Meinung des Tages: Sollte der Familiennachzug erleichtert werden?

Die Flucht vor Terror, Krieg, Verfolgung und Armut. Seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan fliehen viele Menschen – über ein Aufnahmeprogramm sollte besonders gefährdeten Menschen die Einreise nach Deutschland zugesagt werden. Doch es scheitert nicht selten an der Bürokratie.

Die Geschichte von Mohammed

Mohammed ist einer dieser betroffenen Menschen. Früher hat er in einer Firma gearbeitet, die eine Zusammenarbeit mit den Taliban verweigert hat. Er hat Bilder von sich, die ihn als schwer verletzten Mann zeigen. Vor der Firma explodierte damals eine Autobombe – bis heute werde er verfolgt, sagt er.

Inzwischen lebt Mohammed in Kassel, seine neunjährige Tochter allerdings musste er in Kabul zurücklassen. Bei der Flucht nach dem Anschlag, so sagt er, konnte er ihr nicht genügend Sicherheit bieten – aber nun möchte er sie endlich zu sich nach Kassel holen.

Das Aufnahmeprogramm

Hessen, Thüringen, Berlin und Bremen haben für Menschen wie Mohammed nach der Machtübernahme der Taliban ein Aufnahmeprogramm aufgelegt. So sollten nach Hessen beispielsweise bis Ende 2023 1.000 Menschen kommen dürfen.

780 Anträge wurden gestellt, doch nur 177 bewilligt. Insgesamt wurden also von den Behörden 591 Anträge abgelehnt. Mehr als 40 Prozent (277) der Ablehnungen beruhen auf fehlenden Unterlagen.

Bisher sind gerade einmal 49 Menschen eingereist.

Massive bürokratische Hürden

Elisa Cardillo ist die Flüchtlingshelferin, die Mohammed unterstützt. Beispielsweise wenn es darum geht, die entsprechenden Anträge auszufüllen. Trotz ihrer Expertise brauchten sie allein für das erste Antragsformular 2,5 Stunden. Ihre Meinung dazu ist klar: Selbst betroffene Personen können diesen Akt der Bürokratie gar nicht alleine schaffen. Es wundert sie nicht, dass so viele Anträge aufgrund von Unvollständigkeit abgelehnt wurden.

Was noch dazu kommt: Wird ein Antrag als unvollständig deklariert, so beträgt die Standardfrist für die Nachreichung der fehlenden Dokumente genau drei Tage.

Diese Zeit reicht meistens nicht aus, um eine Meldebescheinigung und das Familienbuch aus Afghanistan zu besorgen.

Auch das Jugendamt darf mitreden, sollte die „dauerhafte Fürsorge und Aufnahme der Minderjährigen ggf. als nicht vollständig gesichert“ erscheinen.

Um alle Voraussetzungen zu erfüllen, zog Mohammed in eine große Drei-Zimmer-Wohnung um. Diese finanziert er selbst, arbeitet dafür in mehreren Jobs. Doch ein Besuchstermin musste dennoch vereinbart werden.

Seit Januar liegt inzwischen die Vorabzustimmung des Regierungspräsidiums in Gießen vor. Der Einreise von Mohammeds Tochter würde also theoretisch nichts im Wege stehen – doch ihr Vater muss seitdem auf einen Termin der deutschen Botschaft im Iran warten. Denn dort soll seine Tochter in seine Obhut übergeben werden. Die Wartezeiten für solche Termine können immens sein.

In der Zwischenzeit sind Kinder wie Mohammeds Töchter der ständigen Gefahr von Entführungen oder anderen Gräueltaten ausgesetzt. Selbstverständlich leiden auch betroffene Elternteile wie Mohammed psychisch sehr unter der Ungewissheit und den langen Wartezeiten. Da die Mutter seiner Tochter bereits kurz nach der Geburt verstarb, lebt seine Tochter aktuell mit ihrem Großeltern, Tante, Onkel und Cousine in einem Zimmer mit der Größe von 40 Quadratmeter. Besonders gefährlich für sie: Eine Geheimpolizei sucht explizit nach Menschen, mit denen Afghanen im Exil erpresst werden können – wie beispielsweise Mohammed.

