Besitzrecht an Gemeinschaftsräumen?

2 Antworten

Besitzen tust du hier gar nichts, höchsten nutzen. Die Nutzungsrechte sind im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Falls nicht, besteht überhaupt kein Anspruch auf die Nutzung.

Du hast dann eben kein Besitz- sondern ein Nutzungsrecht.