Anzahlung Auto Hilfe?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Verträge sind einzuhalten. Auch von Kundenseite. Also, wenn Du da zurücktreten willst, musst Du schauen, ob der Händler darauf eingeht.

Warum willst Du das Auto nicht mehr? Willst Du vielleicht einen anderen Wagen? Warum steht es "noch" da? War es keine konfigurierte Bestellung? All das spielt da eine Rolle.

Wenn Du einfach so sagt: Will ich nicht mehr, dann wird der Händler, wenn überhaupt, nur gegen eine Entschädigung einverstanden sein. Müssen muss er nicht.

MA123456789 
Fragesteller
 04.04.2018, 09:41

Also es war ein gebraucht wagen ais 2 Hand und leider wegen der Diesel Skandale. Weil Bmw noch Tüv machen will steht er noch da bis Freitag soll es fertig sein.

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tinalisatina  04.04.2018, 09:45
@MA123456789
Also es war ein gebraucht wagen ais 2 Hand

Also kein neuer.

und leider wegen der Diesel Skandale.

Na ja, das ist kein Grund. Du könntest höchstens versuchen, einen anderen Wagen von ihm zu nehmen, wahrscheinlich willst Du jetzt einen Benziner. Ob sich das lohnt, ist eine andere Sache. Der Händler wird da schon einen Ersatz haben wollen.

Und vergiss das mit den Fahrverboten etc. Bis das kommt, brauchst Du eh schon den nächsten Wagen. Wir sind hier in Deutschland, da regiert das Auto.

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verreisterNutzer  04.04.2018, 09:47
Müssen muss er nicht.

Doch, muss er, niemand kann auf Einlösung des Rechtsgeschäfts bestehen. Der Händler hat Anspruch "entweder" auf Erfüllung des Rechtsgeschäfts "oder" Schadensersatz für den entgangenen Gewinn. Bei individualisierter Ware hat er zusätzlich Anspruch auf die entstandenen Materialkosten und den Arbeitsaufwand. Nur bei Werkverträgen gibt es diese Möglichkeit nicht, da muss der Kunde bei Rücktritt die bereits erfüllten Gewerke bezahlen.

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Ein rechtsverbindlicher KAufvertrag kommt durch eine beiderseitige Willenserklärung zustande und es gibt entgegen vieler anderslautender Meinungen kein Widerrufsrecht. Der Vertrag ist also dem Grunde nach vin beiden Seiten vereinbarungsgemäß einzuhalten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, dabei hat der Händler aber das Recht eine Entschädigung in Höhe bis ca. 20% als entgangenen Gewinn gegen dich geltend zu machen. 20% von 26.000 € sind 5.200 € die der Händler von Dir im Rücktrittsfall verlangen kann. Weniger zu verlangen ist reines Entgegenkommen des Händlers, bei mehr als 20% muss er langsam nachweisen wie hoch der entgangene Gewinn tatsächlich war.

MA123456789 
Fragesteller
 04.04.2018, 09:43

Auch wenn ich in Raten Zahle im monat 250 euro.

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verreisterNutzer  04.04.2018, 09:50
@MA123456789

Kläre uns mal auf....
Evtl. gibt es durch das Darlehen ein 14 tägiges Widerrufsrecht das auch auf den eigentlichen Kaufvertrag wirkt

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Der Kauf wurde bereits durchgeführt und du hast den Vertrag unterschrieben. Am besten du gehst zum Händler und besprichst das Ganze mit ihm. Dafür braucht du keinen Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hobby und Ausbildung

Restbetrag auf einmal fällig oder über Finanzierung? Wenn Finanzierung vom Händler oder von diesem vermittelt, kannst du - sofern du "Privatmann" bist - vom Darlehensvertrag zurücktreten und bist dann auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.

Wenn aber keine Finanzierung unter Mitwirkung des Händlers, hast du Pech gehabt.

MA123456789 
Fragesteller
 04.04.2018, 09:58

Finanzierung

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DerCaveman  04.04.2018, 10:03
@MA123456789

Unter Mitwirkung des Händlers zustande gekommen? Dann hast du Glück gehabt.

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nein

sie können verlangen, dass du die 21 rüberwachsen lässt und das auto mitnimmst

du kannst verlangen, dass du das auto bekommst, wenn du bezahlst

du musst mit denen reden und ihr müsst eine lösung finden

sie werden wohl einen teil deiner anzahlung behalten wollen, wenn du den vertrag cancelst

MA123456789 
Fragesteller
 04.04.2018, 09:29

Sry gebraucht wagen

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verreisterNutzer  04.04.2018, 09:58
@TrolltheMaster

Das spielt sehr wohl eine Rolle, wenn der Kunde ein himmelblaues Auto mit rosa Wölkchen besstellt, dann muss er das "Individualisierte" Fahrzeug auch abnehmen

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TrolltheMaster  04.04.2018, 10:00
@verreisterNutzer

er muss auch das standardfahrzeug abnehmen, der schadensersatz wird nur geringer sein

er muss abnehmen, die können knallhart auf vollzug des vertrages klagen, ob der 08/15 ist oder getupft

nur wenn sie canceln, ist der schadensersatz bei getupft höher

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