Geschäft aufmachen?

Hallo,

Ich möchte ein Geschäft aufmachen und zwar genau gesagt eine Bar (Shisha bar eventuell). Dennoch überlege ich mir eine Art von Kneipe aufzumachen wo man nicht nur Bier trinken und Fußball gucken kann, sondern wo evetuell ein Spielraum ist mit Spielatomaten, Billard, Dart,...e.t.c. Ich weiß das es teuer ist und wer viel Aufwand ist. Jedoch erzähle ich kurz, wie ich dazu gekommen bin. Zwar war es in meiner Stadt wo ich bin immer ruhig und ist es auch immernoch, aber es sind in denn letzten Jahren immer mehr Mensche zu meiner Stadt umgezogen. Meine Stadt ist recht nahe an Potsdam und Berlin dran und die Leute die von dort aus zu uns kommen werden immer mehr. Es kommen meistens Jugendliche und jüngere Leute zu uns. So aber gibt es n meiner stadt nichts wo Jugendliche und jüngere Leute was unternehmen können (meistens feiern). Das will ich wie gesagt mit meiner Idee ändern, da ich von meinem Umfeld immer wieder mit bekomme, wie die leute in andere Städte fahren. Ich habe auch schon meine Freunde und Bekannten gefragt und sie haben mich dafür bejaht dass ich es machen soll. Jedoch bin ich mir noch ein wenig unsicher also Frage ich mal Außenstehende Menschen wie die das finden.

Meine Fragen:

1. Wie ist eure Meinung dazu.

2. Wie schreibt man ein Businessplan, was kommt da alles rein.

3. Was soll ich bei der Planung des Geschäfts beachten.

4. Soll ich versuchen die zwei Geschäfte zu kombinieren oder doch nicht und warum.

5. Was brauche ich dafür (Dokumente, Fähigkeiten).

Macht euch keine Sorge um das Geld kriege ich schon hin. Für Anmerkungen und Tipps nur offen.

MfG.

Geschäft, Geschäftsfähigkeit, Geschäftsidee
Kann mir jemand die Vorgehensweise bei Geschäftsunfähigkeit erläutern?

Die demente Schwiegermutter soll für geschäftsunfähig erklärt werden.

Es handelt sich um eine fortgeschrittene Demenz.

Der Schwiegervater rückt nicht so recht mit Informationen heraus, was er zu tun gedenkt und wir möchten einfach in verständlichen Worten das Procedere erklärt haben.

Der Schwiegervater ist laut einfacher Vorsorgevollmacht ihr Vertreter, kann sie aufgrund des hohen Alters und der Demenz nicht mehr im Haus pflegen und das Haus ist unter anderem Beide in der derzeitigen Situation auch zu groß und nicht unbedingt behindertengerecht ausgestattet.

Der Hausarzt hat ihm wohl eine Bescheinigung ausgehändigt, womit die Geschäftsunfähigkeit attestiert wird.

Wird durch die vorliegende Vollmacht der Schwiegervater auch automatisch ihr gesetzlicher Vormund bzw. Betreuer (er ist geistig völlig fit), der dann die Immobilie verkaufen kann, um die entstehendem Pflege - und Unterkunftskosten aufzuwenden oder wird dann ein vom Gericht bestellter Betreuer eingesetzt?

Hinzufügen möchte ich noch, dass das Haus der Schwiegermutter alleine gehört, er ist nicht im Grundbuch eingetragen.

Aber es gibt in der NAchbarschaft einige Interessenten, die der Schwiegervater einfach zu blauäugig sieht und die den Preis der Immobilie schon in Gesprächen mit ihm heruntergedrückt haben. Wir wissen aufgrund der Grundstückspreise etc. , dass das Haus eine wesentlich höheren Wert hat, als man dem Schwiegervater eingeredet hat.

Jetzt bitte keine Antworten, die in Richtung Erbe abzielen, wir haben unser Auskommen, es geht uns gut, wir wollen einfach wissen, wie der Vorgang abläuft, was das Gericht veranlasst und am Ende wollen wir, dass die Schwiegereltern gut aufgehoben und versorgt sind.

Denn der Erös der Immobilie sollte bis zum Lebensende von Beiden für ein sorgenfreies Leben reichen und dazu wird jeder Cent gebraucht.

Recht, Betreuungsrecht, Geschäftsfähigkeit
Schlüsseldienst darf einer Minderjährigen die Türe öffnen?

Hallo zusammen, heute habe ich einmal eine Frage die mir Magenschmerzen bereitet und ich hoffe hier eine Antwort zu finden.

Zur Sache: Ich habe einen Urlaub geplant und alles organisiert. Das minderjährige Kind ( 16 jahre ) ist bei der Mutter, geschäftliche Vertretung usw...... Ich habe ein neues Schloß in meine Wohnungstür gebaut ( ABUS Sicherheitsschloß ) und die Tür beim Verlassen der Wohnung abgeschlossen.

Keine 24 Stunden später wollte meine Tochter in die Wohnung. Natürlich passte der Schlüssel nicht, also rief sie irgendeinen Schlüsseldienst. Dieser hat dann die Tür mit roher Gewalt geöffnet ( Beschlag aufgeflext, Tür beschädigt, Türrahmen beschädigt ) und hat ein neues Schloß eingebaut und dem Kind 500 Euro abgenommen ( Es war Montag 18 Uhr )

Nun frage ich mich: Wenn ein Schlüsseldienst feststellt, dass die Tür abgeschlossen wurde, hat er dann nicht die Aufgabe zu denken " hm...ob das wohl Absicht ist ? " Hat er weiter nicht die Aufgabe sich zu vergerwissern das sein Auftraggeber mindestens 18 Jahre alt ist ? Und hat er nicht die Aufgabe mit so wenig Schaden wie möglich seine Arbeit zu tun ?

Jetzt am Telefon sagte er mir, es wäre ja ein billiges Schloß und ein Standart Türbeschlag montiert gewesen. Komischerweise hat er für die Öffnung knapp 2 Stunden gebraucht.

Ich fühle mich nun einfach nicht mehr in meiner eigenen Wohnung als der Eigentümer. Ich meine, wenn jedes Kind eine Öffnung beauftragen kann, warum schließe ich meine Wohnung überhaut ab ? Warum ruft so ein Mensch nicht mal den Eigentümer ( der auf Klingelschild und Briefkasten steht ) nicht einfach mal an ?

Muss ich mir das wirklich so in der Art bieten lassen ? Über Antworten würde ich mich freuen

Technik, Tür, schluesseldienst, Einbruch, Geschäftsfähigkeit, Tür öffnen

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