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Die EU hat zahlreiche Gesetzgebungsinitiativen und andere Rechtsakte für einen No-Deal-Brexit auf den Weg gebracht. Auf der Internetseite der Europäischen Kommission findest Du die entsprechende Liste:

https://ec.europa.eu/info/brexit/brexit-preparedness_de

Eine Aufstellung der Notfallmaßnahmen (in Englisch) gibt es hier: https://ec.europa.eu/info/files/preparedness-and-contingency-measures-be-submitted-vote-relevant-committees-2019_de

Darüber hinaus hat die EU Informationsblätter für Verbraucher erstellt:

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/factsheet-consumer-rights-no-deal_de.pdf

Weitere Informationen zum Brexit und seine Folgen für Verbraucher, findest Du auf unserer Internetseite:

https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
EVZDeutschland  30.10.2019, 12:43

Hoppla. Irgendwie bin ich in der Zeile verrutscht. Eigentlich wollte ich Dir folgenden Text schicken: Das kann man so pauschal nicht sagen. Nach dem Brexit können die Briten ihre Handelspolitik und somit auch die Standards für den Verbraucherschutz selbst gestalten. Wollen britische Unternehmen weiterhin Handel mit Europa betreiben, müssen sie sich an die europäischen Standards halten, weil sonst keiner ihre Produkte kauft. Wenn z. B. ein deutscher Kunde Ware mit CE-Kennzeichnung verlangt, die auf europäischem Recht beruht, kann Großbritannien nicht einfach Ware liefern, die dieser nicht entspricht.

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