Darf der Unter-Vermieter Teile der Wohnung dem Untermieter vorenthalten?

1 Antwort

Du hast auf die Nutzung der Teile der Wohnung Andspruch, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Wenn der Garten nicht mit drin steht, hast Du auf dessen Nutzung auch keinen Anspruch.