Darf sie es.

Ja. Es ist ihre Wohnung/ihr Haus. Du bist weder Eigentümer noch Mieter des Grundstücks. Nur weil deine Mutter dir ein Zimmer überlässt, berechtigt das dich nicht, deine Mutter daraus auszuschließen. Sie darf auch das Zimmer, das die dir überlassen hat, ("dein Zimmer") in pink streichen, wenn es ihr gefällt.

Pädagogisch mag das nicht sinnvoll sein. Rein juristisch betrachtet, ist sie jedoch im Recht.

...zur Antwort
Sie haben gesagt ich soll aufhören zu versuchen jetzt schon Geld zu verdienen.

Da haben sie auch Recht. Mit grundsätzlich allen Möglichkeiten online Geld zu verdienen betreibst du ein Gewerbe.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Meine Mutter meinte, dass es sicher wäre, wenn mein Kunde per PayPal bezahlen würde.

Nächstes Problem: PayPal ist ohne Ausnahme ab 18 nach den Nutzungsbedingungen. Die Anmeldung dort mit falschem Geburtsdatum ist eine Straftat nach § 269 StGB. Nein, deine Eltern können dir nicht legitimieren Straftaten zu begehen und auch nicht genehmigen die Nutzungsbedingungen von PayPal auszuhebeln.

Ich würde ja meine Eltern nach ihrem Paypal acc fragen

Das ist ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal und kann deinen Eltern den PayPal Account kosten. Bei jeder Bank darf man ein Konto nur auf eigene Rechnung nutzen und es nicht an Dritte überlassen, auch nicht an die Kinder.

Jetzt habe ich einen Kunden, der mir fu*king 4000 usd per Paypal für meine Dienstleistung bezahlen möchte und ich bin jetzt selbst ziemlich misstrauisch, ob das nicht doch ein Scammer ist.

Das ist ein uralter Scam. Du sollst dann die Gebühr bezahlen, wegen der Umrechnung von US Dollar zu Euro, bevor du das vermeintliche Geld erhälst. Nachdem du die Gebühr verschickt hast, bekommst du natürlich nichts weiter und bist nur die Gebühr los.

...zur Antwort
17+

Du bist noch sehr jung. Alles ergibt sich mit der Zeit. Mit 16 haben die wenigsten Jugendlichen sexuelle Erfahrungen. Die überwiegende Mehrzahl hat da noch keine Erfahrungen.

Ich hatte meine erste Beziehung mit 23. Das ist doch kein Wettbewerb wo es darum geht der Erste zu sein. Heute bin ich 33 und seit 8 Jahren mit meiner zweiten Freundin zusammen, davon seit 2 Jahren verheiratet. Alles kommt mit der Zeit.

...zur Antwort
Habt ihr eine Idee, woran das liegen könnte?

Du bekommst schon 100% deiner gezahlten Lohnsteuer erstattet. Mehr als 100% kann nicht erstattet werden. Selbst wenn du nochmal 2.000 € mehr Werbungskosten erklärst.

Das Finanzamt erstattet nie Werbungskosten, sondern immer nur zu viel bezahlte Steuern. Bekommst du alles an Steuern zurück, ist das das Maximum.

...zur Antwort
Mir war das voll peinlich was soll ich machen

In Zukunft daraus lernen und die Tür abschließen. Ich habe Türen abschließen schon in der Grundschule beherrscht.

...zur Antwort
Meine Frage ist jetzt, ob sie das überhaupt dürfen?

Ja sie dürfen dich anschreiben.

Du darfst aber genauso mit Verweis auf das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung (am besten mit Aktenzeichen), dass die Forderung erlöschen ist und du damit das Schreiben als erledigt ansiehst.

Weil ich bin der Meinung, dass alles was vor der Insolvenz war, erledigt sein müsste.

Grundsätzlich ja, siehe auch § 301 Abs. 1 InsO:

Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

Ausgenommen davon sind nur die Forderungen nach § 302 InsO.

...zur Antwort
angenommen in der Drogerie ist vor Dir an der Kasse ein Mann der u.a. einen Lippenstift aufs Kassenband legt. Würdest Du Dir dabei etwas denken?