Unsere Fragen an Euch: Wie schätzt Ihr diese bürokratische Situation aktuell ein? Sollte der Familiennachzug in solchen Situationen erleichtert werden? Oder sollte der Familiennachzug generell weniger kompliziert ablaufen? Muss es für explizit für gefährdete Kinder eine unbürokratischere Lösung geben? Wo müsste (noch) mehr eingegriffen werden, um traumatisierte Menschen besser unterstützen zu können?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch ein erholsames Wochenende.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/familiennachzug-gefluechtete-buerokratie-mittendrin-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-aufnahmeprogramm-bilanz-100.htm

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Ausländerbehörde, Einreisebestimmungen, Familiennachzug, Visum
Wann hat meine ausländische Frau Anspruch auf ALG II?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe in Deutschland, bin männlich, über 25 Jahre alt und hatte letztes Jahr (trotz Pandemie) die spontane Gelegenheit meine Verlobte zu heiraten, während sie zu Besuch in Deutschland war. Sie ist philippinische Staatsangehörige (also Drittstaat) und lebte dort von Geburt an. Seit Pandemieausbruch habe ich meine Teilzeitarbeit verloren und bin ALG II-Empfänger. Aufgrund chronischer Erkrankungen seit meiner Kindheit und Schwerbehindertenausweis darf und kann ich nur 4 Stunden pro Tag arbeiten, womit ich zuvor schon ALG II-Bezieher (Aufstocker) war.

Nach der Eheschließung musste meine Frau in ihr Heimatland zurückfliegen, da ihr Schengen Visum nur noch 2 Wochen gültig war. Dort machte Sie Sprachkurs A1 und beantragte das notwendige Ehegattennachzugsvisum. Dies schaffte sie trotz Lockdown und Ausnahmezustand durch einen Taifun auf ihrer Insel.

Im April erhielt sie endlich ihr Visum (nationales Visum zum Ehegattennachzug) und wohnt seit April bei mir in DE. Zuvor teilte ich unverzüglich dem Jobcenter durch schriftliche Veränderungsmitteilung den Nachzug meiner Frau mit. Einen Tag später rief meine Sachbearbeiterin mich an und sagte, dass sie den Antrag erhalten habe, aber meine Frau (soweit sie wüsste) keinen Anspruch auf ALG II-Leistungen hätte. Zudem würde meine Miete gekürzt, da meine Frau ja jetzt hier wohnt und diese anteilig zahlen muss, obwohl meine Frau bis heute nicht bei der Meldebehörde gemeldet ist, da diese sich weigert die Anmeldung anzunehmen. Ich war mit Zeugen persönlich vor Ort mit allen ausgefüllten Unterlagen. Doch die Meldebehörde teilte mir mit, dass meine Frau erst ihren Termin bei der Ausländerbehörde im Juni abwarten muss. Vorher sei eine Anmeldung nicht möglich. (Wie soll ich denn ohne Meldebescheinigung meine Frau in meiner Familienversicherung aufnehmen lassen?)

Auf die Frage, wie meine Frau Lebensunterhalt und Miete zahlen soll, da sie schließlich neu in Deutschland ist und keinerlei Geld hat, konnte oder wollte meine Sachbearbeiterin mir am Telefon keine Antwort geben.

3 Tage später erhielt ich plötzlich eine E-Mail, in der meine Sachbearbeiterin mir mitteilte, dass ich die Miete doch nicht gekürzt bekomme und diese weiterhin im vollem Umfang bezahlt wird. Eine Begründung für diese "Meinungsänderung" blieb aus und ich warte bis heute auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bezüglich dem ALG II-Antrag für meine Frau. Selbst nach meiner dritten schriftlichen Aufforderung habe ich bis heute nichts mehr von ihr gehört.

Ich wandte mich mit meiner Frau, die staatlich-geprüfte Intensiv-Krankenschwester von Beruf ist mit jahrelanger Berufserfahrung, an mehrere Beratungsstellen (Diakonie) vor Ort, doch keiner konnte uns helfen. Jeder sagte etwas anderes.

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Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, Familiennachzug, Hartz IV, Ausbildung und Studium

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