besteck herausholen, sondern die Lehrerin erst einmal freundlich darauf hinweisen, welchen Vergehens sie sich da schuldig gemacht hat. Jede Wette, dass sie sich dessen nicht bewusst ist.
Noch etwas ganz anderes: Ich sehe in Deinem Kommentar, dass Du weißt, wie man Links in ein eigenes Wort umwandelt.
Aus https://www.juraforum.de/lexikon/geldstrafe wird das Wort «Geldstrafe». Sagst Du mir, wie man das macht oder wonach ich suchen muss? Vielleicht gibt es einen Link, wo der “Trick“ erklärt wird.
Ich hab den ganzen Text kopiert, ist dann wohl mit rübergekommen, ohne meine Mithilfe.
Der Unterschied zwischen Briefgeheimnis und Postgeheimnis war mir bisher auch nicht klar. Ich bin aber ärgerlich darüber, dass man keine Handhabe hat, wenn im Unterricht die Zettel hin- und herflitzen und dann eben gessagt wird, man sei ja selbst schuld, der Unterricht sei eben zu langweilig.
Du hast ja eine Handhabe. Einsammeln und am Ende der Stunde wiedergeben.
Das dürfte rechtlich stimmen und dafür sorgen, dass selbst anfangs hochmotivierte und den Schülern zugewandte Lehrer die Lust verlieren, unwilligen hinterherzulaufen. So entwickelt sich die Unterrichtsatmosphäre in einer Abwärtsspirale.
Warum nur, kommst Du von dem Prinzip der Belehrung nicht los? Es gibt keine lernunwillige Menschen. Erst wenn sie zwangsbeschulten Schüler sind und ungefragt belehrt, kontrolliert und bewertet werden, werden sie unwillig.
Für mich ist das Wunschdenken.
Es gibt in der Entwicklung Phasen, bei denen das Lernen eben einen niedrigeren Stellenwert hat.
Und wenn du Pisa als Gradmesser nimmst: Schau dir lernen in asiatischen Bildungssystemen an.
Ich käme nicht im Traum auf die Idee, mich an PISA zu orientieren. Kennst Du den Film «Alphabet» von Erwin Wagenhofer?
Vielen lieben Dank ich habe heute das Gespräch, und du hast mir viel weitergeholfen 🙏
§202
Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 (http://dejure.org/gesetze/StGB/206.html) mit Strafe bedroht ist.