Polizei holt Schülerin wegen Pro-AfD-Video aus Unterricht?

Eine 16-Jährige aus Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) hat auf der Videoplattform "TikTok" vor einigen Monaten einen kurzen Clip veröffentlicht, in dem es hieß, dass die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam hätten: Beide seien blau. Dazu blendete sie aktuelle Umfrageergebnisse der AfD ein. In einem weiteren Kurzvideo schrieb die Gymnasiastin, dass Deutschland nicht nur ein Ort, sondern Heimat sei.

Hier eines der Videos:

https://twitter.com/TomS50426984/status/1768556254241169891/video/1

Offenbar eine Mitschülerin stieß kürzlich auf die beiden Videos und schrieb eine E-Mail an den Schulleiter, in welcher sie sich über diese beschwerte. Der Schulleiter sah sich die beiden Filmchen an und alarmierte daraufhin die Polizei. Diese entsendete eine Streife zum Gymnasium der 16-Jährigen und sichtete vor Ort die Inhalte der Videos. Die Beamten kamen zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass keine Straftat vorliegt.

Die eingesetzten Polizisten entschlossen sich gleichwohl, bei der Schülerin eine sogenannte "Gefährderansprache" durchzuführen. Eine solche ist dann zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand eine Straftat begehen könnte und dies durch polizeiliche Ansprache verhindert werden soll.

Der Schulleiter und die drei Polizisten begaben sich also zur Klasse der Schülerin und holten diese aus dem Chemieunterricht. Sie führten die 16-Jährige dann durch die Schule ins Lehrerzimmer. Dort wiesen die Polizisten die Schülerin auf den Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 StGB) und das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) hin.

Der zuständige Innenminister Christian Pegel (SPD) verteidigte den Polizeieinsatz im Anschluss. Dieser sei verhältnismäßig gewesen, weil "man keine Festnahme, keine Handschellen, keine böse Ansprache gewählt" habe (siehe hier).

Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, was einen Schulleiter dazu bewegt, wegen des oben beschriebenen Sachverhalts die Polizei zu rufen. Noch verstörender findet ich allerdings, dass die Polizisten sich dazu entschlossen haben, eine mangels der Gefahr von Straftaten offenkundig rechtswidrige Gefährderansprache durchzuführen und die Schülerin vor aller Augen wie eine Kriminelle ins Lehrerzimmer zu bringen.

Erschüttert dieses Vorgehen Euer Vertrauen in den Staat?

Verwendete Quelle: Junge Freiheit, NIUS, Welt, Pressemitteilung Polizei

Ja, das ist völlig verrückt. 61%
Nein, das ist nicht so schlimm. 39%
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Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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