Zutrittsrecht?

4 Antworten

Du hast alle Vollmachten des Vaters: dann forderst du mit der Vollmacht des Vaters die Herausgabe des alten Schlüssels zurück und machst für den Wohnbereich des Vaters im Auftrag des Vaters vom Hausrecht Gebrauch in dem du ihr den Zutritt verweigerst. Wenn Vater noch ansprechbar - würde ich dies aber zunächst mit ihm besprechen. Der Kontaktabbruch bestand dann ja nur zwischen dir und der Schwester. Er könnte deine mit Vollmacht erteilte Verfügung mündlich widerrufen.

Wenn ein Anwalt schreibt, lässt man auch einen Anwalt zurück schreiben.

Bedeutet - du kümmerst dich auch um die Wäsche des Vaters und ggfs einen Austausch der Kleidung im Heim und sonstige Botengänge.

Gleichzeitig stelle dich darauf ein, wenn bei Vaters Tod noch Vermögen vorhanden - streitet ihr nochmals.

"Schlüssel für Papas Wohnung hat, die auch einen direkten Zugang zu unseren Wohnraum hat"

das eine dürft ihr nun vom anderen trennen. extra Tür mit Schloss und gut is

Geh zum Anwalt.

Dein Vater wohnt nicht mehr dort. Wieso sie zu DEINEM Haus, mit Wohnung, Zutrittsrecht haben sollte, erschließt sich mir nicht.

Wenn dir das Haus und die Wohnung gehoert, hat sie kein Recht darauf. Wenn natuerlich noch Dinge in der Wohnung sind, die ihr gehoeren, musst du ihr natuerlich ermoeglichen sie zurueckzubekommen.