Sie haben gesagt ich soll aufhören zu versuchen jetzt schon Geld zu verdienen.
Da haben sie auch Recht. Mit grundsätzlich allen Möglichkeiten online Geld zu verdienen betreibst du ein Gewerbe.
Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:
- Nachhaltigkeit
- Selbstständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.
Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.
Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.
Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.
Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.
Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.
Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.
Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.
Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.
Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.
Meine Mutter meinte, dass es sicher wäre, wenn mein Kunde per PayPal bezahlen würde.
Nächstes Problem: PayPal ist ohne Ausnahme ab 18 nach den Nutzungsbedingungen. Die Anmeldung dort mit falschem Geburtsdatum ist eine Straftat nach § 269 StGB. Nein, deine Eltern können dir nicht legitimieren Straftaten zu begehen und auch nicht genehmigen die Nutzungsbedingungen von PayPal auszuhebeln.
Ich würde ja meine Eltern nach ihrem Paypal acc fragen
Das ist ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal und kann deinen Eltern den PayPal Account kosten. Bei jeder Bank darf man ein Konto nur auf eigene Rechnung nutzen und es nicht an Dritte überlassen, auch nicht an die Kinder.
Jetzt habe ich einen Kunden, der mir fu*king 4000 usd per Paypal für meine Dienstleistung bezahlen möchte und ich bin jetzt selbst ziemlich misstrauisch, ob das nicht doch ein Scammer ist.
Das ist ein uralter Scam. Du sollst dann die Gebühr bezahlen, wegen der Umrechnung von US Dollar zu Euro, bevor du das vermeintliche Geld erhälst. Nachdem du die Gebühr verschickt hast, bekommst du natürlich nichts weiter und bist nur die Gebühr los.