Nein. Kann er ja auch für seine Frau/Freundin oder Tochter kaufen. Ich bin in unserer Familie auch für's Einkaufen zuständig und kaufe somit alles, was meine Frau braucht. Warum sollte man 2x einkaufen gehen, nur weil der Artikel vielleicht nicht zum Geschlecht passt?

...zur Antwort
mehr als 4cm
Wenn ihr schätzen müsstet, wie groß wird mein Penis noch?
Gerade: 15cm steif, 4cm breit und 12,5cm Umfang

Wenn er jetzt schon 15 cm groß ist, müsste er ja deutlich schrumpfen, damit eine andere Option als "mehr als 4 cm" korrekt ist.

Du hast ja nur gefragt, wie groß er wird und nicht um wieviel größer er wird.

...zur Antwort
Da es ein Privatkauf ist, kann ich es trotzdem von den Steuern absetzen?

Grundsätzlich ja. Alles was für den Betrieb aufgewendet wird, sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Je nach Höhe des Wertes, muss das Gerät jedoch über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA) nach § 7 EStG. Ein Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ist jedoch nicht möglich.

Reicht es, wenn der Verkäufer mir einfach eine Quittung ausstellt?

Ja.

...zur Antwort
deswegen meine Frage wie man am besten Eltern überzeugen kann?

Indem du ihnen sagst: "Ich gehe ab heute arbeiten und spare alles Geld, dass wir gemeinsam dahin reisen können". Das tust du dann auch, so dass deine Eltern keinen einzigen Cent bezahlen müssen und alles von dir gesponsort bekommen. Sobald du das Geld zusammen hast und sie einlädst, sind sie bestimmt überzeugt.

...zur Antwort
Nein

Warum sollte ich mir ein funktionierendes Körperteil einfach so abtrennen lassen in einer unnötigen OP, die auch das Risiko enthält, dass man dabei sterben kann (auch wenn das Risiko gering ist)?

Ich lasse mir doch auch nicht meine Füße amputieren, nur damit ich keine Zehennägel mehr schneiden muss.

...zur Antwort
Ich mag es, weil

Ich liebe es eine Frau zu lecken. Das ist 100x geiler als einen Blowjob zu bekommen.

Beim Cunnilingus kann ich die Extase der Frau live erleben und merke jede Reaktion sofort. Geschmacklich finde ich es auch super.

...zur Antwort

Deine Tätigkeit ist eine gewerbliche Tätigkeit mit allem Drum und Dran.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Nächstes Problem: PayPal ist ohne Ausnahme ab 18 nach den Nutzungsbedingungen. Die Anmeldung dort mit falschem Geburtsdatum ist eine Straftat nach § 269 StGB. Nein, deine Eltern können dir nicht legitimieren Straftaten zu begehen und auch nicht genehmigen die Nutzungsbedingungen von PayPal auszuhebeln.

...zur Antwort
was mache ich nun?

Ich würde nichts einfach so zurück zahlen.

  • Das Geld zurück zu zahlen hebt den Kaufvertrag nach § 433 BGB nicht auf. Du bist immer noch verpflichtet die Ware zu liefern. Der Kaufvertrag wird nur mit Zustimmung von beiden Seiten aufgelöst und kann nicht einseitig vom Verkäufer aufgelöst werden, indem er das Geld zurück schickt. Bei Nichterfüllung des Kaufvertrages können trotzdem Schadensersatzansprüche entstehen, auch wenn man das Geld zurück schickt. Beispiel: Ich kaufe von dir ein Schnäppchen für 100 € und zahle direkt. Nun habe ich ein Recht auf den Artikel. Du schickst mir jetzt einseitig das Geld zurück ohne die Ware zu versenden. Die Ware gibt es jetzt nur noch für 300 €. Dann kaufe ich die Ware von dort für 200 € mehr. Dieser Schaden ist mir entstanden und du als Verkäufer bist nun schadensersatzpflichtig, weil du mir meine Ware nicht geschickt hast.
  • Eröffnet der Käufer bei PayPal einen Käuferschutzfall, bekommt er alles von PayPal zurück, was er bezahlt hat, auch wenn der Verkäufer schon einen Teil zurück geschickt hat. Somit hat der Käufer am Ende noch mehr Geld als er überhaupt bezahlt hat.
...zur Antwort