4 Antworten

Der Titel wäre nicht zulässig, da die Erstveröffentlichung viel zu weit in der Vergangenheit liegt. Ein Wettbewerbsbeitrag darf nicht vor dem 1. September des Vorjahres der Finalveranstaltung veröffentlicht worden sein.

Das wäre zumindest auffälliger als das meiste, dass Deutschland einreicht, nicht so 0815 Poppig. Wobei letztes Jahr recht gut war.

Hey,

Wäre lustig, aber völlig unrealistisch, weil der Song viel zu alt ist.

LG

Natürlich nicht...

Spaghettius 
Fragesteller
 12.04.2024, 14:32

Besser als alles das je dort gespielt wurde🔥

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ytimoyt  12.04.2024, 14:37
@Spaghettius
Besser als alles das je dort gespielt wurde

Das trifft auf die letzten 10-15 Jahre zu, ja.

Aber sowas zündet dort auch nicht.

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