Alleiniges Sorgerecht?
Hallo ich habe das alleiniges Sorgerecht und der Vater natürlich Umgangsrecht. Wir haben feste Zeiten ausgemacht an dem Tag seinem Umgangsrecht ist Feiertag, da würde ich gerne mit mein Kind Zeit verbringen. Hat der Vater trotzdem an Feiertage sein Umgangsrecht ? Oder habe ich das Recht an Feiertage ihn das Kind nicht mitzugeben ?
4 Antworten
Wenn ihr feste Tage ausgemacht habt, dann gehört auch der Feiertag dazu.
Aber reden miteinander könnte helfen. Frage ihn einfach, ob er den Tag tauschen würde.
Schriftlich und nachweislich fragen. Ersatztage vorschlagen. Er möge es schriftlich bestätigen, dass er mit dem Tausch einverstanden ist.
Ist er es allerdings nicht, dann musst du ah damit leben. Es gibt noch andere Tage im Jahr wo man was unternehmen kann.
Bitte gerne!
Und in Zukunft immer ALLES schriftlich festhalten. Gerade weil er wohl gerne alles gegen dich verwendet.
Das stimmt das werd ich machen danke für den Tipp und fürs zuhören:)
Nein. Das ist der Tag vom Vater.
Du kannst ihn fragen ob er tauschen mag dies ist die einzige Möglichkeit. Wenn ihr euch gut versteht sollte dies doch möglich sein.
Er sieht das Kind seltener als du? Frag ihn einfach...Wenn er das Kind liebt, dann möchte er es auch sehen, das sollte jede Mutter verstehen können.
Feiertage ändern nichts am Umgangsrecht.
Allerdings habe ich ihn schon mal gefragt ob wir tauschen könnten bevor wir es gerichtlich vereinbart haben und dann kam er nicht und sagte zu richtierin ich hätte nicht an unsere Tage dran gehalten dabei hat er ja was anderes mit mir ausgemacht..