Die Rechtslage ist in meinen Augen eindeutig: Du gibst bei Fiverr eine Dienstleistung in Auftrag. Mit Bezahlung des Auftrags gehen alle Rechte an dem Produkt an Dich über. Was Du anschließend damit machst, ist völlig Dir überlassen. Eine Veröffentlichung, auch gegen Zahlung, ist also völlig unproblematisch. Selbes gilt für andere Produkte, die man auf Fiverr für sich erstellen lassen kann, z.B. Firmenlogos oder eine App.
Fiverr sieht das übrigens genauso:
https://de.fiverr.com/legal-portal/legal-terms/terms-of-service
Zitat:
"10. Eigentum
Eigentum und Einschränkungen: Beim Kauf eines Services auf Fiverr werden dem Kunden, sofern auf der Service-Seite bzw. der Beschreibung des Freelancers nicht eindeutig etwas anderes angegeben ist, bei der Lieferung der Arbeit und vorbehaltlich der Zahlung alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Urheberrechte für die vom Freelancer gelieferten Arbeit, gewährt, und der Freelancer verzichtet auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte daran (soweit nach geltendem Recht zulässig). Dementsprechend überträgt der Freelancer dem Kunden ausdrücklich das Urheberrecht an der gelieferten Arbeit. [...]"