Meinung des Tages: Änderung im Namensrecht – u.a. traditionelle ostfriesische Namen werden wieder möglich. Sollten weitere Änderungen folgen?

Was als Modernisierung geplant ist, dürfte eher als Rückkehr zu alten Traditionen gelten. Eltern konnten früher die eigenen Vornamen als Nachnamen geben, faktisch wurde dies 1874 jedoch abgeschafft. 2025 soll sich das ändern – bald könnte es wieder mehr Nachnamen wie „Jansen, Larsen oder Peters“ geben. Eine Neuerung gibt es allerdings zusätzlich.

Das plant die Gesetzesnovelle

Am meisten für Diskussionen sorgt vermutlich der Abschnitt, in dem es heißt, dass jede Person, die sich als Ostfriese fühlt, das ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf. Es ist demnach nicht mehr nötig, einen Wohnsitz in oder ein aus Ostfriesland stammendes Elternteil zu haben.

Außerdem soll künftig nicht mehr nur die patronymische Form möglich sein: Traditionell wurden die Nachnamen der Ostfriesen aus den Vornamen der Väter gebildet. Je nachdem, ob der Vorname auf einen Vokal oder einen Konsonanten endet, wurde der Name neu gebildet. Hier gibt es eine Übersicht der Namensbildungen.

2025 soll die Tradition dann allerdings etwas verändert werden. Auch eine matronymische Namensgebung soll ermöglicht werden. Dadurch könnten dann auch Mütter ihre Vornamen in Form von Nachnamen an ihre Kinder weitergeben.

Darum soll sich das Namensrecht künftig ändern

Gösta Nissen vom Minderheitensekretariat in Berlin empfindet die Namensrechtsreform als längst überfällig. So hätten Westfriesen in den Niederlanden schon seit langer Zeit das Recht, ihren Namen nach der Tradition zu bilden. Deutschland passe sich also nur dem internationalen Namensrecht an. Für Nissen ein wichtiger Schritt, denn, so ihre Argumentation, für Minderheiten sei dies wichtig, gerade um kulturell sichtbarer zu sein. Als wichtigen Teil der friesischen Identität und Kultur sieht auch Stefan Seidler, der sich als Bundestagsabgeordneter vom Südschleswigschen Wählerverband versteht, die traditionellen friesischen Namen.

Weitere geplante Änderungen

Nicht nur für die Ostfriesen sind derartige Anpassungen geplant. Auch die dänische Minderheit sowie die Sorben, die in Deutschland leben, sollen künftig die Namensbildung entsprechend ihrer Tradition ausüben können. Kinder sowie Erwachsene dürfen sich bei den geplanten Änderungen einmalig umbenennen.

Weiter gilt für alle: Künftig sollen „echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ eingeführt werden – statt sich also wie bisher für einen Familiennamen entscheiden zu müssen, soll es künftig die Möglichkeit geben, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen – dieser wäre dann auch der Geburtsname für die gemeinsamen Kinder. Dadurch soll die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen nach außen hin dokumentiert werden können.

Stiefkinder und Scheidungskinder sollen außerdem einfacher ihren Nachnamen wieder ändern können. Wird beispielsweise der Nachname des Stiefelternteils angenommen und die Ehe aufgelöst oder das betroffene Kind zieht aus, so soll ihnen erleichtert werden, wieder ihren „ursprünglichen“ Nachnamen anzunehmen.

Bei Scheidungskindern soll der Nachname geändert werden können, wenn auch der betreffende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen ablegt.

Weiter soll es geschlechtsangepasste Familiennamen geben. Dies soll möglich sein, wenn das Traditionell oder Kulturell in der Sprache vorkommt, aus der der Name stammt. Wenn der Ehename beispielsweise „Kowalski“ ist, so soll die Ehefrau künftig bestimmen können, dass sie auch im Personenstandsregister als „Kowalska“ eingetragen wird.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von der Rückkehr zu traditionellen Namensgebungen wie in diesem Beispiel bei den Ostfriesen? Würdet Ihr Euren Namen entsprechend ändern? Haltet Ihr die weiteren geplanten Überarbeitungen des Namensrechts für sinnvoll? Was würdet Ihr noch ergänzen, wenn Ihr die Möglichkeit hättet? Empfindet Ihr das Thema Nach- bzw. Ehenamen persönlich als sehr relevant oder legt Ihr darauf kaum bis gar keinen Wert? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/namensrecht-gesetz-entwurf-buschmann-justizministerium-scheidung-kinder-adoption-100.html
https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/publ/ol-namensrecht/
https://www.ndr.de/kultur/norddeutsche_sprache/friesisch/Traditionelle-friesische-Nachnamen-wohl-bald-wieder-moeglich,nachnamen104.html
https://www.kultur-in-emden.de/2024/04/29/ostfriesische-namensgebung-ist-wieder-moeglich/#:~:text=Traditionell%20wurden%20die%20ostfriesischen%20Nachnamen,Namensgebung%20ist%20also%20auch%20m%C3%B6glich.
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html


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Namensänderung wegen potenzieller Diskriminierung?

Hallo, ich habe mir überlegt, in der Zukunft meinen Namen zu ändern oder eine Vornamen hinzuzufügen. Der Hintergrund ist wie folgt;

Ich bin momentan (männlich) 15 Jahre, geboren in Deutschland und hier aufgewachsen, nur sind meine Eltern aus China. Sie haben sich für den Namen "Li Jie" entschieden. Der Name an sich finden manche schön, aber ich habe immer wieder Probleme damit.

