Würde die Polizei hier einer Anzeige nachgehen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Geht die Polizei dem nach?

Wenn eine Straftat vorliegt, muss sie das. Die Strafverfolgungsbehörden müssen Offizialdelikte grundsätzlich von Amts wegen verfolgen (Legalitätsprinzip; § 152, § 160 Abs. 1, § 163 Abs. 1 StPO).

Wenn der Minderjährige rechtlich ein Kind ist, sprich jünger als 14 Jahre alt ist, kann das nach § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar sein (i.V.m. § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Das Strafmaß liegt hier bei Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Eine unbedingte Freiheitsstrafe ist hier im Regelfall nicht zu erwarten. Bewährung und / oder Geldstrafe wäre hier realistisch, eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO wäre möglich.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
JMsummer 
Fragesteller
 04.05.2024, 23:24

Dann habe ich noch eine Frage, ich schreibe seit längerem mit einer 13 jährigen. Ich bin 17 männlich. Sie schickt mir manchmal bilder bei denen sie angezogen ist. Ohne dass ich sie bitte. Also sie schreibt soll ich schicken und ich schreib dann halt ja oder ja wenn du willst.

Manchmal schreiben wir auch über dinge wie sb rasieren oder halt teenagerfragen.

Aber meistens schreiben wir einfach über schule youtube filme oder halt den alltag was so los ist.

Ist das strafbar?

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Answer1234567  04.05.2024, 23:32
@JMsummer
Ist das strafbar?

Kommt auch den Inhalt drauf an. Im Regelfall wahrscheinlich nicht. Aber denk immer daran: Sobald deine Texte als "pornografisch" eingestuft werden, wird man dir sexuellen Missbrauch von Kindern vorwerfen. Du solltest hier also sehr, sehr vorsichtig sein.

Zu bedenken ist auch, dass du dafür noch in 27 Jahren (!) vor dem Richter landen kannst (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB). Ja, so weit ist in diesem Bereich inzwischen die Verjährung ausgedehnt worden.

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JMsummer 
Fragesteller
 04.05.2024, 23:36
@Answer1234567

Okay vielen dank, müsste man dann ins gefängnis? Wenn man nicht erwachsen ist?

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Answer1234567  04.05.2024, 23:42
@JMsummer

Im Regelfall nicht. Nach Jugendstrafrecht dürften eher Sozialstunden und ähnliche Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel hinauslaufen.

Die Ermittlungen mit dem Ganzen "drumherum" dürften schon Strafe genug sein...

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Answer1234567  04.05.2024, 23:54
@JMsummer

Mein Rat: Lass das Thema "Sex" weg, bis das Mädchen 14 ist. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren in dem Bereich derart nachgeschärft, dass schon das Reden über das Thema mit Kindern (und nach dem Gesetz ist eine 13-Jährige nunmal ein Kind) bereits strafbar sein kann. Gut gedacht ist leider nicht immer auch gut gemacht...

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JMsummer 
Fragesteller
 04.05.2024, 23:56
@Answer1234567

Ja danke, also einfach normal weiterschreiben nur das weglassen. Und wenn sie mit was sexuellem anfängt?

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David  05.05.2024, 00:27
@Answer1234567

Du weißt nie wo die Bilder später landen wenn sie einmal im Internet sind.

Lass es am besten ganz sein

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Answer1234567  05.05.2024, 13:27
@JMsummer
Und wenn sie mit was sexuellem anfängt?

Dann schreib ihr, dass sie das Thema bitte bis zu ihrem 14. Geburtstag weglassen soll, wenn sie dich nicht im Knast besuchen will ;)

Und auf Bilder solltet ihr ohnehin verzichten, wie David schon richtig angemerkt hat. Jedenfalls auf alle Bilder, die ihr nicht auch in der Schule an die Wand hängen würdet.

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JMsummer 
Fragesteller
 05.05.2024, 13:45
@David

Mit bildern oder mit dem chatten allgemein?

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Geht die Polizei dem nach? Was wäre die Strafe für den Mann?

Ja, die Strafe ist ganz unterschiedlich. Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Du kannst bei keiner Straftat im vorhinein sagen, was derjenige bekommt, es gibt ein Strafmaß aber mehr nicht.

Auf jeden Fall mit Sicherheit mal folgendes als Straftatbestand:

  • Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (§176a StGB)
  • Verbreitung pornographischer Schriften (§184 StGB)

Nach Anzeige geht die Polizei dem natürlich nach, das muss sie auch. Den Strafrahmen findest du bei Google.

Woher ich das weiß:Recherche

Selbstverständlich geht die Polizei dem nach! Sexuelle Belästigung von Kindern ist kein Bagatelldelikt.

Welche Strafen drohen, weiß ich allerdings nicht. Recht ist nicht mein Fachgebiet.

David  04.05.2024, 22:11

Das hat nichts mit sexueller Belästigung zu tun.

Der Täter macht sich hier gemäß 184 StGB strafbar.

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michi57319  04.05.2024, 22:13
@David

Wie gesagt, bin nicht vom Fach. Aber dass das strafbar ist, warum auch immer, ist klar.

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David  04.05.2024, 22:14
@michi57319

Kein Problem.

Bei der sexuellen Belästigung handelt es sich um Berührungen.

Hier geht es um die Verbreitung von pornographischen Inhalten.

Nur zu Aufklärung.

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michi57319  04.05.2024, 22:19
@David

Ich würde es schon als unerwünschte Konfrontation sehen, was ich automatisch mit dem Begriff Belästigung verbinde. Aber ja, der Wortlaut von Paragraphen drückt ja oft nicht das Empfinden unbeleckter Personen aus 🤷‍♀️ Rechtsdeutsch hat mit normaler Sprache eher wenig gemein.

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Ja, die Polizei muss dem nach gehen da 184 StGB ein Offizialdelikt ist.

Ob es letztendlich zu Verurteilung kommt ist fraglich wenn derjenige anonym ist.

Gruß David