Von "grüner"-Politik profitieren sie ebenfalls nicht. Co2 Abgabe auf Kraftstoff und Heizmittel, (befürchtete) Wärmepumpenpflicht und Sanierungszwänge lassen Sie lieber rechts wählen. Die sorge um den eigenen Geldbeutel ist immer noch die größte sorge.

...zur Antwort

Verbrennungen sind sehr komplex. Im schlimmsten fall sind gewebeteile irreperabel beschädigt und er wird ein leben lang gezeichnet sein.

...zur Antwort

Ich glaube die Jugend wird übersexualisiert. Die wenigsten jugendlichen sind sexuell so aktiv, wie es in der öffentlichen Wahrnehmung manchmal dargestellt wird. Viele meiner bekannten hatten ihre erste richtige Beziehung mit mitte 20. Bezüglich jungfräulichkeit kommt es auf die definition an. Bezieht sich dies auf heterosexuellen Vaginalverkehr, so gibt es da durchaus einen beträchtlichen anteil. Ich denke aber, ab den 16. Lebensjahr fängt man an verschiedene Erfahrungen zu machen. Nicht wenige jungen "probieren" auch mal was mit nem Kumpel aus.

...zur Antwort

Ich bin kein Moralprediger. Solange ihr beide einverstanden seid, ist das für mich persönlich kein problem. Ich bin nicht religiös sondern libertär eingestellt.

Solange ihr unter 18 seit, ist eine Strafverfolgung wegen des Beischlafes zwischen verwandten ausgeschlossen (§ 173 Abs. 3 StGB).

...zur Antwort

Ich, m26, habe eine leichte Verengung. Ich habe mir bereits das Bändchen durchtrennen lassen, was eine leichte Besserung brachte. Neulich hatte ich auch eine Pilzinfektion unter der vorhaut, die sich aber gut mit einer Salbe behandeln lies.

gegenwärtig spannt es im steifen Zustand leicht, aber im schlaffen Zustand kann ich normal zurückziehen und reinigen. Daher sehe ich keine Indikation für eine komplettentfernung.

...zur Antwort
Gut 👍

Instagram ist ein privatrechtliches Unternehmen und kann daher selbst bestimmen, welche Beiträge es zulässt. Private Unternehmen haben anders als staatliche Institutionen keine Neutralitätspflicht. D.h. sie können frei ihre politische Meinung kund tun oder auch bestimmte politische Spektren von ihren Plattform ausschließen.

...zur Antwort

Wie viel Jahre arbeitest du schon insgesamt? Könntest du nach 45 Jahren in Rente gehen?

...zur Antwort
absolut

Antworte mal als Schwuler: bei manchen sieht es echt gut aus, insbesondere wenn man bei 0,5-1 mm dann wieder einen leichten Haarschatten sieht.

allerdings: so eine Frisur bitte niemals als Brillenträger machen. Mit Brille braucht man meiner Meinung nach längere und verwuschelte Haare.

...zur Antwort

Als libertärer lehne ich dieses Verbot ab. Strafrecht darf nicht zum Schutz vor Moralwidrigkeiten eingesetzt werden. Auch das Argument behinderte Kinder zu verhindern, halte ich für verfassungsrechtlich höchst problematisch.

mit so einer Gesetzesbegründung nimmt der Gesetzgeber eine abwertende Bewertung potentiell behinderter Menschen vor und spricht diesen das Geburtsrecht ab. ein solches pauschalurteil ist meiner Ansicht nach mit der Menschenwürde nicht vereinbar.

...zur Antwort
CDU

Nirgendwo ist das Personal so instabil wie in der AfD. In keiner Partei haben so viele Vorsitzende das weite gesucht. Vom ursprünglichen Gründungsvorstand ist keiner mehr in der Partei. Diese Woche haben mit Patderski und Fest zwei bekannte Funktionäre die Partei wieder verlassen. In Saalfeld Rudolstadt tobt ein offener Machtkampf mit den Thüringer Landesverband.

...zur Antwort

Die USA haben allgemein eine sehr große Film- und Internetindustrie. Entsprechend sind auch Pornofilme aus den USA sehr am Markt verbreitet. Allerdings haben in bestimmten Kategorien auch andere Hersteller Bedeutung.

im Bereich der Schulenpornographie mit jungen Männern (Twinks) ist mit staxus ein tschechischer Hersteller in Europa marktführend.

...zur Antwort
Nein

Ich antworte hier aus juristischer Perspektive und nicht aus subjektiv-moralischer. Das hast du sicherlich nicht nur auf Tik-Tok gehört, dass passiert in Deutschland jeden Tag hundertfach.

ich möchte daher die Rechtslage erläutern.

“Ranmachen“ an eine Person unter 14 Jahren kann bereits strafbar sein, wenn man auf diese durch sexuell behaftete Reden einwirkt. Diese müssen aber schon pornografisches Niveau erreichen. Bloße Komplimente reichen nicht (§ 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB).

für jugendliche ab 14 Jahren gelten andere Schutznormen, da diese vom Gesetzgeber als sexuell mündig angesehen werden.

Strafbar ist es, bei jugendlichen eine Zwangslage für sexuelle Handlungen auszunutzen (§ 182 Abs. 1 StGB). Eine solche Zwangslage liegt bei besonderer persönlicher oder wirtschaftlicher Bedrängnis des Betroffenen vor, zum Beispiel Drogenabhängigkeit oder Verwerfungen mit den Elternhaus.

eine weitere Konstellation der Strafbarkeit besteht, wenn eine Person unter 16 und die andere über 21 Jahre alt ist und die fehlende Einsicht zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird (§ 182 Abs. 3 StGB). Dies ist bei 14 und 19 nicht der Fall.

im Ergebnis liegt beim geschilderten Sachverhalt kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor.

...zur Antwort

Habe mal mein computer zerschossen und einiges mit Piriform recuva wiederherstellen können. Schließe das handy oder ggf. nur die Speicherkarte an einen Computer an und lasse dann Recuva über das gerät oder die speicherkarte laufen.

...zur Antwort