Jeden den ich treffe spricht es falsch aus, kann sich ihn nicht merken oder geben komische Blicke. Außerdem kann es sowieso niemand richtig schreiben, welches jetzt nicht vom Vorteil ist, wenn man offizielle Anliegen hat. Außerdem werde ich stets als Mädchen verwechselt wenn ich mich einen Unternehmen Anschreibe oder mich dabei bewerben möchte, selbst wenn im Kontaktformular eine klare Auswahl zwischen Herr, Frau und Keine Angabe gibt und ich immer Herr ankreuze.

Letztens nach meinem Praktikum: Betreuer hat mir mein Zertifikat gegeben, bloß war ich weiblich auf dem Zettel, weswegen Sie mir die korrigierte Version erst eine Woche später per Post zuschickten. An sich ist es ein Einzelfall, ab ich habe ein Bauchgefühl, dass es bald öfters passieren wird.

Ich habe auch sehr große Bedenken in der Berufswelt in der Zukunft. Ich lese immer wieder Studien aus den USA oder Großbritannien, wie ausländische Namen wie Muhammad seltener eine Rückantwort erhalten als Leute mit europäischen bei Bewerbungen. In der Schulzeit werde ich ja schon so ne Art "gehänselt" wegen meinem Namen und meiner Herkunft.

Jetzt da die AfD langsam an Mehrheit gewinnt, könnte das ein Problem werden, denn ich weiß auch dass viele Deutsche Ausländer und Immigranten eher nicht bevorzugen. Vor allem dass China in letzter Zeit immer mehr am deutschen Markt sich beteiligt.

Also meine Frage wäre:

1. Fändet ihr eine Namensänderung (Li Jie zu ?) bei mir sinnvoll mit meinen Bedenken?

2. Hättet ihr eventuell nette Namensvorschläge? Vielleicht hilfts ja, dass ich schwarze Haare, braune Augen, Brille habe.

Danke für jeden Rat!

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Ehename oder Geburtsname?

Hallo,

also meine Freundin und ich sind 5 Jahre zusammen und wollen uns verloben. Es gab aber schon immer eine Auseinandersetzung bzgl. Ehename. Sie findet meinen nicht sehr wohlklingend und er wird öfters verwechselt. Mein Name ist allerdings kein Allerweltsname, sondern kommt nur 30 Mal in Deinem vor und ich verbinde damit einfach Familiengeschichte. Nicht, dass sie den Anmen wechseln soll oder ich altmodisch bin und ich es nicht machen würde wollen, aber ich hänge einfach zu sehr dran und das hat für mich auch etwas mit meinen Großeltern zu tun. Zu dem bin ich Einzelkind und niemand kann den Namen sonst noch länger weitertragen. Würde ich z. B. Müller heißen, an alle die so heißen, bitte nicht falsch verstehen, würde es mir leichter fallen.

Nun haben wir gesagt, dass jeder seinen Namen behält. Ich wäre auch für Doppelnamen offen, aber sie meint das würde nichts bringen, weil jeder eh nur immer den ersten Namen sagt und unser Name zu lang sei. Und wenn sie es nicht gut findet, dann lass ich es auch.

Obwohl ja nun das Namensrecht geändert werden soll und beide Partner den Doppelnamen tragen dürfen und sogar die Kinder. Dann könnten wir ihren Namen als ersten nehmen und meinen dran, dann wird sie immer noch mit Geburtsnamen angesprochen.

Wie findet ihr das? Eigentlich bin ich schon für einen gemeinsamen Namen, aber wenn sie keinen Kompromiss möchte, dann nicht oder? Kommt es häufig vor, dass Eheleute ihren Namen behalten?

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Welcher Name muss bei Anmeldung zur kirchlichen Trauung angegeben werden? Standesamt bereits 2009

Wir sind bereits seit August 2009 standesamtlich verheiratet. Wir wollen jetzt im Juni 2010 auch noch kirchlich heiraten (evangelisch).

Als wir heute zur Anmeldung der kirchlichen Trauung waren, mussten wir das Formular hierfür ausfüllen. Die Pfarrerin bestand darauf, dass ich (die Frau) bei der Anmeldung meinen Namen VOR unserer Ehe als Name eintrage! So heiße ich ja aber seit August 2009 nicht mehr!

Hier zur Info, dass es meine (Frau) zweite Ehe ist, mein Mann ist jetzt das erste mal verheiratet. Ich hatte nach der Scheidung den Namen meines 1.Mannes behalten.

Ich sollte also als Name meinen Namen aus der 1.Ehe eintragen, unterschrieben haben wir beide das Formular aber mit unsrem seit August 2009 gültigen gemeinsamen neuen Ehenamen...

Für mich / uns ist das irgendwie paradox! Wenn man sich zur kirchlichen Trauung anmeldet, ohne dass man bereits standesamtlich verheiratet ist, dann ist das unsrer Meinung nach korrekt. Wenn man aber bereits einen neuen Namen hat, dann kann ich doch nicht plötzlich eine Trauung beantragen und dort meinen alten Namen (den ich froh bin los zu sein) eintragen.

Die Pfarrerin sagte, dass wäre schon richtig so, aber wir zweifeln irgendwie beide dran. Zumal dann auf unserer Trauurkunde im Stammbuch ja auch dieser alte Name auftaucht.

Wer weiß hier was drüber? Sollen/müssen wir die Anmeldung nochmal ändern?

Formular, Namensrecht, Trauung

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